01.
Mrz 2022

Trotz Verjährung: Schadensersatz für manipulierten VW Polo

In der vergangenen Woche haben die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Käufer von manipulierten Neufahrzeugen bis zu zehn Jahre Zeit haben, um sogenannte Restschadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchzusetzen. Bereits einen Monat zuvor hat die Kanzlei Goldenstein zum wiederholten Male erfolgreich Restschadensersatzansprüche für eine Mandantin der Kanzlei am Oldenburger Oberlandesgericht (OLG) durchgesetzt.

Entschädigung liegt ca. 5000 Euro über dem Gebrauchtwagen-Marktwert

Insgesamt erhielt die Besitzerin eines VW Polo eine Entschädigung in Höhe von rund 13.500 Euro für ihren manipulierten Kleinwagen, obwohl sie mit diesem bereits mehr als 125.000 Kilometer zurückgelegt hat. Zudem muss Volkswagen für die entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt würde die Klägerin für das Fahrzeug nur ungefähr 8500 Euro erhalten.

Die Mandantin der Kanzlei Goldenstein hatte ihr Fahrzeug vor ziemlich genau neun Jahren – im Januar 2013 – für 21.680 Euro als Neufahrzeug bei einem freien Fahrzeughändler erworben. In dem Fahrzeug wurde ein Diesel-Motor des Typs EA189 verbaut. Seit Ende 2015 ist bekannt, dass dieser Motor illegal manipuliert wurde und die Fahrzeuge mit diesem Motor jahrelang unerlaubt viele Schadstoffe ausstießen.

Rechtsansprüche im Abgasskandal verjähren eigentlich nach drei Jahren

Weil die illegal manipulierten VW-Autos wegen des Abgasskandals unter anderem enorm an Wert verloren haben, können betroffene PKW-Besitzer Schadensersatzansprüche durchsetzen. Dazu entschied sich auch die Besitzerin des VW Polo – allerdings erst im Herbst 2020.
Zu diesem Zeitpunkt waren die Rechtsansprüche von betroffenen Fahrzeughaltern eigentlich schon verjährt. Im Fall von Betrug oder sittenwidriger Handlung – der Tatbestand im Abgasskandal – besteht nämlich eine dreijährige Verjährung zum Jahresende ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der betroffenen Person.

Da allgemein davon ausgegangen wird, dass die betroffenen Fahrzeughalter spätestens durch die VW-Rückrufaktion im Jahr 2016 von der Manipulation ihres Autos erfuhren, ließen sich bestehende Rechtsansprüche in der Sache eigentlich nur bis zum 01. Januar 2020 durchsetzen. Lediglich eine Teilnahme an der VW-Musterfeststellungsklage, die im Frühjahr 2020 endete, hätte die Rechte der Klägerin um sechs Monate hemmen können. An der Musterklage hatte sich die Frau aus Norddeutschland allerdings nicht beteiligt.

Restschadensersatzansprüche lassen sich zehn Jahre lang durchsetzen

In besonderen Fällen sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) allerdings vor, dass Verbraucher auch nach dem Eintritt der dreijährigen Verjährungsfrist noch sogenannte Restschadensersatzansprüche durchsetzen können.

Dadurch soll gewährleistet werden, dass Verbraucher angemessen entschädigt werden, wenn sich jemand auf sittenwidrige Weise wirtschaftlich an ihnen bereichert hat. Das war im Rahmen des VW-Abgasskandals der Fall, denn VW hätte die manipulierten Fahrzeuge sicher nicht zu denselben Konditionen verkaufen können, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre.

Das sahen auch die Richter am OLG Oldenburg so, weshalb diese der Mandantin der Kanzlei Goldenstein eine hohe Entschädigung zusprachen. Mittlerweile haben sogar die obersten deutschen Zivilrichter am Bundesgerichtshof bestätigt, dass Neuwagenkäufer ab dem Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe genau zehn Jahre lang die Möglichkeit haben, um Restschadensersatzansprüche in der Sache durchzusetzen.

Diese Rechte haben die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr manipuliertes Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug lässt sich eine finanzielle Entschädigung durchzusetzen, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis des Autos orientiert. Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene PKW-Besitzer kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

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