22.
Mrz 2022

Wann verjähren die Rechtsansprüche von Opel-Haltern im Abgasskandal?

Deutschlandweit sind rund 200.000 Opel-Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen. Seit 2018 rief der Rüsselsheimer Autobauer Diesel-Varianten der Modellreihen Astra, Cascada, Corsa, Insignia und Zafira in die Werkstatt, um die Fahrzeuge mit einem Software-Update zur Normalisierung ihrer Abgasreinigung zu versehen. Die betroffenen PKW-Besitzer können wegen des Abgasskandals Schadensersatzansprüche durchsetzen. Doch wie lang ist das möglich, bevor diese Ansprüche verjähren?

Zivilrechtliche Verjährung in Deutschland: Drei oder zehn Jahre?

In Deutschland gilt eine zivilrechtliche Verjährungsfrist in Höhe von drei Jahren zum Jahresende ab dem Bekanntwerden eines Betrugsfalls. Wer also bereits im Jahr 2018 einen Rückrufbescheid wegen der Manipulation des eigenen Fahrzeugs erhielt, hatte womöglich nur bis zum 01. Januar 2022 Zeit, um die eigenen Rechte in der Sache durchzusetzen.

Neuwagenkäufer profitieren diesbezüglich jedoch von einer Sonderregel: Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) verkündeten nämlich im vergangenen Monat, dass Neuwagenkäufer wegen des Abgasskandals auch sogenannte Restschadensersatzansprüche durchsetzen können. Das ist bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf möglich. Da die manipulierten Opel-Fahrzeuge aus den Baujahren zwischen 2013 und 2018 stammen, können Restschadensersatzansprüche in der Sache also auch heute noch ohne Einschränkung durchgesetzt werden.

Durch die Durchsetzung von Restschadensersatzansprüchen soll gewährleistet werden, dass Verbraucher auch nach dem Eintritt der dreijährigen Verjährungsfrist entschädigt werden, wenn sich jemand auf sittenwidrige Weise wirtschaftlich an ihnen bereichert hat. Das war im Rahmen des Opel-Abgasskandals der Fall, denn Opel hätte die manipulierten Fahrzeuge sicher nicht zu denselben Konditionen verkaufen können, wenn die Manipulationen zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wären.

Auch Opel-Gebrauchtwagenkäufer können heute noch Diesel-Rechte geltend machen

Da Opel im Normalfall nicht von einem Weiterverkauf von manipulierten Autos profitiert, können nur Neuwagenkäufer Restschadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchsetzen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Käufer von Opel-Gebrauchtwagen aktuell gar keine Möglichkeit mehr haben, um sich juristisch gegen die negativen Folgen dieses Betruges zu wehren.

Die Halter von manipulierten Opel-Fahrzeugen der Modellreihen Astra, Corsa und Insignia erhielten nämlich teilweise erst ab dem Jahr 2021 Rückrufbescheide wegen des Abgasskandals. In diesem Fall besteht also grundsätzlich die Möglichkeit, die eigenen Rechtsansprüche in der Sache mindestens bis zum 01. Januar 2025 durchzusetzen. Dennoch sollten sich betroffene PKW-Besitzer möglichst frühzeitig über ihre rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren.

Die Höhe der durchsetzbaren Entschädigungssumme sinkt nämlich mit jedem gefahrenen Kilometer der manipulierten Fahrzeuge. Das liegt daran, dass sich betroffene PKW-Besitzer eine sogenannte Nutzungsentschädigung von ihrer finalen Entschädigungssumme abziehen lassen müssen und die Höhe dieser Nutzungsentschädigung orientiert sich an der Laufleistung des jeweiligen Fahrzeugs. Erst ab dem Zeitpunkt der Klage-Einreichung haben betroffene Verbraucher Anspruch auf Verzugszinsen, die diesen Wertverlust ausgleichen sollen.

Die Schadenersatzansprüche im Opel-Abgasskandal

Die Halter von illegal manipulierten Opel-Fahrzeugen können Opel juristisch dazu aufzufordern, das manipulierte Fahrzeug zurückzunehmen. Im Gegenzug ist es möglich, eine Entschädigungssumme durchzusetzen, die sich an dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis orientiert.
Alternativ zur Fahrzeugrückgabe besteht zudem die Option, das eigene Auto zu behalten trotzdem Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

In diesem Fall lässt sich eine Entschädigungssumme durchsetzen, die etwa 20 Prozent des ursprünglich gezahlten Kaufpreises beträgt. Diese Form des Schadensersatzes soll betroffene Verbraucher für die Wertverluste aufgrund des Abgasskandals entschädigen.

Ob wegen Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals bestehen und wie hoch diese ausfallen, können Opel-Halter kostenfrei und in wenigen Schritten mit dem Schnellcheck der Kanzlei Goldenstein prüfen. Die spezialisierte Kanzlei, die bereits für mehrere Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal verantwortlich ist, bietet zudem eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung in der Sache an.

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