22.
Feb 2024

KBA macht BMW-Abgasskandal öffentlich

Was sich zuletzt bereits medial angekündigt hatte, ist nun vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bestätigt worden: Die Flensburger Behörde hat am BMW X3 nach eigenen Angaben unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Eine entsprechende Meldung veröffentlichte das KBA in dieser Woche auf seiner Website. Demnach holt der Dieselskandal nun auch BMW ein. Zudem beschränkt sich der BMW-Abgasskandal nicht nur auf dieses Modell. Das haben unabhängige Abgastests längst belegt. Betroffene Fahrzeughalter können deshalb Schadensersatzansprüche durchsetzen.

So wurden die betroffenen BMW-Fahrzeuge manipuliert

An den getesteten Modellvarianten des X3 hat das KBA entdeckt, dass diese bei eingeschalteter Klimaanlage und Außentemperaturen, welche soweit innerhalb des normalen Betriebsbereichs liegen, dass nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) eine Unzulässigkeit vorliegt, eine Reduzierung der Abgasrückführung durchführen.

Konkret bedeutet das, dass die betroffenen BMW-Diesel ihre Abgasreinigung bei eingeschalteter Klimaanlage oder bestimmten Außentemperaturen auf ein unerlaubt niedriges Niveau reduzieren und zu viele Stickoxide ausstoßen. Dass die betroffenen PKW dennoch die Typgenehmigung erhielten, liegt daran, dass die Klimaanlage bei amtlichen Abgastests im Normalfall nicht eingeschaltet wird und auch die Außentemperaturen auf dem Prüfstand jahrelang in etwa gleich waren.

 

BMW-Abgasskandal: Hohe Wertverluste drohen

Wieso BMW diese Abschalteinrichtungen eingebaut hat, liegt auf der Hand: Anstatt teure Systeme zur Abgasreinigung zu verbauen, hat der Münchner Hersteller seine Fahrzeuge so manipuliert, dass diese in Testsituationen vorgeben, ihre Abgase auf gesetzlich vorgeschriebenem Niveau zu filtern. Dadurch wurden die Diesel-PKW problemlos zugelassen und BMW konnte die eigenen Margen auf Kosten der Umwelt und der jeweiligen Fahrzeugkäufer optimieren.

Für betroffene BMW-Besitzer dürften diese Manipulationen nun ernsthafte Konsequenzen haben. Das KBA teilte bereits mit, dass BMW an Lösungen arbeite, um die vorhandenen Abschalteinrichtungen zu entfernen. Hard- und Software-Lösungen hierfür seien vermutlich ab Juni 2023 verfügbar. Der bisherige Verlauf des Abgasskandals hat allerdings gezeigt, dass illegal manipulierte Fahrzeuge trotz entsprechender Updates unter anderem hohe Wertverluste im Vergleich zu nicht-manipulierten Fahrzeugen erleiden. Wer ein solches Update nach einem amtlichen Rückruf ablehnt, riskiert sogar die Stilllegung des eigenen Fahrzeugs.

 

KBA-Rückrufe sind nur noch eine Frage der Zeit

Dass es zeitnah zu einem solchen amtlichen Rückruf durch das KBA kommt, scheint unausweichlich. Dies hatte sich bereits seit Wochen angebahnt, da das KBA im vergangenen Jahr zunächst ein formelles Verfahren gegen BMW eingeleitet hat und in der Vergangenheit nach jeder Einleitung einer solchen Maßnahme Rückrufe veranlasst hat.

Von diesen Rückrufen werden deutschlandweit voraussichtlich rund 33.000 Fahrzeuge aus den Baujahren 2010 bis 2014 betroffen sein. Es ist der erste Rückruf im BMW-Abgasskandal seit 2018. Tatsächlich dürfte es dabei allerdings nicht bleiben, denn auch in anderen Fahrzeugen von BMW wurden längst illegale Abschalteinrichtungen entdeckt.

 

Unabhängige Abgastests ergeben höchsten jemals gemessenen Abgaswert an BMW-Fahrzeug

Tatsächlich wurde anhand von unabhängigen Abgastests bestätigt, dass quasi alle BMW-Dieselfahrzeuge, die unter den Abgasnormen Euro 5 oder Euro 6 zugelassen und zwischen 2014 und 2019 gebaut wurden, vom Abgasskandal betroffen sind. Dazu zählen neben Fahrzeugen der 5er- und 7er-Serie unter anderem auch der 3er- und 4er-BMW sowie die Modellreihen X1, X3 und X5. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bei Messungen an BMW-Fahrzeugen sogar den höchsten, jemals von der Umwelt-Organisation gemessenen Abgaswert festgestellt.

So stieß ein 5er BMW bei den Abgastests der DUH 5.847 Milligramm Stickoxid pro Kilometer aus, was dem 32-fachen des für dieses Fahrzeug geltenden Euro 5 Grenzwerts entspricht. Bei einem 3er BMW, der unter der Umweltnorm Euro 6 zugelassen wurde, haben die Experten der DUH zudem einen Abgasausstoß in Höhe von 3.934 mg NOx/km festgestellt. Dieser Wert liegt fast 50-Mal über dem zulässigen Grenzwert für diese Abgasnorm.

 

BGH erleichtert Durchsetzung von Abgasskandal-Ansprüchen

Betroffene Fahrzeughalter können wegen des Abgasskandals Schadensersatzansprüche durchsetzen. Das haben mehrere Gerichte trotz bislang ausgebliebener Rückrufe bereits bestätigt. Insbesondere seitdem der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr die Hürden für Abgasskandal-Klagen gesenkt hat, kam es zu zahlreichen Urteilen zugunsten von BMW-Fahrern.

Die BGH-Richter entschieden nämlich, dass das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung ausreicht, um Schadensersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen. Es muss also nicht länger belegt werden, dass sich der jeweilige Fahrzeughersteller auch vorsätzlich schädigend verhalten hat. In Folge dieses Urteils hat beispielsweise das Oberlandesgericht (OLG) München BMW-Fahrern mehrfach die Erstattung von zehn Prozent des ursprünglichen Kaufpreises zugesprochen. Da BMW seinen Sitz in München hat, können alle BMW-Besitzer in der bayerischen Landeshauptstadt gegen den Automobilhersteller vorgehen.

 

BMW-Abgasskandal: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte prüfen bestehende Schadensersatzansprüche im BMW-Abgasskandal kostenfrei und unverbindlich. Mit Hilfe des Schnellchecks der Kanzlei haben BMW-Besitzer zudem die Möglichkeit, mit wenigen Klicks zu prüfen, ob ihr Fahrzeug vermutlich vom Abgasskandal betroffen ist.

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