16.
Feb 2022

Hohe Entschädigung für VW Tiguan-Halter

Die Kanzlei Goldenstein hat aktuell eine Abgasskandal-Entschädigung in Höhe von rund 29.000 Euro für den gebrauchten VW Tiguan eines Mandanten der Kanzlei durchgesetzt. Das ist insofern bemerkenswert, da vergleichbare Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt zur Zeit gerade einmal rund 17.500 Euro einbringen.

Kläger schloss sich zunächst Musterfeststellungsklage an

Der Kläger kaufte das Fahrzeug im August 2014 als Gebrauchtwagen für 35.890 Euro. Die Laufleistung des Fahrzeugs betrug damals 30.362 Kilometer. Als der VW-Abgasskandal im Herbst 2015 öffentlich wurde, war schnell klar, dass auch der Tiguan des Klägers illegal manipuliert wurde. In dem Fahrzeug wurde nämlich der nachweislich manipulierte Diesel-Motor des Typs EA189 verbaut.

Da die rechtliche Situation zu diesem Zeitpunkt allerdings noch sehr undurchsichtig war, entschied sich der Kläger erst im Jahr 2019 dazu, seine Rechtsansprüche in der Sache zu prüfen. Hierfür trug er sich in das Klageregister der sogenannten VW-Musterfeststellungsklage ein. Das war eine Verbandsklage, mit der betroffene PKW-Halter kostenfrei prüfen konnten, ob sie wegen des Abgasskandals Schadensersatz durchsetzen können.

Kläger entschied sich 2020 für Einzelklage

Als die VW-Musterfeststellungsklage im Frühjahr 2020 in einem Vergleich endete, lehnte der Kläger das Vergleichsangebot von Volkswagen ab und entschied sich dazu, individuell gegen VW vorzugehen. In der Retrospektive war dies die einzig sinnvolle Entscheidung, denn im Rahmen des VW-Vergleichs hätte der Kläger sein Auto behalten sowie auf weitere Rechtsansprüche verzichten müssen und im Gegenzug gerade einmal rund 5000 Euro als Entschädigung erhalten.

Bereits kurz nach dem Ablauf der Annahmefrist des Vergleichs war klar, dass betroffenen Haltern deutlich höhere Entschädigung zustehen. Im Mai 2020 erwirkte die Kanzlei Goldenstein nämlich das erste BGH-Urteil im Abgasskandal und sorgte damit für mehrere Millionen betroffene Verbraucher für Rechtssicherheit. Seitdem ist klar, dass die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückgeben können, um im Gegenzug eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.

Landgericht Berlin gibt dem Tiguan-Besitzer Recht

Auf Basis dieses BGH-Urteils sprach nun auch das Landgericht Berlin dem Tiguan-Besitzer eine faire Entschädigung zu. Insgesamt erhält der Mandant der Kanzlei Goldenstein eine Entschädigung in Höhe von 27.059,12 Euro. Zudem hat er seit dem Tag der Klage-Einreichung Anspruch auf Verzugszinsen, die diese Summe auf etwa 29.000 Euro erhöhen. Darüber hinaus muss VW auch die Verfahrenskosten und auch die vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren übernehmen.

Dass das Verfahren überhaupt noch im Jahr 2020 starten konnte, verdankt der Kläger seiner Teilnahme an der Musterfeststellungsklage. Die zivilrechtliche Verjährung in Höhe von drei Jahren zum Jahresende ist in der Sache nämlich spätestens am 01. Januar 2020 eingetreten. Zudem lassen sich sogenannte Restschadensersatzansprüche, die bis zu zehn Jahre nach dem Autokauf einklagbar sind, nur für Neuwagen durchsetzen.

Doch die Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage hemmt die Verjährung und ermöglicht es betroffenen Verbrauchern, die eigenen Rechtsansprüche bis zu sechs Monate nach dem Ende einer solchen Musterklage individuell durchzusetzen. Von diesem Recht machte der Mandant der Kanzlei Goldenstein mit Erfolg Gebrauch.

Diese Rechte haben betroffene Fahrzeughalter wegen des Abgasskandals

Aktuell können sich lediglich die Halter von Mercedes-Fahrzeugen der Modellreihen GLC und GLK wegen des Abgasskandals an einer Musterfeststellungsklage beteiligen. Doch auch die Halter von anderen Fahrzeugmodellen können ihre Rechte momentan noch ganz normal durchsetzen, sofern der Abgasskandal-Rückruf des eigenen Fahrzeugs erst im Jahr 2019 erfolgte. Das trifft beispielsweise auf viele Halter von Audi-, Mercedes-Benz-, Porsche- und Fiat-Fahrzeugen zu.

Die Halter von illegal manipulierten Autos haben unter anderem die Option, den verantwortlichen Hersteller juristisch zur Rücknahme des manipulierten Autos zu verpflichten. Im Gegenzug winkt eine Entschädigungszahlung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das eigene Fahrzeug zu behalten und einen Teil des Kaufpreises in Form einer finanziellen Entschädigung durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust kompensiert werden, der durch den Abgasskandal entstanden ist.

Abgasskandal-Klagen sind oft ohne finanzielles Risiko möglich. Sämtliche Rechtsschutzversicherungen übernehmen nämlich alle anfallenden Kosten für ihre Kunden. Wer nicht versichert ist, kann zudem auf die Dienste eines sogenannten Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Dieser übernimmt das komplette Verfahrensrisiko für Verbraucher und bezieht ausschließlich im Erfolgsfall eine geringe Provision für diese Dienste.

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