08.
Jan 2024

Strafverfahren gegen Martin Winterkorn wird wieder aufgenommen

Der ehemalige VW-Chef, Martin Winterkorn, muss sich bald vermutlich doch noch wegen des Dieselskandals vor Gericht verantworten. Das Landgericht Braunschweig teilte nämlich aktuell mit, dass es ein Verfahren wegen des Verdachts auf Marktmanipulation gegen Winterkorn wieder aufgenommen habe. Ein Verhandlungstermin wurde bislang allerdings noch nicht terminiert.

Deshalb wurde das Verfahren vor drei Jahren eingestellt und nun wieder aufgenommen

Ursprünglich wurde das wegen Marktmanipulation eingeleitete Verfahren gegen Martin Winterkorn im Januar 2021 eingestellt. Dies wurde damit begründet, dass sich der ehemalige Top-Manager auch im Rahmen eines Betrugsprozesses vor Gericht verantworten sollte und die sich daraus ergebene Strafe voraussichtlich höher ausfallen würde als die wegen Marktmanipulation.

Das Betrugsverfahren gegen Winterkorn wurde allerdings bis heute nicht eröffnet, da der mittlerweile 76-Jährige aufgrund einer Hüftoperation gesundheitlich nicht in der Lage sei, an einem langwierigen Gerichtsverfahren teilzunehmen. Deshalb hatte die zuständige Staatsanwaltschaft nun die Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Marktmanipulation beantragt. Zusätzlich argumentierte die Staatsanwaltschaft, dass sich eine mögliche Verurteilung in dem nun wieder aufgenommenen Verfahren doch auf eine mögliche Strafe auswirken könne.

 

Das wird Winterkorn vorgeworfen

Im Rahmen des Verfahrens wird Winterkorn vorgeworfen, Volkswagen-Anleger nicht rechtzeitig über den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Dieselmotoren informiert zu haben. Während Winterkorns Zeit als Vorstandsvorsitzender von VW hatte der Automobilkonzern mehrere Millionen Diesel-Fahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen verkauft.

Die betroffenen Fahrzeuge wurden so manipuliert, dass diese während amtlicher Abgastests sauber wirkten und für den Straßenverkehr zugelassen wurden. Im Normalbetrieb stießen die Diesel-PKW allerdings unerlaubt viele Schadstoffe aus. Wenige Wochen nachdem der Betrug im September 2015 aufflog, musste Winterkorn sein Amt als Vorstandsvorsitzender räumen. Volkswagen kostete der sogenannte Dieselskandal bis heute über 30 Milliarden Euro.

 

Winterkorn-Verfahren hat keinen Einfluss auf Schadensersatzklagen

Für betroffene Fahrzeughalter ist das neu aufgenommene Verfahren ohne direkte Relevanz. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte nämlich bereits im Mai 2020 im Rahmen eines von Goldenstein Rechtsanwälte geführten Verfahrens entschieden, dass die Halter von illegal manipulierten VW-Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben.

Seitdem haben die BGH-Richter viele weitere verbraucherfreundliche Entscheidungen in der Sache verkündet, sodass bereits Hunderttausende betroffene PKW-Besitzer, teils auch von Fahrzeugen anderer Hersteller, wegen des Abgasskandals entschädigt wurden. Die Chancen auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal stehen mittlerweile so hoch wie nie zuvor.

 

VW-Abgasskandal: Diese rechtlichen Möglichkeiten haben betroffene Fahrzeughalter

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, die verantwortlichen Fahrzeughersteller juristisch zur Rücknahme der betroffenen Autos zu verpflichten. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Sollte ein Verfahren unerwarteterweise verloren gehen, übernimmt der Prozesskostenfinanzierer hingegen sämtliche Verfahrenskosten und sogar die Anwaltskosten der Gegenseite. Die Kläger müssen in diesem Fall keinen Cent bezahlen.

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