28.
Dez 2023

Urteil: 38.000 Euro Schadensersatz für manipuliertes Wohnmobil

Das Landgericht (LG) Köln hat einem Mandanten von Goldenstein Rechtsanwälte aktuell eine Entschädigung in Höhe von 37.947,85 Euro sowie Verzugszinsen wegen des Wohnmobil-Abgasskandals zugesprochen. Inklusive Zinsen erhält der Kläger rund 43.000 Euro für sein Wohnmobil, das er vor mehr als zwei Jahren für 39.500 Euro und somit knapp 3.500 Euro weniger auf dem Gebrauchtwagenmarkt erstanden hatte.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil der Marke Capron. Das Fahrzeug wurde auf Basis eines Fiat Ducato 130 Multijet mit einem 2,3-Liter-Diesel-Motor gebaut und unter der Abgasnorm Euro 5 zugelassen. Demnach dürfte das Wohnmobil eigentlich höchstens 180 Milligramm Stickoxide pro Kilometer ausstoßen.

Eine Manipulationssoftware sorgt jedoch dafür, dass das Fahrzeug ein Vielfaches der zulässigen Schadstoffe emittiert. Deshalb ging der Wohnmobil-Besitzer auch juristisch gegen Fiat bzw. dessen Mutterkonzern Stellantis vor und forderte Schadensersatz. Diese Klage hatte nun vor dem LG Köln Erfolg. Demnach hat der Kläger das Recht, sein Fahrzeug an Stellantis zurückzugeben. Im Gegenzug muss Stellantis dem Wohnmobil-Besitzer über 40.000 Euro Schadensersatz zahlen.

 

So wurden die Wohnmobile mit Fiat-Basisfahrzeugen manipuliert

Generell wurden fast alle Fiat-Diesel aus den Baujahren 2014 bis 2019 mit einer Software ausgestattet, durch die die Fahrzeuge insbesondere bei niedrigen Außentemperaturen sowie nach einer Fahrdauer in Höhe von ca. 22 Minuten unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen. Dass insbesondere Wohnmobile von dem Fiat-Abgasskandal betroffen sind, liegt daran, dass der Fiat Ducato jahrelang von nahezu jedem namhaften Wohnmobilhersteller als Basismodell bevorzugt wurde und bei etwa 70 Prozent aller Reisemobile zum Einsatz kam.

Die Typgenehmigung erhielten die betroffenen Fahrzeuge nur, weil amtliche Abgastests normalerweise nur etwa 20 Minuten andauern und stets bei ähnlichen Außentemperaturen durchgeführt werden. Fiat hat die Behörden und seine eigenen Kunden also bewusst betrogen. Weil die betroffenen Fahrzeughalter ihre Wohnmobile wohl nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben hätten, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre, besteht in dem Fall Anspruch auf Schadensersatz.

 

Diese rechtlichen Möglichkeiten haben betroffene Fahrzeughalter

Im Rahmen einer Schadensersatzklage im Wohnmobil-Dieselskandal können die Halter von illegal manipulierten Wohnmobilen juristisch gegen den verantwortlichen Basisfahrzeug-Hersteller – also Fiat bzw. dessen Mutterkonzern Stellantis – vorgehen. Die Unternehmen, die die Fiat-Fahrzeuge zu Wohnmobilen ausgebaut haben, müssen sich hingegen nicht deswegen verantworten. Schließlich ist nicht davon auszugehen, dass Wohnmobil-Hersteller wie Hymer, Carthago oder Dethleffs von den illegalen Manipulationen wussten.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Sollte ein Verfahren unerwarteterweise verloren gehen, übernimmt der Prozesskostenfinanzierer hingegen sämtliche Verfahrenskosten und sogar die Anwaltskosten der Gegenseite. Die Kläger müssen in diesem Fall keinen Cent bezahlen.

 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: