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DWS-Greenwashing
“Sex sells” war einmal. Heutzutage lassen sich Produkte und Dienstleistungen besonders gut verkaufen, wenn diese als umweltfreundlich beworben werden. Das weiß auch der Vermögensverwalter DWS, denn dieser bietet seinen Kunden seit Jahren vermehrt nachhaltige Fondsprodukte an. Allerdings hat das Tochterunternehmen der Deutschen Bank mehrere Nachhaltigkeitsfonds deutlich umweltfreundlicher dargestellt, als diese eigentlich waren. In Bezug auf den DWS Invest ESG Climate Tech-Fonds hat das Unternehmen deshalb sogar schon eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und sich bereit erklärt, bestimmte Werbeaussagen in Zukunft nicht mehr zu tätigen. Die US-Börsenaufsicht bezeichnete die Falschaussagen der DWS zuletzt sogar als “besorgniserregend” und verhängte eine Millionenstrafe gegen die Fondsgesellschaft. Anleger, die von DWS getäuscht wurden, können ihr investiertes Geld von dem Unternehmen zurückfordern.
DWS hat einige seiner Fonds als besonders nachhaltig angepriesen, obwohl dies nicht der Fall war
Wer in einen „Greenwashing-Fonds“ von DWS investiert hat, kann die vollständige Investmentsumme sowie bereits gezahlte Gebühren von DWS zurückfordern
Wir von Goldenstein Rechtsanwälte bieten privaten und institutionellen Investoren im Rahmen des DWS Greenwashing-Skandals eine kostenfreie Erstberatung an
US-Börsenaufsicht ermittelte jahrelang wegen Greenwashing gegen DWS
Mehrere Jahre ermittelte die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC wegen Greenwashing gegen die DWS Group, die insgesamt über 800 Milliarden Euro in verschiedenen Fonds verwaltet. Im September 2023 verhängte die SEC dann eine Strafe in Höhe von 19 Millionen US-Dollar gegen DWS, weil der Vermögensverwalter eigene Fondsprodukte in Bezug auf ESG-Kriterien (Environment/Umwelt, Social/Soziales, Governance/Unternehmensführung) zwar stark beworben hat. Doch in Wahrheit waren diese Fonds gar nicht so nachhaltig, wie es die DWS versprach. Die SEC bezeichnete die Falschangaben hinsichtlich der ESG-Investments der DWS gar als “besorgniserregend”.
Anlass für die Ermittlungen der SEC war, dass sich die frühere DWS-Nachhaltigkeitschefin, Desirée Fixler, nach ihrer Kündigung als Whistleblowerin an die US-Behörden und die Presse gewandt hat, um auf die fehlerhaften Angaben zu Nachhaltigkeitsfonds in Geschäftsberichten der DWS aufmerksam zu machen. Bereits während ihrer Zeit bei DWS soll Fixler intern erfolglos darauf hingewiesen haben, dass sich zwischen den Werbeaussagen über die nachhaltigen Fondsprodukte und der Realität eine enorme Kluft auftut.
Staatsanwaltschaft Frankfurt durchsuchte DWS-Geschäftsgebäude
Seit Ende Mai 2022 ist bekannt, dass sich auch die deutsche Justiz mit den Greenwashing-Vorwürfen gegen DWS befasst. Damals kam es in der Sache zu Durchsuchungen bei der DWS in Deutschland. Es ging um den Tatvorwurf des Anlagebetrugs aufgrund von beschönigten Angaben zu Nachhaltigkeitskriterien.
Die zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt teilte hierzu gegenüber Medienvertretern mit: „Nach Prüfung haben sich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte ergeben, dass entgegen der Angaben in Verkaufsprospekten von DWS-Fonds, ESG-Faktoren nur in einer Minderheit der Investments tatsächlich berücksichtigt worden sind, in einer Vielzahl von Beteiligungen jedoch keinerlei Beachtung gefunden haben“.
