04.
Mai 2022

Dieselgate-Gutachten: Ansprüche von Österreichern verjähren erst nach 30 Jahren

Obwohl bestehende Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal in Deutschland teilweise bereits verjährt sind, können Österreicher ihre Rechte in Deutschland weiterhin problemlos durchsetzen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das aktuell im Rahmen eines Abgasskandal-Verfahrens am Landgericht Braunschweig erstellt wurde.

Deshalb können und sollten Österreicher ihre Abgasskandal-Rechte in Deutschland durchsetzen

Grundsätzlich ist es für Österreicher sinnvoll, ihre Rechtsansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal in Deutschland, anstatt in Österreich durchzusetzen. Das liegt daran, dass in Deutschland schon viele Grundsatzentscheidungen in der Sache verkündet wurden, während dies in Österreich noch gar nicht der Fall ist.

Von der fortgeschrittenen deutschen Rechtsprechung können Österreicher deshalb profitieren, da es innerhalb der EU möglich ist, bestehende Schadensersatzersatzansprüche am eigenen Wohnort oder dem Gerichtsstand der beklagten Partei durchzusetzen. Da Autohersteller wie Volkswagen, Audi, Mercedes-Benz, Opel und Porsche ihren Hauptsitz in Deutschland haben, können österreichische Halter von manipulierten Fahrzeugen also auch in ihrem Nachbarland erfolgreich gegen diese Unternehmen vorgehen.

Österreicher profitieren von 30-jähriger Verjährungsfrist

Zwar sind die Abgasskandal-Rechte von vielen deutschen Autobesitzern mittlerweile bereits verjährt. Doch Österreicher können bestehende Schadensersatzansprüche deutlich länger durchsetzen. So besteht in Österreich im Fall von sittenwidriger Schädigung – der Tatbestand im Abgasskandal – die Möglichkeit, die eigenen Rechtsansprüche bis zu 30 Jahre lang durchzusetzen. Auf diese lange Verjährung können sich Österreicher laut Braunschweiger Gutachten selbst bei Klagen in Deutschland berufen.

Konkret bedeutet das, dass österreichische Halter von manipulierten Autos ihre Rechtsansprüche aktuell in Deutschland ohne jegliche Beschränkungen durchsetzen können. Die einzige Voraussetzung hierfür ist, dass das manipulierte Fahrzeug vor dem Bekanntwerden der Manipulation gekauft wurde – also im Falle des VW-Abgasskandals beispielsweise vor dem September 2015.

Ansprüche sollten schnell durchgesetzt werden – Entschädigungssumme sinkt

Trotz der 30-jährigen Verjährungsfrist in Österreich ergibt es für die Halter von manipulierten Autos keinen Sinn, eine entsprechende Klage hinauszuzögern. Aus dem Gutachten am Landgericht Braunschweig geht nämlich auch hervor, dass sich die Laufleistung des eigenen Fahrzeugs auch für Österreicher negativ auf die fällige Entschädigung auswirkt. Das liegt daran, dass die manipulierten Autos trotz des Skandals genutzt werden konnten und somit einen natürlichen Wertverlust erlitten.

Mit jedem weiteren gefahrenen Kilometer sinkt also der Entschädigungsanspruch, der mit einer Abgasskandal-Klage durchgesetzt werden kann. Erst ab dem Tag, an dem eine solche Klage eingereicht wurde, stehen betroffenen Konsumenten Verzugszinsen zu, die diesen Wertverlust in etwa ausgleichen sollen. Schließlich wird erst mit dem Einreichen der Klage signalisiert, dass die betroffenen Konsumenten ihre manipulierten Autos eigentlich gar nicht behalten möchten.

Risikofreie Rechtsdurchsetzung für Österreicher

Österreichische Konsumenten haben im Rahmen einer Abgasskandal-Klage die Möglichkeit, ihre manipulierten Autos an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine Entschädigung, die sich an dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis orientiert. Alternativ besteht zudem die Möglichkeit, das eigene Fahrzeug zu behalten, um eine Entschädigung durchzusetzen, die in etwa 20 Prozent des eigentlichen Kaufpreises beträgt.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene PKW-Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Auf der Website der Kanzlei können Konsumenten zudem unverbindlich und kostenlos prüfen, ob diese wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: