11.
Mrz 2022

BGH steht vor weiterer Entscheidung zur Dieselgate-Verjährung

Noch im März werden sich die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) einmal mehr mit der Verjährungsfrage im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal befassen. Konkret geht es darum, ob betroffene Fahrzeughalter im Einzelfall auch noch im Jahr 2020 die Möglichkeit hatten, bestehende Rechtsansprüche in der Sache durchzusetzen. Schließlich hatten die BGH-Richter im Rahmen vergangener Verhandlungen bereits entschieden, dass die Verjährung in der Sache teilweise schon am 01. Januar 2019 eingetreten ist.

Das sind die Hintergründe der Verfahren am Bundesgerichtshof

Insgesamt befassen sich die BGH-Richter am 24. März 2022 mit drei ähnlichen Fällen. Alle Kläger besitzen ein Volkswagen-Auto, das den nachweislich manipulierten Diesel-Motor des Typs EA189 enthält. Zwei der betroffenen Autos wurden als Gebrauchtwagen gekauft, eins wurde von dem mittlerweile verstorbenen Ehemann der Klägerin als Neuwagen erworben.

Diese Tatsache ist insofern relevant, da Neuwagenkäufer auf den Tag genau zehn Jahre lang die Möglichkeit haben, sogenannte Restschadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchzusetzen. Gebrauchtwagenkäufer können ihre bestehenden Rechtsansprüche hingegen nur innerhalb der dreijährigen zivilrechtlichen Verjährungsfrist durchsetzen.

Wann erfuhren die Kläger von der Manipulation ihres Autos?

2015 wurde der VW-Abgasskandal öffentlich bekannt. Damals veröffentlichte Volkswagen eine Ad-Hoc-Mitteilung, in der der Wolfsburger Konzern die Manipulationen zugab. Wer damals schon von der Manipulation des eigenen Fahrzeugs erfuhr, konnte bestehende Schadensersatzansprüche daher nur bis zum 01. Januar 2019 durchsetzen.

Allerdings machten die BGH-Richter in vergangenen Verfahren auch klar, dass betroffene PKW-Halter im Einzelfall möglicherweise erst später von dem Betrug Kenntnis erlangten. Schließlich informierte VW die meisten Fahrzeughalter erst im Jahr 2016 in Form eines Rückrufbescheids individuell über die Manipulation ihres Fahrzeugs.

Die BGH-Kläger geben an, sogar erst 2017 davon erfahren zu haben, dass ihre Autos vom Abgasskandal betroffen sind. Deshalb halten sie es für rechtens, dass sie erst im Laufe des Jahres 2020 juristisch gegen VW vorgegangen sind. Tatsächlich sahen die Richter am Berufungsgericht – dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart – dies ebenso. Demnach konnten die Stuttgarter Richter nicht feststellen, dass die Kläger bis zum Ende des Jahres 2016 Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hätten.

BGH-Entscheidung ist nicht nur für VW-Halter wichtig

Wenn die BGH-Richter der Auffassung des Stuttgarter Gerichts folgen, profitieren davon nicht nur VW-Halter, die ihre Rechtsansprüche im Abgasskandal erst im Jahr 2020 durchgesetzt haben. Die BGH-Entscheidung wird auch für die Klagen von Fahrzeughaltern anderer Hersteller relevant sein, denn nicht nur VW hat eine illegale Manipulationssoftware entwickelt.

Seit Ende 2017 erhielten beispielsweise auch die Halter von Fahrzeugen mit manipulierten Opel-, Audi-, Fiat- und Mercedes-Benz-Motoren Rückrufschreiben wegen des Abgasskandals. Die Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal lassen sich auch auf Klagen von Haltern dieser Fahrzeuge übertragen.

Je schneller die Rechtsdurchsetzung erfolgt, umso höher fällt die Entschädigung aus

Wer bestehende Rechtsansprüche wegen des Abgasskandals bislang noch nicht durchgesetzt hat, sollte dennoch nicht zu viele Grundsatzentscheidungen abwarten und sich schnellstmöglich über bestehende Möglichkeiten in der Sache informieren. Die Höhe des fälligen Schadensersatzanspruches sinkt nämlich mit jedem gefahrenen Kilometer.

Das liegt daran, dass sich betroffene Verbraucher eine sogenannte Nutzungsentschädigung von ihrer jeweiligen Entschädigungssumme abziehen lassen müssen und diese orientiert sich an der Laufleistung des betroffenen Fahrzeugs. Anspruch auf Verzugszinsen, die diesen Wertverlust ausgleichen sollen, haben Verbraucher erst ab dem Tag, an dem ihre Klage eingereicht wurde.

Diese Rechte haben betroffene Fahrzeughalter wegen des Abgasskandals

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr manipuliertes Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug lässt sich eine finanzielle Entschädigung durchzusetzen, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis des Autos orientiert. Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz geltend machen.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene PKW-Besitzer kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit Hilfe des Online-Schnellchecks der Kanzlei können Verbraucher zudem in wenigen Schritten prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser ausfällt.

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