24.
Jan 2024

KBA leitet Verfahren gegen BMW wegen Abgasskandal ein

Im September 2017 sagte der damalige BMW-Chef Harald Krüger noch, dass BMW-Fahrzeuge nicht manipuliert wurden und die eigenen Diesel-Fahrzeuge sauber und die besten der Welt seien. Knapp sechseinhalb Jahre später ist diese Aussage nicht besonders gut gealtert, denn das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat ein formelles Verfahren wegen des Abgasskandals gegen den Münchner Autobauer eingeleitet. BMW-Besitzer sollten die aktuelle Lage aufmerksam beobachten und bestehende Schadensersatzansprüche prüfen.

KBA leitete Verfahren bereits im Sommer 2023 ein

Konkret gab ein KBA-Sprecher aktuell gegenüber der BILD bekannt, dass die Flensburger Behörde bereits im August 2023 ein Anhörungsverfahren gegen BMW eingeleitet habe. Dabei gehe es um den Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung eines BMW X3 mit 2.0-Liter Diesel-Motor.

Die bisherige Erfahrung im Abgasskandal hat gezeigt, dass das KBA jedes Mal Fahrzeug-Rückrufe angeordnet hat, nachdem die Behörde ein solches Verfahren eingeleitet hat. Dass BMW nun zunächst die Gelegenheit erhält, sich gegenüber dem KBA zu rechtfertigen, ist letztlich eine reine Formalität. Tatsächlich ist das KBA sogar dazu verpflichtet, BMW zunächst anzuhören.

 

Fahrzeug-Rückrufe würden für BMW teuer werden

BMW steht schon seit längerer Zeit unter Verdacht, Diesel-Fahrzeuge illegal manipuliert zu haben. Ein Ermittlungsverfahren stellte die Staatsanwaltschaft München allerdings im Jahr 2019 ein, nachdem der Automobilkonzern sich bereiterklärte, im Gegenzug ein Bußgeld in Höhe von 8,5 Millionen Euro zu zahlen.

Fahrzeug-Rückrufe würden BMW vermutlich deutlich teurer zu stehen kommen. Das liegt einerseits daran, dass BMW dann die Abgasreinigung sämtlicher betroffener Fahrzeuge auf eigene Kosten normalisieren muss, da diese sonst stillgelegt werden müssten. Andererseits können betroffene PKW-Besitzer Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

Vorwurf: BMW manipulierte Abgasreinigung mit Hilfe der Klimaanlage

In dem vom KBA geprüften BMW X3 hat die Behörde eine Abschalteinrichtung entdeckt, die bei ausgeschalteter Klimaanlage für eine gesetzeskonforme Abgasreinigung sorgt. Sobald die Klimaanlage angeschaltet wird, stoßen die Fahrzeuge allerdings ein Vielfaches der zulässigen Schadstoffmengen aus. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte bei Abgastests von BMW-Fahrzeugen im vergangenen Jahr sogar die höchsten, jemals gemessenen Abgaswerte bei einem Diesel-Fahrzeug festgestellt.

Die Zulassung erhielten die betroffenen Fahrzeuge demnach nur, weil die Klimaanlage während amtlicher Abgastests nicht verwendet wird. Da die manipulierten Fahrzeuge die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Schadstoff-Grenzwerte im Normalbetrieb mit angeschalteter Klimaanlage allerdings nicht einhalten, hätten sie eigentlich nie zugelassen werden dürfen. Deshalb kommt es nun mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu amtlichen Rückrufen.

 

Was passiert bei Fahrzeug-Rückrufen?

Entsprechende Rückrufe würden vermutlich nicht nur Fahrzeughalter des BMW X3 betreffen. Es ist nämlich sehr wahrscheinlich, dass auch andere Modellvarianten auf eine ähnliche Weise manipuliert wurden. Bislang gibt es keinen in den Abgasskandal verwickelten Hersteller, der die illegale Manipulationssoftware lediglich in einem Fahrzeugmodell verwendet hat.

Im Zuge des Rückrufs wird BMW die betroffenen Fahrzeughalter vermutlich in eine BMW-Vertragswerkstatt beordern, um die vorhandene Manipulationssoftware dort mit einem Software-Update zu überschreiben. Was wie ein harmloser Eingriff klingt, kann allerdings zu schwerwiegenden Folgen führen, da die betroffenen Fahrzeuge gar nicht darauf ausgelegt sind, dauerhaft hohe Schadstoffmengen zu filtern.

So hat die bisherige Erfahrung im Abgasskandal gezeigt, dass PKW-Besitzer nach einem Update beispielsweise über Leistungseinbrüche, einen erhöhten AdBlue-Verbrauch, unangenehme Gerüche und mittelfristig sogar über ernsthafte Motorschäden klagen. Das Update einfach abzulehnen, ist allerdings auch nicht ohne Konsequenzen möglich. Dann müsste das jeweilige Fahrzeug nach einiger Zeit stillgelegt werden, wodurch es nicht länger auf europäischen Straßen geparkt oder gefahren werden dürfte. Schließlich hält es die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte nicht ein.

 

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen hätten ihre Autos im Normalfall nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Die Manipulationen können nämlich unter anderem zu Wertverlusten und sogar zu Fahrzeugschäden führen. Deshalb bestehen Schadensersatzansprüche.

Grundsätzlich haben betroffene PKW-Besitzer die Möglichkeit, das eigene Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

 

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