Die Vorwürfe gegen die DWS Group wogen so schwer, dass der damalige Vorstandsvorsitzende des Unternehmens nach den Razzien von seinem Posten zurücktrat. Sein Nachfolger, Stefan Hoops, räumte die übertriebenen Werbeaussagen der DWS Group im Dezember 2022 sogar ein. Im Rahmen des Kapitalmarkttags der Fondsgesellschaft sagte Hoops, dass die Werbung für ökologische und sozialverträgliche Investitionen überdacht werden müsse. Im Nachhinein betrachtet habe es eine ganze Zeit lang ein überschwängliches Marketing gegeben, das zurückgeschraubt werden solle.
Tatsächlich hat die DWS viele ihrer nachhaltigen Fonds mittlerweile in Bezug auf deren Nachhaltigkeit herabgestuft, wodurch die jeweiligen Anleger plötzlich in weniger nachhaltige Fonds investiert waren. Die betroffenen Nachhaltigkeitsfonds der DWS fallen seitdem nicht mehr unter Artikel neun der EU-Verordnung für nachhaltige Geldanlagen, sondern unter Artikel acht. Das bedeutet, dass die Fonds nicht mehr ausschließlich nachhaltige Anlagen enthalten müssen.
Vollständige Investments zurückholen
Sie haben Geld in einem der im Formular aufgeführten DWS-Fonds angelegt? Dann können Sie dieses Investment jetzt zurückfordern.
Warum ist das möglich? DWS hat seine Anleger mit falschen Werbeaussagen bewusst getäuscht und seine Investmentfonds deutlich nachhaltiger präsentiert, als das eigentlich der Fall ist.
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DWS unterzeichnete Unterlassungserklärung wegen Werbung für nachhaltigen Fonds
Im März 2023 veröffentlichte der Verein Bürgerbewegung Finanzwende einen Bericht, wonach DWS seine Nachhaltigkeitsfonds, die unter Artikel acht und neun der EU-Verordnung für nachhaltige Geldanlagen fallen, noch immer beschönigt. Demnach habe DWS für vermeintlich nachhaltige Fondsprodukte allein im Jahr 2022 Aktien im Wert von fast einer Milliarde US-Dollar von Unternehmen, die mit fossiler Energie ihr Geld verdienen, gekauft. Kein anderer analysierter Vermögensverwalter habe derartig hohe Investments in klimaschädliche Unternehmen getätigt, heißt es in dem Bericht.
Ebenfalls im März 2023 hat sich DWS dazu verpflichtet, von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) beanstandete Werbung künftig zu unterlassen. Konkret ging es um Werbung für den DWS Invest ESG Climate Tech Fonds. Dieser wurde von der DWS damit beworben, dass Anleger mit ihrem Fondsvermögen zu 0 Prozent in Unternehmen aus bestimmten kontroversen Sektoren wie Kohle oder Rüstungsgüter investieren würden. Diese Werbung sei laut VZBW irreführend, weil die vom Fonds gehaltenen Unternehmen durchaus in diesen Bereichen aktiv sein können. Um ein Gerichtsverfahren zu verhindern, unterzeichnete DWS eine Unterlassungserklärung und willigte ein, entsprechende Werbeaussagen künftig nicht mehr zu tätigen. Offensichtlich schätzte DWS die eigenen Erfolgschancen vor Gericht als sehr gering ein.
Greenwashing: Bestehende Rechtsansprüche von DWS-Anlegern
Investoren, die Geld in einem der vermeintlich nachhaltigen DWS-Fonds angelegt haben, können DWS wegen irreführender Werbeaussagen verklagen und ihr vollständiges Investment sowie bereits gezahlte Fondsgebühren von DWS zurückverlangen.
Entsprechende Rückforderungsansprüche bestehen, da DWS seine Anleger getäuscht hat, indem das Unternehmen vorgab, ausschließlich in Unternehmen mit bestimmten ESG-Standards zu investieren. In Wahrheit war dies aber gar nicht der Fall. Betroffene Anleger haben deshalb möglicherweise indirekt in Unternehmen investiert, in die sie gar nicht investieren wollten.