21.
Sep 2023

Viele Diesel-Halter können noch immer Abgasskandal-Ansprüche durchsetzen

2015 wurde der VW-Abgasskandal bekannt. Fünf Jahre später erwirkte Goldenstein Rechtsanwälte am Bundesgerichtshof (BGH) die erste verbraucherfreundliche Grundsatzentscheidung zugunsten eines betroffenen Fahrzeughalters und belegte damit, dass die Besitzer von illegal manipulierten Diesel-Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben. Auch heute noch können viele geschädigte Autokäufer Entschädigungsansprüche wegen des Abgasskandals durchsetzen.

Wieso viele Rechtsansprüche im Abgasskandal noch immer nicht verjährt sind

Zwar sind herkömmliche Schadensersatzansprüche im 2015 bekannt gewordenen VW-Abgasskandal gemäß der Verjährungsfrist in Höhe von drei Jahren zum Jahresende bereits verjährt. Doch Neuwagenkäufer können bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf sogenannte Restschadensersatzansprüche durchsetzen. Wer sein illegal manipuliertes Fahrzeug vor weniger als zehn Jahren als Neufahrzeug erworben hat, hat also dennoch Anspruch auf Schadensersatz.

Zudem sind viele Schadensersatzansprüche im Dieselskandal bis heute nicht einmal von der dreijährigen Verjährungsfrist betroffen. Das liegt daran, dass die Manipulationen bei anderen Herstellern als VW erst Jahre später aufflogen. Das betrifft beispielsweise Audi und Mercedes-Benz. Darüber hinaus wurde erst im Jahr 2020 bekannt, dass auch Wohnmobile mit Fiat-Motoren vom Abgasskandal betroffen sind.

Selbst im VW-Abgasskandal lassen sich bis heute noch teilweise bestehende Rechtsansprüche durchsetzen. Einerseits liegt das daran, dass neben dem VW EA189-Motor, dessen Manipulation 2015 aufflog, noch weitere Motoren vom Abgasskandal betroffen sind. Andererseits enthält selbst das VW Software-Update, mit dem die Abgasreinigung der manipulierten VW-Fahrzeuge mit dem EA189-Motor im Jahr 2016 normalisiert werden sollte, illegale Abschalteinrichtungen. Dadurch stoßen die betroffenen Fahrzeuge teilweise noch mehr Schadstoffe aus als vor dem Update.

VW Software-Update enthält ebenfalls Manipulationssoftware

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat das VW Software-Update deshalb im Februar 2023 bereits als illegal bewertet und entschieden, dass das Update nie hätte genehmigt werden dürfen. VW ist zwar gegen das Urteil in Berufung gegangen. Doch es scheint, als könnte der Wolfsburger Autobauer dadurch lediglich Zeit gewinnen. Es ist nämlich unwahrscheinlich, dass in den nächsten Instanzen eine andere Entscheidung folgt.

Wer ein Fahrzeug mit dem Softwarte-Update gekauft hat, hat deshalb sehr wahrscheinlich ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz. Dagegen könnte höchstens sprechen, dass das Fahrzeug bereits vor dem Aufspielen des Updates erworben oder vor dem Kauf eines upgedateten Fahrzeugs eine Kundeninformation mit Hinweis auf die Manipulation des jeweiligen Fahrzeugs unterzeichnet wurde.

Entsprechende Schreiben legt VW seinen Gebrauchtwagenkunden seit mehreren Wochen vor, um Klagen zu verhindern. Wer zum Kaufzeitpunkt von der Manipulation des eigenen Fahrzeugs wusste, kann sich schließlich im Nachhinein nicht beschweren. Wer ein solches Schreiben allerdings nicht unterzeichnete bzw. gar nicht erst vorgelegt bekam, kann problemlos Ansprüche im Abgasskandal geltend machen. Obwohl die betroffenen Fahrzeuge teilweise vor mehr als zehn Jahren gebaut wurden, ist das auch heute noch möglich.

Abgasskandal: Schadensersatzansprüche bestehen

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben die Möglichkeit, ihr manipuliertes Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben, um im Gegenzug eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis orientiert. Alternativ besteht oftmals auch die Option, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: