25.
Mrz 2024

Euro 5 Diesel sind bald von Fahrverboten in München betroffen

Seit Februar 2023 gibt in München mehrere Fahrverbotszonen für Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4. Nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass auch Euro 5-Diesel künftig nicht durch ganz München fahren dürfen. Vorausgegangen war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe und des Verkehrsclubs Deutschland, nachdem eine für Oktober 2023 geplante Ausweitung des Münchner Fahrverbots auf Euro 5-Diesel nicht umgesetzt wurde.

Schlechte Nachrichten für Münchner Diesel-Fahrer – Wertverluste drohen

Dass nun auch neuere Diesel-Fahrzeuge von den Fahrverboten in München betroffen sein werden, liegt daran, dass die Stickoxid-Werte in mehreren Straßen Münchens noch immer über den zulässigen EU-Grenzwerten liegt. Unklar ist bislang allerdings noch, ob der Ausschluss aller Euro 5-Fahrzeuge in der gesamten Umweltzone in der Innenstadt erfolgen soll oder nur in den von der Grenzwertüberschreitung betroffenen Straßenabschnitten. Die Entscheidung hierfür überließ das Gericht dem Münchner Stadtrat, der Ende April das nächste Mal wieder zusammenkommt.

Unabhängig von der Entscheidung des Münchner Stadtrats steht wohl fest, dass Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffnorm Euro 5 in München in Zukunft deutlich unbeliebter werden und die Verkaufspreise für entsprechende Fahrzeuge in der Region wohl einbrechen werden. Für betroffene PKW-Besitzer ist das auch deshalb ist ärgerlich, da viele Euro 5-Diesel aufgrund des Abgasskandals ohnehin schon massiv an Wert verloren haben. Allerdings können die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen deshalb – anders wegen der Wertverluste aufgrund des Fahrverbotes – Schadensersatzansprüche geltend machen und so den entstandenen Wertverlust ausgleichen.

 

Abgasskandal: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Dass Schadensersatzansprüche im Abgasskandal bestehen, liegt daran, dass die betroffenen Fahrzeuge durch die Manipulation nicht nur Wertverluste, sondern auch Folgeschäden erleiden können. Darüber hinaus hätten die jeweiligen Fahrzeughalter ihre Diesel-PKW wohl nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre.

Grundsätzlich haben betroffene PKW-Besitzer die Möglichkeit, das eigene Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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