26.
Feb 2024

Wann kommt es zu weiteren Rückrufen im BMW-Abgasskandal?

Während im Zusammenhang mit illegalen Manipulationen von Herstellern wie VW und Mercedes-Benz bereits mehrere Millionen Fahrzeuge weltweit zurückgerufen wurden, kam es bei BMW bislang nur zu Rückrufen von rund 12.000 Fahrzeugen der 5er- und 7er-Serie. Allerdings haben unabhängige Abgastests längst bestätigt, dass fast alle BMW-Diesel, die unter den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 zugelassen wurden, vom Abgasskandal betroffen sind. Wann kommt es also zu weiteren Rückrufen im BMW-Abgasskandal?

KBA leitete 2023 bereits Verfahren gegen BMW ein

Tatsächlich dürfte es nicht allzu lang dauern, bis das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weitere Rückrufe im Zusammenhang mit dem BMW-Abgasskandal veranlasst. Im Januar 2024 wurde nämlich bekannt, dass die Flensburger Behörde bereits im vergangenen Jahr ein formelles Verfahren gegen BMW eröffnet hat, weil das KBA unerlaubt hohe Abgaswerte an BMW-Fahrzeugen gemessen hatte.

Bislang hat das KBA nach der Einleitung eines solchen Verfahrens stets auch Rückrufe veranlasst. Daher dürfte es in den kommenden Monaten zu weiteren BMW-Rückrufen im Abgasskandal kommen. Diese Annahme wird dadurch bekräftigt, dass das KBA am 20. Februar nun auch eine Verwaltungsentscheidung zum Thema veröffentlicht hat, in der es zunächst nur um das Modell X3 aus den Baujahren 2010 bis 2014 geht. Doch auch weitere Fahrzeugreihen von BMW werden zeitnah voraussichtlich von amtlichen Rückrufen betroffen sein.

 

Was passiert bei Fahrzeug-Rückrufen?

Entsprechende Rückrufe werden vermutlich auch fast alle Modellreihen von BMW aus den Baujahren 2014 bis 2019 betreffen, denn in BMW-Dieseln aus diesen Baujahren wurden illegale Abschalteinrichtungen entdeckt. Die betroffenen Fahrzeuge werden im Zuge dieser Rückrufe voraussichtlich in eine BMW-Vertragswerkstatt beordert, um die vorhandene Manipulationssoftware dort mit einem Software-Update zu überschreiben. Was wie ein harmloser Eingriff klingt, kann allerdings zu schwerwiegenden Folgen führen, da die betroffenen Fahrzeuge gar nicht darauf ausgelegt sind, dauerhaft hohe Schadstoffmengen zu filtern.

So hat die bisherige Erfahrung im Abgasskandal gezeigt, dass PKW-Besitzer nach einem Update beispielsweise über Leistungseinbrüche, einen erhöhten AdBlue-Verbrauch, unangenehme Gerüche und mittelfristig sogar über ernsthafte Motorschäden klagen. Das Update einfach abzulehnen, ist allerdings auch nicht ohne Konsequenzen möglich. Dann müsste das jeweilige Fahrzeug nach einiger Zeit stillgelegt werden, wodurch es nicht länger auf europäischen Straßen geparkt oder gefahren werden dürfte. Schließlich hält es die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte nicht ein.

 

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen hätten ihre Autos im Normalfall nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Die Manipulationen können nämlich unter anderem zu Wertverlusten und sogar zu Fahrzeugschäden führen. Deshalb bestehen Schadensersatzansprüche.

Grundsätzlich haben betroffene PKW-Besitzer die Möglichkeit, das eigene Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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