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Hat auch die Deka Greenwashing betrieben?
Die Deka ist das Wertpapierhaus der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe und zählt zu den größten Vermögensverwaltern Deutschlands. In dieser Rolle ist die Deka mit ihrem Fondsangebot in den vergangenen Jahren auf die immer größere Nachfrage nach nachhaltigen Produkten eingegangen und hat mehrere sogenannte ESG-Fonds aufgesetzt. Diese sollen sich dadurch auszeichnen, dass die in den Fonds gehaltenen Unternehmen einen besonders positiven Effekt in Bezug auf Umweltfreundlichkeit, Soziales und Unternehmensführung erzielen. Doch sind die als nachhaltig deklarierten Fonds der Deka wirklich so grün, wie es das Unternehmen verspricht?
Analyse: Über 50 Fonds der Deka sind in Wahrheit gar nicht so nachhaltig
Tatsächlich haben Analysen der gemeinnützigen Organisationen Facing Finance und Urgewald ergeben, dass die Deka mit über 50 als nachhaltig beworbenen Fonds durchaus in kontroverse Unternehmen investiert hat. Entsprechende Firmen fallen unter anderem durch Umweltzerstörung sowie die Missachtung von Arbeits- und Menschenrechten auf.
Dass Deka die betroffenen Fonds dennoch als nachhaltig beworben hat, mag damit zu tun haben, dass es bislang keine eindeutige Definition für nachhaltige Investments gibt. Erst jetzt arbeitet die EU nämlich an einer Richtlinie, die irreführende Nachhaltigkeitsversprechen verbieten soll. Das bedeutet aber nicht, dass es bislang legal ist, die eigenen Anleger mit falschen Werbeaussagen zu belügen. Stattdessen sind irreführende Werbeaussagen auch jetzt bereits verboten, wenn Kunden dadurch von einem Kauf überzeugt werden, den sie sonst nicht getätigt hätten. Das gilt auch für Fondsanlagen.
Betroffene Anleger können getätigte Investitionen rückgängig machen
Tatsächlich können Investoren, die in der Vergangenheit in vermeintlich nachhaltige Fonds investiert haben, ihr Geld zurückfordern, sofern der jeweilige Fonds in Wahrheit nicht so nachhaltig war, wie er in Prospekten oder anderen Werbedokumenten beschrieben wurde. Greenwashing-Klagen gegen Vermögensverwalter ergeben vor allem dann Sinn, wenn der jeweilige Fonds schlecht performt und Verluste eingebracht hat. Andernfalls ist es nämlich möglich, das investierte Geld einfach ohne Verluste abzuziehen und in einen tatsächlich nachhaltigen bzw. einen anderen Fonds zu investieren.
Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat unter anderem eine ausführliche Landingpage zum Thema Greenwashing in der Finanzbranche erstellt, auf der sich Anleger über den Sachverhalt informieren können. Zudem können betroffene Investoren der Kanzlei unabhängig von dem Anbieter ihres Fondsprodukts über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.