24.
Mai 2024

Jubiläum: Vier Jahre Rechtssicherheit im Abgasskandal

Morgen vor genau vier Jahren wurde Rechtsgeschichte geschrieben: Am 25. Mai 2020 um 11 Uhr sprachen die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) einem Mandanten von Goldenstein Rechtsanwälte Schadensersatz wegen des Abgasskandals zu. Es war die erste verbraucherfreundliche Entscheidung in der Sache und sorgte für Millionen Diesel-Besitzer für Rechtssicherheit. Selbst heute noch haben viele betroffene PKW-Besitzer die Möglichkeit, Entschädigungsansprüche wegen des Betrugsskandals geltend zu machen.

BGH-Kläger erhielt fast den kompletten Kaufpreis zurück

Insgesamt sprachen die BGH-Richter dem Mandanten der Kanzlei Goldenstein über 28.000 Euro für seinen manipulierten VW Sharan zu. Das Fahrzeug hatte der Kläger knapp sechs Jahre zuvor für gerade einmal 3000 Euro mehr auf dem Gebrauchtwagenmarkt erworben. Seitdem hatte er mehr als 50.000 Kilometer mit dem Volkswagen zurückgelegt.

Das BGH-Urteil sorgte allerdings nicht nur dafür, dass Volkswagen den Mandanten von Goldenstein eine Entschädigung auszahlte, sondern dass der Konzern allein in Deutschland mehr als 50.000 Klägern Angebote für eine außergerichtliche Einigung machte. Darüber hinaus konnte sich der BGH im Anschluss vielen zivilrechtliche Detailfragen in der Sache klären und auch die Manipulationen von anderen Herstellern ins Visier nehmen.

 

Abgasskandal-Klagen sind noch immer möglich

Mittlerweile ist nämlich klar, dass der Abgasskandal quasi die gesamte Automobilindustrie betrifft. Daher können unter anderem auch Audi-, Porsche-, Mercedes-Benz- und Opel-Halter Schadensersatzansprüche wegen der illegalen Manipulationen durchsetzen. Selbst Wohnmobile, die auf Basis von Fiat- und Ducato-Fahrzeugen gebaut wurden, sind illegal manipuliert worden.

Das Team von Goldenstein Rechtsanwälte vertritt selbst heute noch erfolgreich Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen. Insgesamt hat die Kanzlei mit Hauptsitz in Berlin-Schönefeld schon mehr als 65.000 Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Abgasskandal-Rechte unterstützt und damit wahrscheinlich so vielen Verbraucher geholfen wie keine andere Kanzlei in Deutschland.

Betroffene PKW-Besitzer können sich von der Kanzlei kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen. Auf der Kanzlei-Website haben Verbraucher zudem die Option, sich innerhalb weniger Minuten darüber zu informieren, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Entschädigungsanspruch ausfällt.

 

Abgasskandal: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Ob Diesel-Halter wegen des Dieselskandals Schadensersatzansprüche durchsetzen können, können diese mit dem Schnellcheck von Goldenstein Rechtsanwälte in wenigen Klicks kostenfrei prüfen. Die Experten der Verbraucherkanzlei beraten betroffene PKW-Besitzer im Anschluss zudem auf Wunsch auch noch einmal individuell bezüglich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal – komplett kostenfrei und unverbindlich.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Rechtsschutzversicherungen übernehmen – bis auf eine möglicherweise vereinbarte Selbstbeteiligung – sämtliche Kosten für ein Verfahren. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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