10.
Jan 2024

Sind Rechtsansprüche im Wohnmobil-Abgasskandal nun verjährt?

Im Jahr 2020 veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Frankfurt eine Pressemitteilung, in der die Frankfurter Ermittler die Öffentlichkeit recht eindeutig über den Wohnmobil-Abgasskandal informierten. Bedeutet das, dass sich Schadensersatzansprüche in der Sache nun gemäß der dreijährigen Verjährungsfrist nicht mehr durchsetzen lassen?

Verjährungsfrage im Wohnmobil-Abgasskandal wird am Bundesgerichtshof geklärt

Sollten sich deutsche Zivilgerichte extrem streng positionieren, ist es tatsächlich möglich, dass die zivilrechtliche Verjährung im Wohnmobil-Abgasskandal aufgrund der 2020 veröffentlichten Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt bereits am 01. Januar 2024 eingetreten ist. Allerdings gibt es auch gute Argumente, wieso die Verjährung noch nicht eingetreten ist.

Letztlich werden die Richter an Deutschlands oberstem Zivilgericht – dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe – die Verjährungsfrage im Wohnmobil-Abgasskandal abschließend beantworten müssen. Bis es soweit ist, könnten allerdings noch Jahre vergehen.

 

Diese Argumente sprechen gegen eine Verjährung

Grundsätzlich beträgt die zivilrechtliche Verjährungsfrist im Abgasskandal drei Jahre zum Jahresende ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Schadens durch die betroffene Person. Das bedeutet: Wer 2020 durch die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt erfahren hat, dass das eigene Wohnmobil vom Abgasskandal betroffen ist, kann heute tatsächlich keine Schadensersatzansprüche mehr in der Sache durchsetzen. Allerdings ist fraglich, wie viele Fahrzeughalter durch diese Meldung tatsächlich von dem Schaden erfahren haben.

Das liegt einerseits daran, dass die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung lediglich über Ermittlungen berichtet hat und zu diesem Zeitpunkt kein Rückruf der betroffenen Fahrzeuge angeordnet oder ein Bußgeld gegen Fiat als Hersteller der illegal manipulierten Wohnmobil-Basismodelle verhängt wurde. Darüber hinaus ist unwahrscheinlich, dass tatsächlich jeder betroffene Wohnmobil-Besitzer einen Kontaktpunkt mit dieser Meldung hatte. Schließlich fiel die mediale Berichterstattung darüber deutlich geringer aus als beispielsweise über den VW-Abgasskandal.

 

Deutsche Gerichte bestätigten Anspruch auf Schadensersatz im Wohnmobil-Abgasskandal

Insofern ist es durchaus wahrscheinlich, dass die Halter von illegal manipulierten Wohnmobilen auch heute noch Schadensersatzansprüche in der Sache erfolgreich durchsetzen können. Das ist auch deshalb wichtig, da die Chance auf Schadensersatz im Wohnmobil-Abgasskandal aktuell so hoch ist wie nie zuvor.

Das liegt vor allem an der Vielzahl positiver Urteile, die zuletzt in der Sache verkündet wurden. So erwirkte das Team von Goldenstein Rechtsanwälte Ende 2023 beispielsweise das erste rechtskräftige Urteil eines Oberlandesgerichts, in dessen Rahmen Stellantis als Mutterkonzern von Fiat wegen des Wohnmobil-Abgasskandals zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet wurde.

Darüber hinaus gaben die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) nur wenige Wochen später ebenfalls bekannt, dass auch Besitzer von illegal manipulierten Wohnmobilen grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz haben. Bereits wenige Monate zuvor hatten die BGH-Richter verkündet, dass Abgasskandal-Klagen auch bei einer fahrlässigen Schädigung des verantwortlichen Herstellers erfolgreich sein können. Dieses Urteil hatte die Hürden für Schadensersatzklagen in der Sache bereits deutlich gesenkt.

 

Die Schadensersatzansprüche im Wohnmobil-Abgasskandal

Dass Schadensersatzansprüche im Wohnmobil-Abgasskandal bestehen, liegt daran, dass die betroffenen Fahrzeuge durch die Manipulation Wertverluste und Folgeschäden erleiden können. Darüber hinaus hätten die betroffenen Fahrzeughalter ihre Wohnmobile wohl nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre.

Im Rahmen einer Schadensersatzklage können die Halter von illegal manipulierten Wohnmobilen juristisch gegen den verantwortlichen Basisfahrzeug-Hersteller – also Fiat bzw. dessen Mutterkonzern Stellantis – vorgehen. Die Unternehmen, die die Fiat-Fahrzeuge zu Wohnmobilen ausgebaut haben, müssen sich hingegen nicht deswegen verantworten. Schließlich ist nicht davon auszugehen, dass Wohnmobil-Hersteller wie Hymer, Carthago oder Dethleffs von den illegalen Manipulationen wussten.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Sollte ein Verfahren unerwarteterweise verloren gehen, übernimmt der Prozesskostenfinanzierer hingegen sämtliche Verfahrenskosten und sogar die Anwaltskosten der Gegenseite. Die Kläger müssen in diesem Fall keinen Cent bezahlen.

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