03.
Apr 2024

LG Offenburg: Glücksspieler erhält 37.500 Euro zurück

Glück im Unglück: Nachdem ein Mann aus Baden-Württemberg in einem Online-Casino rund 37.500 Euro verzockt hat, hat das Landgericht (LG) Offenburg dem Mandanten der Verbraucherkanzlei Goldenstein Rechtsanwälte nun die vollständige Erstattung seiner Spielverluste sowie Verzugszinsen zugesprochen. Das Geld kriegt der Mann zurück, da die Betreibergesellschaft der Glücksspiel-Website, auf der er gezockt hat, nie eine deutsche Lizenz dafür besaß.

Mann verlor fast 40.000 Euro innerhalb von zwei Monaten bei Online-Glücksspiel

Konkret hatte der Mann im Frühjahr 2022 innerhalb von knapp zwei Monaten Online-Glücksspielverluste in Höhe von 37.510 Euro auf einer Website des maltesischen Glücksspielanbieters Red Rhino angehäuft. Allerdings hätte das Unternehmen eigentlich nie Geld von dem Mandanten von Goldenstein Rechtsanwälte annehmen dürfen, denn es besitzt bis heute keine deutsche Glücksspiellizenz.

Aus diesem Grund sind die Verträge zwischen Red Rhino und dem Kläger nichtig. Schließlich ist es gar nicht möglich, einen rechtskräftigen Vertrag für ein illegales Angebot abzuschließen. Das sah auch das Landgericht Offenburg so und sprach dem süddeutschen Glücksspieler folgerichtig die vollständige Erstattung seiner Spielverluste zu. Zudem schuldet Red Rhino dem Mann auch Verzugszinsen ab dem Tag, an dem die Klage eingereicht wurde. Deshalb sprach das Gericht ihm insgesamt sogar mehr zu, als er verlor.

 

Rückforderung von Spielverlusten: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Die Entscheidung der Offenburger Richter ist längst kein Einzelfall mehr. Fast alle deutschen Zivilgerichte in Deutschland haben illegale Glücksspielanbieter mittlerweile zur Rückerstattung von Spielverlusten verurteilt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Geld bei virtuellen Automatenspielen, Online-Poker oder Sportwetten verloren wurde. Sofern der verantwortliche Glücksspielanbieter ohne deutsche Lizenz in Deutschland aktiv war, muss er die eingenommenen Gewinne an betroffene Kläger erstatten.

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt deutsche Glücksspieler bereits seit Längerem dabei, ihre Verlustsummen aus illegalem Online-Glücksspiel zurückzufordern und hat bislang bereits mehr als 650 Urteile zugunsten ihrer Mandanten erwirkt. Mit dem kostenlosen Schnellcheck der Kanzlei können betroffene Spieler in wenigen Schritten prüfen, ob sie Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Online-Sportwetten-Verluste haben. Die Experten der Kanzlei prüfen die Angaben im Anschluss und beraten die jeweiligen Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter sind in vielen Fällen ohne Risiko möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen nämliche sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten von Spielern und zahlen im Falle einer juristischen Niederlage sogar die Kosten der Gegenseite. Lediglich im Erfolgsfall werden Prozesskostenfinanzierer mit einer Provision an der fälligen Entschädigung beteiligt. Dadurch können Spieler ihre Verluste zurückverlangen, ohne dafür einen einzigen Cent in Anwalts- oder Gerichtskosten investieren zu müssen.

 

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