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Die VW Musterfeststellungsklage
und der Dieselskandal
Die Musterfeststellungsklage gegen VW hat die Verbraucher Millionen gekostet
Die Musterfeststellungsklage gegen VW ist abgeschlossen. Volkswagen hat in einem Vergleich den berechtigten Teilnehmern der Musterfeststellungsklage (MFK) im Schnitt rund 3.200 Euro pro Fahrzeug für eine außergerichtliche Einigung geboten. Im Gegenzug sollten die Kläger ihren manipulierten PKW behalten und auf weitere Rechtsansprüche verzichten. Wir von der Kanzlei Goldenstein haben in Individualklagen im Schnitt 4.600 Euro pro Dieselskandal-Fahrzeug durchgesetzt.
Und wer bereit ist, sein Fahrzeug zurück zu geben, erhält oft sogar mehrere Zehntausend Euro! Seitdem wir im Mai 2020 das erste rechtskräftige Urteil vor dem BGH erwirkt haben, ist die Rechtslage in Deutschland eindeutig. Seien Sie daher froh, wenn Sie nicht Teil der Musterfeststellungsklage waren und sich auf den Vergleich nicht eingelassen haben. Mit der Kanzlei Goldenstein und einer Individualklage können Sie wesentlich mehr für sich herausholen.
Volkswagen bot den Klägern der Musterfeststellungsklage in einem Vergleich 3.200 Euro, aber wir erreichen durchschnittlich 4.600 Euro.
Für die Rückgabe Ihres Diesel-Fahrzeuges erhalten unsere Mandanten regelmäßig mehrere Zehntausend Euro.
Wir überprüfen Ihren Fall invidivuell und kostenlos. Füllen Sie einfach das nebenstehende Formular aus und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung. Garantiert ohne Kostenrisiko.
Wir haben bereits über 42.500 Mandanten erfolgreich geholfen. Zudem sind wir für das erste Dieselskandal-Urteil vor dem obersten deutschen Gericht, dem BGH, verantwortlich.
Wir beraten Sie kostenfrei und setzen die Summe für Sie durch, die Sie wirklich verdienen.
Eindeutige Rechtslage nach BGH-Urteil
Im Mai 2020 haben wir mit dem ersten Dieselskandal-Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) endgültig für Rechtssicherheit in Deutschland gesorgt. VW hat die Niederlage kommen sehen und daher versucht, noch im April 2020 möglichst viele betroffene Autohalter von einem Vergleichsangebot zu überzeugen. Jetzt aber ist klar: Wenn Sie das Angebot damals nicht angenommen haben oder nicht Teil der Musterfeststellungsklage waren, haben Sie tatsächlich gewonnen. Denn jetzt können Sie in einer Individualklage wesentlich mehr Geld herausholen.
Diese Rechte haben Betroffene im Dieselskandal
Fahrzeughalter haben die Möglichkeit, ihren manipulierten PKW an Volkswagen zurückzugeben und dafür den ursprünglichen Kaufpreis sowie Verzugszinsen zu erhalten. Sie müssen sich lediglich die zurückgelegte Laufleistung anrechnen lassen. Oft winken Entschädigungen in Höhe von mehreren Zehntausend Euro.
In jedem Fall rentiert sich die Rückgabe des Fahrzeuges im Gegensatz zu dem Vergleichsangebot von VW, denn die Entschädigungssumme liegt bei der Rückabwicklung stets deutlich über dem aktuellen Gebrauchtwagen-Marktwert des jeweiligen PKW.
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das eigene Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung durchzusetzen. Im Schnitt setzen wir von der Kanzlei Goldenstein in diesem Fall rund 4.600 Euro pro PKW durch. Gern setzen wir auch Ihre Rechte für Sie durch!
Individualkläger haben nichts zu befürchten!
Sie setzen Ihre Rechte bereits unabhängig von der Musterfeststellungsklage mit uns durch? Dann brauchen Sie sich keine Gedanken machen. Ihr Fall ist bei uns in den besten Händen und wir werden die Entschädigung durchsetzen, die Sie verdienen. Wir von der Kanzlei Goldenstein sind in Deutschland für das erste BGH-Urteil gegen VW verantwortlich. Insgesamt haben wir bereits mehr als 42.500 Mandaten in der Sache geholfen. Unsere Erfahrung spricht für sich.
Alle wichtigen Fragen und Antworten zur VW Musterfeststellungsklage im Überblick
Sie haben noch Rückfragen? Wir beraten Sie gern kostenlos. Nachfolgend haben wir für Sie zudem die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt:
Für wen galt das Vergleichsangebot?
