25.
Apr 2024

2024 können noch immer Entschädigungen im Abgasskandal durchgesetzt werden

Es ist mittlerweile fast neun Jahre her, dass der VW-Abgasskandal aufgedeckt wurde. Längst ist klar, dass nicht nur Diesel-Fahrzeuge von Volkswagen illegal manipuliert wurden, sondern auch PKW-Modelle von fast allen anderen namhaften Herstellern. Betroffene Fahrzeughalter können deshalb Schadensersatzansprüche durchsetzen. Das ist selbst 2024 noch möglich.

So hoch fällt der Schadensersatzanspruch im Abgasskandal aus

Konkret haben die Halter von illegal manipulierten Diesel-Fahrzeugen die Möglichkeit, bis zu 15 Prozent des ursprünglich gezahlten Kaufpreises zurückzubekommen. Durch diese finanzielle Entschädigung soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Alternativ besteht in vielen Fällen aber auch die Möglichkeit, das eigene Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben, um im Gegenzug eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.

Zwar müssen sich betroffene PKW-Besitzer in dem Fall eine sogenannte Nutzungsentschädigung für die bisherige Laufleistung anrechnen lassen. Doch die erstattbare Summe liegt im Normalfall dennoch über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs.

 

Abgasskandal: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Ob Diesel-Halter wegen des Dieselskandals Schadensersatzansprüche durchsetzen können, können diese mit dem Schnellcheck von Goldenstein Rechtsanwälte in wenigen Klicks kostenfrei prüfen. Die Experten der Verbraucherkanzlei beraten betroffene PKW-Besitzer im Anschluss zudem auf Wunsch auch noch einmal individuell bezüglich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal – komplett kostenfrei und unverbindlich.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Rechtsschutzversicherungen übernehmen – bis auf eine möglicherweise vereinbarte Selbstbeteiligung – sämtliche Kosten für ein Verfahren. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: