24.
Mrz 2022

BGH-Verhandlung: Halter manipulierter Autos müssen sich mit Rechtsdurchsetzung beeilen

Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) haben sich heute einmal mehr mit der Frage befasst, wie lange die Halter von manipulierten Autos Zeit haben, um Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchzusetzen. Diesbezüglich positionierten sich Deutschlands oberste Zivilrichter erneut streng. Demnach spielt es für die Verjährung nicht immer eine Rolle, wann ein Rückrufbescheid erhalten wurde. Betroffene Verbraucher sollten sich daher schnellstmöglich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren.

Das sind die Hintergründe des BGH-Verfahrens

Die BGH-Richter haben sich heute mit der Klage eines Mannes befasst, der im Dezember 2011 einen Audi Q5 mit dem nachweislich manipulierten VW Diesel-Motor EA189 als Neuwagen erwarb. Im Jahr 2017 – zwei Jahre nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals – wurde der Mann in Form eines Rückrufbescheids über die Manipulation seines Fahrzeugs informiert.

2020 reichte der mittlerweile verstorbene Mann deshalb eine Schadensersatzklage ein, die seine Ehefrau nun weiterführt. In der Vorinstanz hatte die Klage überwiegend Erfolg. Volkswagen ging jedoch gegen das Urteil in Revision. VW argumentierte, der Mann hätte sich bereits 2015 oder 2016 über die Manipulation informieren müssen, wodurch seine Rechtsansprüche spätestens am 01. Januar 2020 verjährt wären. Die BGH-Richter scheinen dieser Argumentation nun zu folgen. Ein Urteil in der Sache wird jedoch erst am 14. Juli 2022 verkündet.

Verbraucheranwalt rät: Rechtzeitig über mögliche Ansprüche beraten lassen

“In der heutigen Verhandlung ging es um einen manipulierten VW-Motor. Das Urteil wird jedoch auch für die Halter von Autos anderer Fahrzeughersteller relevant sein. In den vergangenen Jahren wurde nämlich unter anderem bekannt, dass auch Opel, Fiat, Mercedes-Benz, Audi und Porsche illegal manipulierte Autos verkauft haben.

Teilweise haben die betroffenen Fahrzeugbesitzer deshalb aber selbst heute noch keinen Rückrufbescheid erhalten. Ihre bestehenden Rechtsansprüche sollten sie dennoch schnellstmöglich prüfen lassen, um eine Verjährung zu vermeiden”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der gleichnamigen Kanzlei. Er ergänzt:

“Der Abgasskandal hat unter anderem zu hohen Wertverlusten und unvorhersehbaren Folgeschäden geführt. Wir von Goldenstein Rechtsanwälte empfehlen deshalb, Schadensersatzansprüche in der Sache geltend zu machen. Betroffene Verbraucher beraten wir gern kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.”

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche lassen sich ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme eines Betrugsfalles in der Regel innerhalb von drei Jahren zum Jahresende durchsetzen. Die BGH-Richter bestätigten allerdings in der Vergangenheit, dass Neuwagenkäufer wegen des Abgasskandals auch sogenannte Restschadensersatzansprüche durchsetzen können. Dies ist bis zu zehn Jahre ab dem Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs bzw. der -übergabe möglich. Von dieser Sonderkonstellation könnte auch die aktuelle BGH-Klägerin noch profitieren.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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