21.
Feb 2022

BGH-Entscheidung: Abgasskandal-Rechte lassen sich zehn Jahre lang durchsetzen

Am Bundesgerichtshof (BGH) haben die obersten Zivilrichter Deutschlands heute Zehntausenden PKW-Haltern, die ihre Rechte im Rahmen des VW-Abgasskandals nicht innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist durchgesetzt haben, eine zweite Chance ermöglicht. Die Karlsruher Richter entschieden nämlich, dass Neuwagenkäufer bis zu zehn Jahre nach dem Autokauf sogenannte Restschadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchsetzen können.

 

Die Verjährungsfristen im Abgasskandal  

Für zivilrechtliche Ansprüche gilt normalerweise eine dreijährige Verjährungsfrist zum Jahresende. Wer also bereits 2015 im Zusammenhang mit der von VW veröffentlichten Ad-Hoc-Meldung von der Manipulation des eigenen Fahrzeugs erfuhr, konnte bis zum 01. Januar 2019 Schadensersatzansprüche in der Sache geltend machen.

Da die Rückrufbescheide im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal in der Regel erst im Jahr 2016 bei den betroffenen PKW-Haltern eingingen, kann es im Einzelfall auch sein, dass die Verjährung der eigenen Rechtsansprüche erst am 01. Januar 2020 eingetreten ist.

Im Fall von Betrug bzw. sittenwidriger Handlung lassen sich jedoch auch Restschadensersatzansprüche nach § 852 BGB durchsetzen – auf den Tag genau bis zu zehn Jahre ab dem Zeitpunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung. Übertragen auf den Abgasskandal bedeutet dies, dass Restschadensersatzansprüche bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf bzw. der -übergabe geltend gemacht werden können. Das haben die Richter am Bundesgerichtshof heute bestätigt.

Das sind die Hintergründe der heutigen BGH-Verhandlungen    

Die BGH-Richter haben sich mit den Verfahren zweier Kläger auseinandergesetzt. Beide besitzen ein VW-Auto, das den illegal manipulierten Motor der Baureihe EA189 enthält. Die Kläger haben ihre Fahrzeuge im Juli 2012 bzw. im April 2013 als Neuwagen erworben und sind im Jahr 2020 juristisch wegen des Abgasskandals gegen Volkswagen vorgegangen.

In der Vorinstanz hatten die PKW-Besitzer an den Oberlandesgerichten in Koblenz in Oldenburg keinen Erfolg mit ihren Klagen. Die Gerichte argumentierten, dass ihre Schadensersatzansprüche spätestens zum 01. Januar 2020 verjährt seien. Am Bundesgerichtshof entschieden die verantwortlichen Richter nun jedoch, dass Neuwagenkäufer wegen des Abgasskandals auch Anspruch auf Restschadensersatzansprüche haben. Dementsprechend muss Volkswagen die Kläger nun wegen des Abgasskandals entschädigen

Verbraucheranwalt: Betroffene PKW-Halter sollten sich schnell rechtlichen Rat einholen 

“Die heutige Entscheidung ist ungemein wichtig, denn dadurch können Verbraucher auch heute noch Entschädigungen wegen des VW-Abgasskandals durchsetzen. Volkswagen droht nun eine neue Klagewelle”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Kanzlei unter anderem für das erste BGH-Urteil im Abgasskandal verantwortlich ist. Er ergänzt:

“Wer seine Abgasskandal-Rechte bislang noch nicht geltend gemacht hat, sollte sich nun schnellstmöglich bezüglich der eigenen Ansprüche beraten lassen. Restschadensersatzansprüche lassen sich bis zu zehn Jahre ab der Fahrzeugübergabe durchsetzen. Daher können selbst Verbraucher, die ihr manipuliertes Auto im Jahr 2012 gekauft haben, heute noch Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchsetzen.

Betroffenen PKW-Besitzern raten wir von Goldenstein Rechtsanwälte dazu, sich unbedingt gegen diesen Betrug zu wehren, denn der Abgasskandal hat unter anderem zu Wertverlusten und unabsehbaren Folgeschäden geführt. Allerdings sollten sich betroffene Verbraucher mit der Durchsetzung ihrer Rechte beeilen, denn der jeweilige Entschädigungsanspruch sinkt mit jedem gefahrenen Kilometer.  Gern beraten wir die Halter von manipulierten Autos kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten.”

So hoch fallen Restschadensersatzansprüche aus 

Die Höhe des fälligen Restschadensersatzanspruches berechnet sich grundsätzlich genauso wie die Höhe von herkömmlichen Schadensersatzansprüchen. Demnach haben Verbraucher die Möglichkeit, ihre manipulierten Autos an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben, um im Gegenzug eine finanzielle Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.

Betroffene Verbraucher müssen sich lediglich eine sogenannte Nutzungsentschädigung auf Basis der zurückgelegten Laufleistung ihres Autos sowie ggf. die Marge des jeweiligen Vertragshändlers von der fälligen Schadensersatzsumme abziehen lassen. Dafür haben Kläger ab dem Tag, an dem die jeweilige Klage eingereicht wurde, Anspruch Verzugszinsen, die die finale Entschädigungssumme erhöhen.

Mit dem kostenfreien Schnellcheck der Kanzlei Goldenstein können die Halter von manipulierten Fahrzeugen in wenigen Schritten prüfen, ob sie tatsächlich Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser ungefähr ausfällt.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: