09.
Apr 2024

LG Amberg spricht Glücksspieler Verlust-Erstattung in Höhe von rund 40.000 Euro zu

Innerhalb von knapp viereinhalb Jahren hat ein Oberpfälzer fast 40.000 Euro auf mehreren Glücksspiel-Websites verzockt. Nun hat das Landgericht (LG) Amberg dem Mann die komplette Rückerstattung seiner Online-Spielverluste zugesprochen. Die Betreibergesellschaft dieser Websites besaß nämlich keine deutsche Glücksspiellizenz und hätte deshalb eigentlich nie Geld von dem Mandanten von Goldenstein Rechtsanwälte annehmen dürfen.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem Verfahren am Landgericht Amberg ging es um die Klage eines Mannes, der zwischen März 2017 und November 2021 insgesamt 183.241,00 Euro auf mehreren Websites des maltesischen Glücksspiel-Unternehmens PlayCherry Limited einzahlte und sich lediglich 143.495,71 Euro wieder auszahlte. Die restlichen 39.745,29 Euro hat er auf den Websites verzockt. Während dieses Zeitraumes verfügte PlayCherry Limited allerdings über keine deutsche Lizenz für Online-Glücksspiel, sondern nur über eine Konzession der maltesischen Glücksspielaufsichtsbehörde. Erst seit April 2022 darf PlayCherry Limited Online-Sportwetten in Deutschland anbieten, seit Mai 2023 zudem auch virtuelle Automatenspiele.

Generell kam es erst im Juli 2021 zu einer bundesweiten Liberalisierung des Online-Glücksspielmarktes, als der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft trat. Zuvor gab es lediglich in Schleswig-Holstein eine Ausnahmeregelung, wobei sich dort lizensierte Unternehmen auch nur an Bewohner des nördlichsten Bundeslandes der Nation richten durften. Dennoch warben zahlreiche Online-Glücksspielanbieter bereits Jahre vor dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages im gesamten Bundesgebiet um deutsche Kunden – so auch PlayCherry Limited.

Ohne eine deutsche Glücksspiellizenz hätte das Unternehmen allerdings nie Geld von deutschen Verbrauchern annehmen dürfen. Deshalb können betroffene Glücksspieler ihre erlittenen Spielverluste von PlayCherry Limited und anderen Unternehmen ohne deutsche Konzession bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern. Das sah auch das Landgericht Amberg so und sprach dem Mandanten der Kanzlei Goldenstein nun die vollständige Erstattung seiner Verluste zu.

 

Rückforderung von Spielverlusten: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt deutsche Glücksspieler bereits seit Längerem dabei, ihre Verlustsummen aus illegalem Online-Glücksspiel zurückzufordern. Mit dem kostenlosen Schnellcheck der Kanzlei können betroffene Spieler in wenigen Schritten prüfen, ob sie Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Online-Sportwetten-Verluste haben. Die Experten der Kanzlei prüfen die Angaben im Anschluss und beraten die jeweiligen Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter sind in vielen Fällen ohne Risiko möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen nämliche sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten von Spielern und zahlen im Falle einer juristischen Niederlage sogar die Kosten der Gegenseite. Lediglich im Erfolgsfall werden Prozesskostenfinanzierer mit einer Provision an der fälligen Entschädigung beteiligt. Dadurch können Spieler ihre Verluste zurückverlangen, ohne dafür einen einzigen Cent in Anwalts- oder Gerichtskosten investieren zu müssen.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: