03.
Feb 2022

Der BGH entscheidet in diesem Monat über Restschadensersatzansprüche im VW-Abgasskandal

2015 flog der VW-Abgasskandal auf. Seit 2016 wurden die manipulierten Fahrzeuge dann im Zuge behördlicher Anordnungen zurückgerufen. Betroffene Verbraucher haben deshalb Anspruch auf Schadensersatz. Allerdings verjähren solche Rechtsansprüche normalerweise nach drei Jahren zum Jahresende – also spätestens zum 01. Januar 2020. Heute lassen sich jedoch noch immer sogenannte Restschadensersatzansprüche im VW-Abgasskandal durchsetzen. Auch die obersten Zivilrichter Deutschlands befassen sich noch in diesem Monat mit dem Thema.

Restschadensersatzansprüche verjähren erst nach zehn Jahren

Restschadensersatzansprüche gemäß § 852 BGB lassen sich bis zu zehn Jahre nach dem Kauf bzw. der Übergabe eines manipulierten Autos einklagen. Betroffene Verbraucher sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, eine Entschädigung für die wirtschaftliche Bereicherung durch die Manipulationen zu erhalten. Schließlich haben die verantwortlichen Autobauer durch den Abgasskandal hohe Gewinne auf Kosten ihrer Kunden eingefahren.

Wer Restschadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchsetzt, kann also von dem verantwortlichen Fahrzeughersteller die Summe verlangen, die das Unternehmen durch den Betrug verdient hat. Dass die Durchsetzung von Rechtsansprüchen im Abgasskandal möglich ist, haben bereits mehrere Oberlandesgerichte bestätigt.

 

Bestehen Restschadensersatzansprüche im Abgasskandal? Der BGH klärt auf!

Für viele Halter von illegal manipulierten VW-Fahrzeugen ist die Möglichkeit der Durchsetzung von Restschadensansprüchen insofern wichtig, da die rechtliche Situation im Abgasskandal jahrelang unklar war. Bis 2019 fielen die Erfolgsaussichten von Abgasskandal-Klagen nämlich relativ gering aus. Das änderte sich erst, als die Kanzlei Goldenstein 2019 das erste verbraucherfreundliche Urteil an einem Oberlandesgericht in Deutschland erwirkte.

Die endgültige Wende kam dann, als die Kanzlei ein Jahr später am Bundesgerichtshof (BGH) das erste Abgasskandal-Grundsatzurteil erwirkte. Am 25. Mai 2020 entschieden die Karlsruher Richter, dass die Halter von illegal manipulierten Autos Anspruch auf Schadensersatz haben. Schließlich hätten die PKW-Besitzer ihre Fahrzeuge sicher nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre.

Seitdem dieser Entscheidung haben sich die BGH-Richter mit vielen Details im Abgasskandal beschäftigt. Auch das Thema Restschadensersatzansprüche rückt nun auf die Agenda der obersten Zivilrichter Deutschlands. Am 21. Februar werden sich die BGH-Richter mit der Frage befassen, ob Neuwagenbesitzer diese Form der Entschädigung durchsetzen können. Alles andere als eine positive Entscheidung wäre eine absolute Überraschung. Bereits am 10. Februar verhandeln die BGH-Richter zudem mehrere Fälle von Gebrauchtwagenkäufern, die ebenfalls Restschadensersatzansprüche durchsetzen möchten.

 

Diese Rechte haben die Halter von manipulierten Fahrzeugen

Während die Halter von illegal manipulierten VW-Autos mit dem Dieselmotor EA189 aktuell nur noch Restschadensersatzansprüche durchsetzen können, haben viele Halter von Autos mit anderen manipulierten Motoren noch deutlich flexiblere Möglichkeiten, was die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen angeht. Neben VW sind nämlich unter anderem auch Mercedes-Benz, Audi, Fiat und Opel in den Abgasskandal verwickelt.

Die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Option, ihr manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Vor dem Eintritt der Verjährungsfrist ist es darüber hinaus teilweise auch möglich, Entschädigungen für verkaufte Fahrzeuge oder sogar den Anspruch auf ein mangelfreies Ersatzfahrzeug durchzusetzen. Letzteres ist allerdings nur zwei Jahre nach dem Fahrzeugkauf möglich.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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