Das Vergleichsangebot galt für rund 260.000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage (MFK). Bis zum Herbst 2019 hatten VW-Halter die Möglichkeit, sich für die Sammelklage einzuschreiben. Die Voraussetzungen dafür waren unter anderem folgende:
- Besitz eines Diesel-PKW mit dem Motor EA 189
- Kaufzeitpunkt des PKW vor dem 01.01.2016
- PKW wurde für nicht gewerbliche Zwecke gekauft/genutzt
- Deutscher Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters zum Kaufzeitpunkt des PKW
Insgesamt meldeten sich mehr als 400.000 Menschen für die Musterfeststellungsklage an. Doch einige von ihnen erfüllen die aufgezählten Voraussetzungen nicht. VW-Halter, die nicht Teil der Musterfeststellungsklage waren, waren ebenso von dem Vergleichsangebot ausgeschlossen.
Wie hoch lag die Entschädigungssumme pro Fahrzeug?
Die Entschädigungssumme unterschieden sich von Fahrzeug zu Fahrzeug und betrugen rund 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises. So erhielten Kläger zwischen 1350 Euro und 6257 Euro. Im Schnitt waren es 3200 Euro. Diese Summe ist vergleichsweise gering. Im Schnitt setzen wir von der Kanzlei Goldenstein eine durchschnittliche Einmalzahlungen in Höhe von 4600 Euro im Dieselskandal durch. Selbst Klaus Müller, Vorstand des vzbv, bezeichnete den Vergleich in einer Pressemitteilung als nicht optimal: „Der vzbv hat für mehr gestritten. Aber im Rahmen der schwierigen Verhandlungen ist das Ergebnis das maximal Erreichbare.”
Hätten die Kläger das Vergleichsangebot annehmen sollen?
Für einen Großteil der betroffenen Volkswagen-Besitzer ergab der Vergleich keinen Sinn. Wer das Angebot annahm, musste seinen manipulierten PKW behalten und verzichtete auf weitere Rechtsansprüche. Tatsächlich haben die betroffenen Fahrzeuge jedoch massiv an Wert verloren. Das liegt neben dem Skandal auch an zahlreichen Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten. Diesen Wertverlust kann eine einmalige Entschädigung in Höhe von 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in den meisten Fällen nicht ausgleichen.
Zudem ist es nicht unwahrscheinlich, dass auch das Software-Update, das Volkswagen auf die betroffenen PKW aufspielen ließ, eine illegale Abschalteinrichtung enthält. Mehrere Tests zeigten auf, dass die Abgasreinigung der betroffenen VW-Dieselfahrzeuge auch nach dem Update nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad vollends funktioniert. Noch im März wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Rechtsauffassung zu diesen sogenannten Thermofenstern veröffentlichen. In der Folge könnte auch das VW-Software-Update als illegal eingestuft werden. Dann würden für die betroffenen Fahrzeuge unter anderem neue Fahrverbote drohen. Fahrzeughalter, die ihre Rechtsansprüche im Zuge des Vergleichs aufgeben, könnten sich nicht mehr dagegen wehren.
Tatsächlich ergibt der Vergleich daher nur für Besitzer von Fahrzeugen Sinn, die aufgrund eines Unfalls oder einer Laufleistung von mehr als 200.000 Kilometern sowieso kaum noch Wert haben. Wir von der Kanzlei Goldenstein beraten sämtliche Teilnehmer der MFK gern und kostenfrei bezüglich ihrer juristischen Möglichkeiten.
Welche Alternativen gibt es zum Vergleichsangebot?
Die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage konnten das Vergleichsangebot ablehnen. Alle Fahrzeughalter können ihre Rechte bis Mitte Oktober individuell durchsetzen. Wir von der Kanzlei Goldenstein vertreten aktuell mehr als 22.000 Mandanten im Dieselskandal und sind mit nahezu 100 Prozent aller Klagen erfolgreich. Für unsere Mandanten setzen wir im Schnitt Einmalzahlungen in Höhe von 4600 Euro durch – deutlich mehr als VW anbietet.
Deutlich lukrativer wird für viele Kläger zudem die Möglichkeit der Fahrzeug-Rückabwicklung sein, denn vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei Volkswagen geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben.
In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal normalerweise aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Einige Gerichte halten den Abzug einer Nutzungsentschädigung jedoch für nicht rechtens. Mehrfach haben deutsche Gerichte den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In jedem Fall liegt die jeweilige Entschädigung aber über dem aktuellen Wert auf dem Gebrauchtwagenmarkt des betroffenen PKW. Gern beraten wir von der Kanzlei Goldenstein betroffene Halter bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten im Abgasskandal.
Hat der Vergleich Einfluss die laufenden Verfahren von Individualklägern?
Nein. Das Vergleichsangebot hat keinen Einfluss auf laufende Individualklagen von Volkswagen-Kunden.
Geht die Musterfeststellungsklage nach dem Vergleich noch einmal vor Gericht?
Nein. Die Musterfeststellungsklage wurde aufgrund des Vergleichs beendet. Eine weitere Gerichtsverhandlung wird es nicht geben. Wer das Vergleichsangebot ablehnt, kann seine Rechte jedoch individuell vor einem deutschen Gericht durchsetzen. Wir von der Kanzlei Goldenstein beraten sämtliche betroffenen Fahrzeughalter gern und kostenfrei bezüglich ihrer juristischen Möglichkeiten.