11.
Mrz 2024

Klimaanlage und Thermofenster: Der Abgasskandal bei BMW

Der Abgasskandal wird vor allem mit Volkswagen in Verbindung gebracht. Doch auch BMW hat mehrere Diesel-Modelle illegal manipuliert. Konkret stoßen die betroffenen BMW-Fahrzeuge bei eingeschalteter Klimaanlage und bestimmten Außentemperaturen unerlaubt viele Schadstoffe aus. Betroffene Fahrzeughalter haben deshalb Anspruch auf Schadensersatz.

So wurden BMW-Diesel manipuliert

Während der VW-Abgasskandal bereits 2015 aufgeflogen ist, kommen im Zusammenhang mit dem BMW-Abgasskandal erst jetzt im größeren Maße Details ans Licht. So hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zuletzt eine Verwaltungsentscheidung veröffentlicht und darin die illegale Manipulation eines BMW X3 beschrieben. Rückrufe der betroffenen Fahrzeuge sind nun wohl unvermeidbar.

An den getesteten Modellvarianten des X3 hat das KBA entdeckt, dass diese bei eingeschalteter Klimaanlage und Außentemperaturen, welche soweit innerhalb des normalen Betriebsbereichs liegen, dass nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) eine Unzulässigkeit vorliegt, eine Reduzierung der Abgasrückführung durchführen.

Konkret bedeutet das, dass die betroffenen BMW-Diesel ihre Abgasreinigung bei eingeschalteter Klimaanlage oder bestimmten Außentemperaturen auf ein unerlaubt niedriges Niveau reduzieren und zu viele Stickoxide ausstoßen. Dass die betroffenen PKW dennoch die Typgenehmigung erhielten, liegt daran, dass die Klimaanlage bei amtlichen Abgastests im Normalfall nicht eingeschaltet wird und auch die Außentemperaturen auf dem Prüfstand jahrelang in etwa gleich waren.

 

Weitere Modelle vom BMW-Abgasskandal betroffen – Anspruch auf Schadensersatz besteht

Vom BMW-Abgasskandal ist zudem nicht nur der X3 betroffen. Unabhängige Abgastests haben längst ergeben, dass auch andere BMW-Modelle, darunter die 3er-, 4er-, 5er- und 7er-Serie sowie die Modellreihen X1 und X5 illegale Abschalteinrichtungen enthalten. Selbst Fahrzeuge der Marke Mini mit Diesel-Motoren von BMW betrifft der Abgasskandal. Die manipulierten Fahrzeuge wurden zwischen 2010 und 2019 gebaut und unter den Umweltnormen Euro 5 oder Euro 6 zugelassen.

Betroffene Fahrzeughalter können wegen des Abgasskandals Schadensersatzansprüche durchsetzen. Das haben mehrere Gerichte trotz bislang ausgebliebener Rückrufe bereits bestätigt. Insbesondere seitdem der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr die Hürden für Abgasskandal-Klagen gesenkt hat, kam es zu zahlreichen Urteilen zugunsten von BMW-Fahrern.

Die BGH-Richter entschieden nämlich, dass das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung ausreicht, um Schadensersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen. Es muss also nicht länger belegt werden, dass sich der jeweilige Fahrzeughersteller auch vorsätzlich schädigend verhalten hat. In Folge dieses Urteils hat beispielsweise das Oberlandesgericht (OLG) München BMW-Fahrern mehrfach die Erstattung von zehn Prozent des ursprünglichen Kaufpreises zugesprochen. Da BMW seinen Sitz in München hat, können alle BMW-Besitzer in der bayerischen Landeshauptstadt gegen den Automobilhersteller vorgehen.

 

BMW-Abgasskandal: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte prüfen bestehende Schadensersatzansprüche im BMW-Abgasskandal kostenfrei und unverbindlich. Mit Hilfe des Schnellchecks der Kanzlei haben BMW-Besitzer zudem die Möglichkeit, mit wenigen Klicks zu prüfen, ob ihr Fahrzeug vermutlich vom Abgasskandal betroffen ist.

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