17.
Apr 2024

LG Bielefeld: Schadensersatz für Wohnmobil-Besitzer wegen Dieselgate

Das Landgericht (LG) Bielefeld hat einem Mandanten von Goldenstein Rechtsanwälte aktuell Schadensersatz wegen des Wohnmobil-Abgasskandals zugesprochen. Konkret erhält der Kläger aus Nordrhein-Westfalen eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 4.600 Euro und wird sein Wohnmobil im Gegenzug behalten.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem Verfahren am LG Bielefeld ging es um ein XGO-Wohnmobil, das auf Basis eines Fiat Ducato gebaut, unter der Umweltnorm Euro 6 zugelassen und mit einem 2,3-Liter-Multijet-Dieselmotor ausgestattet wurde. Der Kläger hatte das Fahrzeug im Mai 2018 als Neuwagen für 46.000 Euro erworben und seitdem rund 40.000 Kilometer mit dem Wohnmobil zurückgelegt.

Knapp zwei Jahre nach dem Fahrzeugkauf ergaben Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt, dass mehr als 200.000 Fiat-Diesel-Fahrzeuge in Deutschland vom Abgasskandal betroffen sind. Mittlerweile haben auch unabhängige Abgastests sowie Messungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) bestätigt, dass die Abgasreinigung von Wohnmobilen mit Fiat Ducato-Basis illegal manipuliert wurde. Dadurch wirken die betroffenen Fahrzeuge während amtlicher Abgastests sauber, stoßen im Normalbetrieb jedoch unerlaubt viele Schadstoffe aus.

Wegen dieser Manipulationen ging der Wohnmobil-Besitzer gemeinsam mit Goldenstein Rechtsanwälte gegen Stellantis, den Mutterkonzern von Fiat, vor und forderte Schadensersatz. Die Richter am LG Bielefeld sprachen dem Kläger nun Schadensersatz in Höhe von 10 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises sowie Verzugszinsen zu.

 

Wohnmobil-Abgasskandal: Diese rechtlichen Möglichkeiten haben betroffene Fahrzeughalter

Im Rahmen einer Schadensersatzklage können die Halter von illegal manipulierten Wohnmobilen juristisch gegen den verantwortlichen Motorenhersteller – also Fiat bzw. dessen Mutterkonzern Stellantis – vorgehen. Die Unternehmen, die die Fiat-Fahrzeuge zu Wohnmobilen ausgebaut haben, müssen sich hingegen nicht deswegen verantworten. Schließlich ist nicht davon auszugehen, dass Wohnmobil-Hersteller wie Hymer, Carthago oder Dethleffs von den illegalen Manipulationen wussten.

Grundsätzlich besteht wegen des Abgasskandals die Möglichkeit, das eigene Fahrzeug an den verantwortlichen Fahrzeughersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das jeweilige Wohnmobil zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrags des eigentlichen Kaufpreises durchzusetzen. Selbst für bereits verkaufte Fahrzeuge können teilweise Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Sollte ein Verfahren unerwarteterweise verloren gehen, übernimmt der Prozesskostenfinanzierer hingegen sämtliche Verfahrenskosten und sogar die Anwaltskosten der Gegenseite. Die Kläger müssen in diesem Fall keinen Cent bezahlen.

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