27.
Mai 2024

LG Wiesbaden: Zockerin erhält über 130.000 Euro zurück

Innerhalb von knapp einem Jahr hat eine Hessin über 130.000 Euro online verzockt. Doch das Geld erhält die Glücksspielerin nun zurück, denn das Landgericht (LG) Wiesbaden hat der Mandantin von Goldenstein Rechtsanwälte die vollständige Erstattung ihrer Casino-Verluste zugesprochen. Während die Frau ihr Geld verzockte war die Betreibergesellschaft der Glücksspiel-Website nämlich nie im Besitz einer bundesweit gültigen Glücksspiellizenz und hätte deshalb gar kein Geld von der Frau annehmen dürfen.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem Verfahren am Landgericht Wiesbaden ging es um die Klage einer Frau, die zwischen April 2018 und März 2019 insgesamt 140.888,00 Euro auf einer Website des maltesischen Glücksspiel-Unternehmens Aspire Global International einzahlte und sich lediglich 8.000,00 Euro wieder auszahlte. Die restlichen 133.888,00 Euro hatte er bei virtuellen Automatenspielen verloren.

Während dieses Zeitraums verfügte Aspire Global International allerdings über keine deutsche Lizenz für Online-Glücksspiel, sondern nur über eine Konzession der maltesischen Glücksspielaufsichtsbehörde. In Deutschland darf Aspire Global International erst seit dem 21.06.2023 Online-Glücksspiel anbieten.

Generell kam es erst im Juli 2021 zu einer bundesweiten Liberalisierung des Online-Glücksspielmarktes, als der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft trat. Zuvor gab es lediglich in Schleswig-Holstein eine Ausnahmeregelung für legales Online-Glücksspiel, wobei dort lizenzierte Unternehmen sich auch nur an Bewohner des nördlichsten Bundeslandes der Nation richten durften. Dennoch warben zahlreiche Online-Glücksspielunternehmen bereits Jahre zuvor im gesamten Bundesgebiet um deutsche Kunden – so auch Aspire Global International.

Ohne eine deutsche Glücksspiellizenz hätte das Unternehmen allerdings nie Geld von deutschen Verbrauchern annehmen dürfen. Deshalb können betroffene Glücksspieler ihre erlittenen Spielverluste von Aspire Global International und anderen Glücksspiel-Unternehmen bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern. Das sah auch das Landgericht Wiesbaden so und sprach der Mandantin der Kanzlei Goldenstein nun die vollständige Erstattung seiner Verluste zu.

 

Rückforderung von Spielverlusten: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt deutsche Glücksspieler bereits seit mehreren Jahren dabei, ihre Verlustsummen aus illegalem Online-Glücksspiel zurückzufordern und hat bereits mehr als 650 Urteile zugunsten ihrer Mandanten erwirkt. Mit dem kostenlosen Schnellcheck der Kanzlei können betroffene Spieler in wenigen Schritten prüfen, ob sie Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Online-Spielverluste haben. Die Experten der Kanzlei prüfen die Angaben im Anschluss und beraten die jeweiligen Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter sind in vielen Fällen ohne Risiko möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen nämliche sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten von Spielern und zahlen im Falle einer juristischen Niederlage sogar die Kosten der Gegenseite. Lediglich im Erfolgsfall werden Prozesskostenfinanzierer mit einer Provision an der fälligen Entschädigung beteiligt. Dadurch können Spieler ihre Verluste zurückverlangen, ohne dafür einen einzigen Cent in Anwalts- oder Gerichtskosten investieren zu müssen.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: