08.
Apr 2024

BMW reicht Widerspruch wegen Abgasskandal ein – Verzögerungstaktik?!

Unabhängige Abgastests haben bereits vor Jahren ergeben, dass BMW-Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen sind. Im Februar 2024 veröffentlichte auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Verwaltungsentscheidung, in der die Flensburger Behörde die Manipulation von BMW-Dieseln öffentlich machte. Obwohl die Beweislage eindeutig ist, hat BMW nun Widerspruch gegen diesen KBA-Bescheid eingereicht. Hinter dieser Maßnahme steckt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Verzögerungstaktik.

KBA entdeckte mehrere Abschalteinrichtungen in BMW-Fahrzeugen

Dass BMW mit dem Widerspruch Erfolg hat, ist äußerst unwahrscheinlich. Bislang hat das KBA nämlich in jedem Fall, in dem die Behörde ein formelles Verfahren wegen des Abgasskandals einleitet hat, auch Rückrufe der betroffenen Fahrzeuge angeordnet. Zudem ist die Beweislage sehr eindeutig, denn die betroffenen BMW-Fahrzeuge enthalten gleich mehrere illegale Abschalteinrichtungen.

An den getesteten BMW-Fahrzeugen der Modellvariante X3 hat das KBA entdeckt, dass diese bei eingeschalteter Klimaanlage und bestimmte Außentemperaturen eine Reduzierung der Abgasrückführung unterhalb des erlaubten Niveaus durchführen. Dass die betroffenen PKW dennoch die Typgenehmigung erhielten, liegt daran, dass die Klimaanlage bei amtlichen Abgastests im Normalfall nicht eingeschaltet wird und auch die Außentemperaturen auf dem Prüfstand jahrelang in etwa gleich waren. Nun drohen den betroffenen Fahrzeugen allerdings amtliche Rückrufe.

 

So profitiert BMW von der eigenen Verzögerungstaktik

Doch wenn die Sachlage so eindeutig ist: Warum behauptet BMW dann trotzdem, dass die betroffenen Fahrzeuge nicht illegal manipuliert wurden? Die Vermutung lieg nahe, dass der Automobilhersteller das Verfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes in die Länge ziehen möchte, um betroffene Verbraucher zu verunsichern und möglichst viele Klagen wegen der Manipulationen zu vermeiden.

Zwar würde ein Rückruf des vom KBA geprüften X3 deutschlandweit nur knapp über 30.000 Fahrzeuge betreffen. Doch BMW ist sich natürlich bewusst, dass die illegalen Abschalteinrichtungen in fast jedem BMW-Modell sowie Fahrzeugen der Marke Mini zum Einsatz kamen. Dementsprechend könnte der BMW-Abgasskandal in den kommenden Monaten oder Jahren noch zu Hunderttausenden Rückrufen führen.

Je später es zu diesen Rückrufen kommt, desto später erfahren betroffene Halter auch von der Manipulation ihres Fahrzeugs. Davon profitiert BMW unter anderem deshalb, da die Höhe der Schadensersatzansprüche von betroffenen PKW-Besitzern mit jedem gefahrenen Kilometer sinkt. Insofern kann BMW durch den Widerspruch möglicherweise Geld sparen und einige BMW-Besitzer dahingehend verunsichern, ob diese überhaupt Rechtansprüche wegen des Abgasskandals durchsetzen können.

 

BMW-Abgasskandal: Schadensersatzansprüche können auch jetzt schon geltend gemacht werden

Wer einen BMW mit Diesel-Motor, der in den Jahren 2014 bis 2019 gebaut wurde, besitzt, sollte sich jedoch nicht verunsichern lassen und bestehende Schadensersatzansprüche prüfen. Betroffene Fahrzeughalter können wegen des Abgasskandals Schadensersatzansprüche durchsetzen. Das haben mehrere Gerichte trotz bislang ausgebliebener Rückrufe bereits bestätigt. Insbesondere seitdem der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr die Hürden für Abgasskandal-Klagen gesenkt hat, kam es zu zahlreichen Urteilen zugunsten von BMW-Fahrern.

Die BGH-Richter entschieden nämlich, dass das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung ausreicht, um Schadensersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen. Es muss also nicht länger belegt werden, dass sich der jeweilige Fahrzeughersteller auch vorsätzlich schädigend verhalten hat. In Folge dieses Urteils hat beispielsweise das Oberlandesgericht (OLG) München BMW-Fahrern mehrfach die Erstattung von zehn Prozent des ursprünglichen Kaufpreises zugesprochen. Da BMW seinen Sitz in München hat, können alle BMW-Besitzer in der bayerischen Landeshauptstadt gegen den Automobilhersteller vorgehen.

 

BMW-Abgasskandal: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte prüfen bestehende Schadensersatzansprüche im BMW-Abgasskandal kostenfrei und unverbindlich. Mit Hilfe des Schnellchecks der Kanzlei haben BMW-Besitzer zudem die Möglichkeit, mit wenigen Klicks zu prüfen, ob ihr Fahrzeug vermutlich vom Abgasskandal betroffen ist.

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