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Das Warten auf die Wohnmobil-Rückrufe im Abgasskandal
Bereits vor Jahren haben unabhängige Abgastests ergeben, dass auch Wohnmobile vom Abgasskandal betroffen sind. Demnach wurden insbesondere Reisemobile, die auf Basis des Fiat Ducato gebaut wurden, illegal manipuliert. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat deshalb sogar schon bestehende Schadensersatzansprüche von betroffenen Fahrzeughaltern bestätigt. Doch amtliche Rückrufe sind in der Sache bislang noch ausgeblieben. Das könnte sich jedoch schon bald ändern.
KBA veröffentlichte Informationen zu Abschalteinrichtung in Fiat-Fahrzeugen
Dass es zu Rückrufen kommt, ist für betroffene Fahrzeughalter ungemein wichtig. Viele Wohnmobil-Besitzer wissen nämlich noch gar nichts davon, dass ihr Reisemobil illegal manipuliert wurde. Erst durch den Rückruf würden sie offiziell darüber informiert werden. Zudem würden die illegal manipulierten Fahrzeuge im Zuge eines amtlichen Rückrufs nachgerüstet werden, um die gesetzlichen Vorgaben zum Abgasausstoß zu erfüllen.
Es gilt als wahrscheinlich, dass das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zeitnah in der Sache aktiv wird. Bereits vor einigen Monaten gab das KBA nämlich auf Nachfrage bekannt, die Behörde habe “bereits mehrere Fiat Ducato des Typs 250 (auch Wohnmobile, die hierauf basieren) hinsichtlich des Emissionsverhaltens untersucht.” Weiter führte das KBA aus, dass die Bewertung dieser Untersuchungen eine Unzulässigkeit im Hinblick auf das Emissionsverhalten ergeben habe. Das bedeutet: Die analysierten Fiat-Fahrzeuge stoßen zu viele Abgase aus und sind vom Abgasskandal betroffen.
Diese Wohnmobile sind vom Fiat-Abgasskandal betroffen
Unter den illegal manipulierten Fahrzeugen befinden sich laut dem KBA Fiat Ducato-Modelle mit 2.3- und 3.0-Liter-Diesel-Motoren. Die Fahrzeuge wurden allesamt unter den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 zugelassen. Diese Information deckt sich mit den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Die Frankfurter Ermittler gaben nämlich im Herbst 2020 nach mehreren Razzien in Geschäftsgebäuden von Fiat bekannt, dass vermutlich sämtliche Diesel-Fahrzeuge von Fiat aus den Baujahren 2014 bis 2019 vom Abgasskandal betroffen seien. In diesem Zeitraum wurden Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 produziert.
Dass das KBA bislang noch keine Rückrufe in der Sache veranlasst hat, liegt daran, dass Fiat aktuell noch die Möglichkeit hat, sich der Behörde gegenüber zu äußern. Konkret hat das KBA Fiat nämlich laut eigener Aussage bereits dazu aufgefordert, Abhilfemaßnahmen zu leisten. Fiat soll also die Abgasreinigung der manipulierten Fahrzeuge normalisieren. Zudem verlangt die Flensburger Behörde, dass Fiat auch weitere Fahrzeugtypen mitteilt, welche vom KBA als unzulässig erachtete Funktionalitäten enthalten.
Wohnmobil-Abgasskandal: Schadensersatzansprüche bestehen
Der Fiat Ducato gilt als beliebtestes Fahrgestell für den Ausbau von Wohnmobilen und wird von fast allen namhaften Herstellern wie Carthago, Dethleffs oder Hymer verwendet. Ein Rückruf der Fiat-Modelle würde aber auch einen Rückruf der Wohnmobile, die darauf basierend gebaut wurden, bedeuten. Dann müsste Fiat mit Hilfe von Software- oder Hardware-Updates dafür sorgen, dass die betroffenen Fahrzeuge die gesetzlichen Schadstoff-Bestimmungen tatsächlich erfüllen. Wenn das nicht gelingt, würden die manipulierten Fahrzeuge stillgelegt werden. Dann könnten sie nicht länger auf europäischen Straßen gefahren oder geparkt werden.
Für betroffene Fahrzeughalter entsteht aber selbst ohne Stilllegung ein Schaden. Der bisherige Verlauf des Abgasskandals hat gezeigt, dass illegal manipulierte Fahrzeuge teils hohe Wertverluste und mittelfristig auch Fahrzeugschäden erleiden können. Da die betroffenen PKW-Besitzer dies zum Kaufzeitpunkt nicht ahnen konnten, können diese Schadensersatzansprüche durchsetzen. Das ist im Fall von Fiat auch schon möglich, obwohl bislang noch keine Rückrufe in der Sache angeordnet wurden. Illegale Abschalteinrichtungen können nämlich beispielsweise auch mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens aufgedeckt werden.
Wohnmobil-Abgasskandal: Schadensersatz auch ohne Rückruf
Wegen des Wohnmobil-Abgasskandals besteht die Option, den verantwortlichen Fahrzeug- bzw. Motorenhersteller zur Rücknahme des manipulierten Reisemobils zu bringen. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es aber auch möglich, das jeweilige Wohnmobil zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrages des Kaufpreises durchzusetzen. Selbst für bereits verkaufte Fahrzeuge können teilweise Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.
Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.