12.
Dez 2022

Vorsicht vor baldiger Verjährung von Diesel-Ansprüchen

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Dementsprechend verjähren bald auch wieder viele zivilrechtliche Ansprüche. In Bezug auf den Abgasskandal bedeutet dies: Wer vor drei Jahren einen Rückrufbescheid wegen der Manipulation des eigenen Fahrzeugs erhielt, kann bestehende Schadensersatzansprüche nur noch bis einschließlich des 31. Dezembers 2022 vollständig geltend machen, ohne eine Verjährung zu riskieren.

Deshalb bestehen Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen können Entschädigungsansprüche durchsetzen. Schließlich konnten sie zum Kaufzeitpunkt nicht wissen, dass ihr Auto vom Abgasskandal betroffen ist. Wären die Manipulationen damals bereits bekannt gewesen, wäre der jeweilige Kaufpreis sicher deutlich niedriger ausgefallen oder der Kauf wäre gar nicht zustande gekommen.

Der Abgasskandal hat nämlich nicht nur dazu geführt, dass manipulierte Diesel-PKW unerlaubt viele Schadstoffe ausstießen und dadurch die Umwelt verpesteten. Stattdessen sorgten die illegalen Manipulationen unter anderem auch zu einem Wertverfall der betroffenen Modelle und selbst mittelfristige Folgeschäden sind nicht auszuschließen.

Diese Rechte haben betroffene Fahrzeughalter

Wegen dieser Fahrzeugmängel ist es unter anderem möglich, den jeweiligen Hersteller juristisch zur Rücknahme des manipulierten Autos zu bringen. Im Gegenzug muss dieser eine Entschädigung auszahlen, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Es ist aber beispielsweise auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und lediglich einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung durchzusetzen. Selbst für bereits verkaufte PKW-Modelle können unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Entsprechende Ansprüche lassen sich allerdings nicht unbegrenzt lang durchsetzen. Stattdessen verjähren diese ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der betroffenen Personen innerhalb von drei Jahren zum Jahresende. Wer also 2019 von der Manipulation des eigenen Fahrzeugs erfuhr, hat nur noch wenige Tage Zeit, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen und bleibt ansonsten ohne Entschädigung auf dem Schaden sitzen.

Neuwagenkäufer profitieren von besonderer Verjährungsfrist

Eine Ausnahmeregelung bezüglich der Verjährung gilt lediglich für Neuwagenkäufer. Diese haben nämlich bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf – und damit teilweise auch noch nach Eintritt der herkömmlichen Verjährung – die Möglichkeit, sogenannte Restschadensersatzansprüche durchzusetzen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die verantwortlichen Hersteller nicht wirtschaftlich von der illegalen Manipulation profitieren.

Da die verantwortlichen Automobilhersteller im Normalfall allerdings nicht finanziell an Gebrauchtwagen-Verkäufen partizipieren, können Restschadensersatzansprüche nicht von Gebrauchtwagenkäufern durchgesetzt werden. Zudem gilt auch in diesem Fall: Je schneller die eigenen Ansprüche durchgesetzt werden, desto besser. Die Höhe der möglichen Entschädigung sinkt nämlich mit jedem weiteren Kilometer, den das manipulierte Fahrzeug zurückgelegt und kann im schlimmsten Fall auf null Euro fallen.

Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Rechtsschutzversicherungen übernehmen nämlich die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen.

Auch Prozesskostenfinanzierer übernehmen die vollen Verfahrenskosten von Diesel-Klagen und beziehen lediglich im Erfolgsfall eine vorab definierte Provision. Sollte ein Verfahren zudem unerwartet verloren gehen, tragen Prozesskostenfinanzierer sogar sämtliche Verfahrenskosten und zahlen selbst die Anwaltskosten der Gegenseite. Der jeweilige Kläger muss in diesem Fall hingegen keinen Cent aus der eigenen Tasche aufbringen.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: