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Neun Jahre Abgasskandal: Noch immer bahnen sich Rückrufe an
Es ist mittlerweile fast neun Jahre her, dass der VW-Abgasskandal aufgedeckt wurde. Längst ist klar, dass im Prinzip die gesamte Automobilindustrie in die illegale Manipulation von Diesel-Fahrzeugen verwickelt war. Vollständig aufgearbeitet wurde der Abgasskandal allerdings bis heute nicht. Noch immer stehen nämlich Rückrufe in der Sache an.
Neue Rückrufe bei BMW, Fiat und Mercedes-Benz sind möglich
Aktuell bahnen sich unter anderem bei BMW Rückrufe an, denn das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bereits im August letzten Jahres ein förmliches Verfahren gegen den Münchner Autobauer gestartet, weil dessen Diesel-Fahrzeuge im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen. Zudem ist es wahrscheinlich, dass es auch bei Herstellern wie Mercedes-Benz und Fiat voraussichtlich noch in den kommenden Wochen zu neuen Rückrufen kommt. Mercedes musste zuletzt im Dezember 2023 allein in Deutschland über 100.000 Diesel-Fahrzeuge zurückrufen.
Dass diese Rückrufe erst heute erfolgen, liegt unter anderem daran, dass die verantwortlichen Hersteller mit allen Mitteln versuchen, entsprechende Rückrufe hinauszuzögern. Schließlich sorgen amtliche Rückrufe einerseits dazu, dass die Hersteller die betroffenen Fahrzeuge so updaten müssen, dass diese die gesetzlichen Bestimmungen in Zukunft einhalten. Andererseits werden betroffenen PKW-Besitzer dadurch auch aktiv über die Manipulation ihres Fahrzeugs informiert. Das führt häufig dazu, dass die Fahrzeughalter Schadensersatzansprüche geltend machen.
Abgasskandal: Schadensersatzansprüche können noch immer geltend gemacht werden
Konkret besteht auch heute noch in vielen Fällen die Möglichkeit, Entschädigungszahlungen wegen des Abgasskandals zu erhalten. Schließlich hätten die betroffenen Fahrzeughalter ihre illegal manipulierten Fahrzeuge wohl nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Betrugsskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre.
So können die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen einerseits juristisch gegen den verantwortlichen PKW-Hersteller vorzugehen und einen Teil des ursprünglichen Kaufpreises zurückzufordern. Andererseits besteht oftmals auch die Option, das Fahrzeug an den jeweiligen Hersteller zurückzugeben, um eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis orientiert.
Entsprechende Schadensersatzansprüche lassen sich im Normalfall auch bereits ohne einen erfolgten Rückruf durchsetzen. Ob dies im Einzelfall möglich ist, können Diesel-halter mit dem Schnellcheck von Goldenstein Rechtsanwälte in wenigen Klicks kostenfrei prüfen. Die Experten der Verbraucherkanzlei beraten betroffene PKW-Besitzer im Anschluss zudem auf Wunsch auch noch einmal individuell bezüglich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal – komplett kostenfrei und unverbindlich.