04.
Mrz 2024

Betrifft der BMW-Abgasskandal nur den X3?

Am 20. Februar hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Verwaltungsentscheid veröffentlicht, wonach mehrere Diesel-Varianten des BMW X3 aus den Baujahren 2010 bis 2014 vom Abgasskandal betroffen sind. Aber ist der X3 die einzige Modellreihe von BMW, die illegal manipuliert wurde?

Fast alle BMW-Modelle sind vom Abgasskandal betroffen

Diese Frage lässt sich eindeutig mit Nein beantworten. Bereits im Jahr 2018 hat das KBA erste Rückrufe der 5er- und 7er-Serie von BMW wegen des Abgasskandals veranlasst. Zudem dürfte der nun anstehende Rückruf von deutschlandweit rund 33.000 BMW X3 nicht der letzte Rückruf in der Sache sein.

Unabhängige Abgastests haben nämlich längst bestätigt, dass quasi alle BMW-Dieselfahrzeuge, die unter den Abgasnormen Euro 5 oder Euro 6 zugelassen wurden, vom Abgasskandal betroffen sind. Dazu zählen neben Fahrzeugen der 5er- und 7er-Serie unter anderem auch der 3er- und 4er-BMW sowie die Modellreihen X1, X3 und X5. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bei Messungen an BMW-Fahrzeugen sogar den höchsten, jemals von der Umwelt-Organisation gemessenen Abgaswert festgestellt.

So stieß ein 5er BMW bei den Abgastests der DUH 5.847 Milligramm Stickoxid pro Kilometer aus, was dem 32-fachen des für dieses Fahrzeug geltenden Euro 5 Grenzwerts entspricht. Bei einem 3er BMW, der unter der Umweltnorm Euro 6 zugelassen wurde, haben die Experten der DUH zudem einen Abgasausstoß in Höhe von 3.934 mg NOx/km festgestellt. Dieser Wert liegt fast 50-Mal über dem zulässigen Grenzwert für diese Abgasnorm.

 

BGH erleichtert Durchsetzung von Abgasskandal-Ansprüchen

Betroffene Fahrzeughalter können wegen des Abgasskandals Schadensersatzansprüche durchsetzen. Das haben mehrere Gerichte trotz bislang ausgebliebener Rückrufe bereits bestätigt. Insbesondere seitdem der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr die Hürden für Abgasskandal-Klagen gesenkt hat, kam es zu zahlreichen Urteilen zugunsten von BMW-Fahrern.

Die BGH-Richter entschieden nämlich, dass das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung ausreicht, um Schadensersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen. Es muss also nicht länger belegt werden, dass sich der jeweilige Fahrzeughersteller auch vorsätzlich schädigend verhalten hat. In Folge dieses Urteils hat beispielsweise das Oberlandesgericht (OLG) München BMW-Fahrern mehrfach die Erstattung von zehn Prozent des ursprünglichen Kaufpreises zugesprochen. Da BMW seinen Sitz in München hat, können alle BMW-Besitzer in der bayerischen Landeshauptstadt gegen den Automobilhersteller vorgehen.

 

BMW-Abgasskandal: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte prüfen bestehende Schadensersatzansprüche im BMW-Abgasskandal kostenfrei und unverbindlich. Mit Hilfe des Schnellchecks der Kanzlei haben BMW-Besitzer zudem die Möglichkeit, mit wenigen Klicks zu prüfen, ob ihr Fahrzeug vermutlich vom Abgasskandal betroffen ist.

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