05.
Jan 2024

Über 5000 Diesel-Verfahren sind noch immer am BGH anhängig

Hunderttausende Fahrzeughalter sind in Deutschland vor Gericht gezogen, um Schadensersatzansprüche wegen des Dieselskandals durchzusetzen. Viele der Kläger wurden bereits finanziell entschädigt. Doch noch immer laufen Zehntausende Verfahren in der Sache. Allein an Deutschlands oberstem Zivilgericht – dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe – sind aktuell noch mehr als 5000 Dieselskandal-Verfahren anhängig.

BGH-Präsidentin: 5616 Diesel-Verfahren waren im Dezember 2023 am BGH anhängig

Ende Dezember 2023 hatte die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limberg, im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags mitgeteilt, dass noch 5616 sogenannte Dieselverfahren am BGH anhängig seien. Diese hohe Zahl ist insofern relevant, da der Bundesgerichtshof die letzte zivilrechtliche Instanz in Deutschland ist. Dort landen also ausschließlich Verfahren, die zuvor an keinem Amts-, Land- oder Oberlandesgericht abschließend geklärt wurden.

Um die hohe Zahl an Dieselverfahren zu bearbeiten, hat der BGH bereits vor mehreren Jahren einen Sondersenat eingerichtet, der sich ausschließlich mit Verfahren zu diesem Themenkomplex befasst. Dieser Senat hat im vergangenen Jahr beispielsweise entschieden, dass selbst bei einer fahrlässigen Schädigung durch den jeweiligen Fahrzeughersteller Schadensersatzansprüche im Abgasskandal bestehen. Dadurch sind die Hürden für Schadensersatzklagen im Abgasskandal enorm gesenkt worden. Das hatte weitere Klagen zur Folge und animiert auch heute noch betroffene Fahrzeughalter dazu, Entschädigungsansprüche in der Sache geltend zu machen.

 

Bis heute werden Diesel-Fahrzeuge wegen des Abgasskandals zurückgerufen

Generell zeigt die hohe Anzahl an offenen Verfahren in der Sache, dass der Abgasskandal auch mehr als acht Jahre nach dem Bekanntwerden noch immer nicht vollständig aufgearbeitet wurde. Einmal mehr belegt wird dieser Fakt dadurch, dass verantwortliche Autobauer teilweise selbst jetzt noch zu Rückrufen in der Sache verpflichtet werden.

So musste Mercedes-Benz kurz vor Jahresende 2023 beispielsweise erneut mehr als 100.000 Diesel-Fahrzeuge in Deutschland wegen des Abgasskandals zurückrufen. Zudem hat das KBA im September 2023 auch bei dem japanischen Automobilhersteller Nissan eine verpflichtende Rückrufaktion wegen des Abgasskandals angeordnet.

 

Abgasskandal: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Schadensersatzansprüche können betroffene Fahrzeughalter unter anderem durchsetzen, da der Abgasskandal zu Wertverlusten, Folgeschäden und sogar der Stilllegung von betroffenen Fahrzeugen führen kann. Demnach hätten die betroffenen PKW-Besitzer ihre Fahrzeuge vermutlich nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre.

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, die verantwortlichen Fahrzeughersteller juristisch zur Rücknahme der betroffenen Autos zu verpflichten. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Dieselskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Sollte ein Verfahren unerwarteterweise verloren gehen, übernimmt der Prozesskostenfinanzierer hingegen sämtliche Verfahrenskosten und sogar die Anwaltskosten der Gegenseite. Die Kläger müssen in diesem Fall keinen Cent bezahlen.

 

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