Überprüfen Sie jetzt Ihren Anspruch und holen Sie sich Ihre Verluste zurück
Continental zahlt 100 Millionen Euro wegen des Abgasskandals
Die verantwortlichen Automobilhersteller versuchen immer wieder, den Abgasskandal auf das Fehlverhalten einzelner Ingenieure zu reduzieren. Doch aktuell wird einmal mehr klar, dass die gesamte Automobilindustrie in die illegale Manipulation von Diesel-Fahrzeugen involviert war. Auch der Zulieferer Continental muss nun nämlich ein Bußgeld in Höhe von 100 Millionen Euro wegen des Abgasskandals zahlen. Bereits zuvor haben nicht nur die Autokonzerne, sondern auch andere Automobilzulieferer wie Bosch oder ZF Friedrichshafen Bußgelder im Rahmen des Dieselskandals zahlen müssen.
Conti half bei der Manipulation von mehreren Millionen Diesel-Fahrzeugen
Continental wurde von der Staatsanwaltschaft Hannover vorgeworfen, ab Mitte 2007 mehr als zwölf Millionen Motorsteuergeräte, mit denen Abgaswerte manipuliert wurden, ausgeliefert zu haben. Die Technik kam unter anderem bei dem VW-Dieselmotor EA189 zum Einsatz. Das ist der Motor, durch den der Abgasskandal im Jahr 2015 erstmals aufgedeckt wurde.
Damals wurde klar, dass die betroffenen Fahrzeuge im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen. Die Zulassung für den Straßenverkehr erhielten sie dennoch, weil die illegal manipulierten PKW während amtlicher Abgastests vorgaben, sauber zu sein. Mittlerweile ist längst klar, dass neben VW auch Hersteller wie BMW, Mercedes-Benz und Fiat in den Abgasskandal verwickelt sind. Weltweit mussten diese und weitere Hersteller deshalb bereits mehrere Millionen Diesel-Fahrzeuge zurückrufen.
Abgasskandal: Schadensersatzansprüche bestehen
Betroffene PKW-Besitzer können wegen des Skandals Schadensersatzansprüche geltend machen. Das liegt daran, dass die illegalen Diesel-Fahrzeuge teilweise enorme Wertverluste hinnehmen mussten und auch Folgeschäden drohen. Generell hätten die jeweiligen Fahrzeughalter ihre Diesel-PKW wohl nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Deshalb besteht unter anderem die Möglichkeit, bis zu 15 Prozent des ursprünglich gezahlten Kaufpreises zurückzufordern.
Ob Diesel-Halter wegen des Dieselskandals Schadensersatzansprüche durchsetzen können, können diese mit dem Schnellcheck von Goldenstein Rechtsanwälte in wenigen Klicks kostenfrei prüfen. Die Experten der Verbraucherkanzlei beraten betroffene PKW-Besitzer im Anschluss zudem auf Wunsch auch noch einmal individuell bezüglich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal – komplett kostenfrei und unverbindlich.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Rechtsschutzversicherungen übernehmen – bis auf eine möglicherweise vereinbarte Selbstbeteiligung – sämtliche Kosten für ein Verfahren. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.