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Krypto-Anlagen: Verluste können oft zurückgefordert werden

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Seit dem 01. Januar 2020 werden Geschäfte mit sogenannten Kryptowährungen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert. Seitdem benötigen Plattformen, auf denen Kryptowährungen wie Bitcoin gehandelt oder verwahrt werden können, eine BaFin-Lizenz. Trotz dieser eindeutigen Regelung waren viele Krypto-Plattformen ohne eine solche Lizenz in Deutschland aktiv und sind es teilweise noch immer. Betroffene Anleger können deshalb ihre Verluste aus Krypto-Investments vollständig von diesen Plattformen zurückfordern. Nachfolgend erklären wir von der Verbraucherkanzlei Goldenstein Rechtsanwälte, wie und wieso das möglich ist.

Seit dem 01. Januar 2020 dürfen nur Plattformen mit BaFin-Lizenz Krypto-Geschäfte in Deutschland abwickeln

Zahlreiche Plattformen sind bis heute ohne BaFin-Lizenz und somit illegal am deutschen Markt aktiv

Betroffene Anleger können Verluste aus illegalen Krypto-Geschäften rückwirkend bis zum 01. Januar 2020 vollständig zurückfordern

Wir von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Anleger kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten

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Krypto-Geschäfte in Deutschland: Das ist die Gesetzeslage

Bereits im Jahr 2013 veröffentlichte die BaFin erstmals eine Stellungnahme zu Geschäften mit Kryptowerten wie Bitcoin oder Ether und diskutierte eine mögliche Regulierung des Krypto-Marktes in Deutschland. Seitdem ist die BaFin der Auffassung, dass es sich bei Kryptowerten um Finanzinstrumente handelt und deren Handel und Verwahrung daher reguliert werden sollte. Lange Zeit war die Rechtslage hier jedoch unklar.

Eine echte Regulierung für Geschäfte mit Kryptowerten existiert in Deutschland erst seit dem 01. Januar 2020. Seitdem wird der Handel und das Verwahren von Kryptowerten auch gesetzlich als Finanzdienstleistung definiert. Die Auffassung der BaFin wurde daher durch den Gesetzgeber bestätigt und die Tätigkeit von Kryptobörsen  und Co. daher nur noch mit Genehmigung der Behörde legal.

Für Krypto-Plattformen galt im Januar 2020 zunächst eine Übergangsfrist. Wer sich bis zum März 2020 als Krypto-Finanzdienstleister bei der BaFin registrierte und die Bewerbung um eine BaFin-Lizenz ankündigte, durfte zunächst auch ohne eine solche Lizenz in Deutschland aktiv sein. Allerdings mussten die erforderlichen Unterlagen für die spätere Lizensierung durch die BaFin in diesem Fall bis zum November 2020 eingereicht werden. Im Juni 2021 erteilte die BaFin der Plattform Coinbase die erste deutsche Lizenz für Krypto-Dienstleistungen. Bis heute hat die BaFin mehr als zehn Unternehmen in Deutschland eine Lizenz für verschiedene Krypto-Geschäfte erteilt.

Das Ziel der Überwachung des Krypto-Marktes durch die BaFin ist es, deutsche Anleger und ihre Vermögen vor unseriösen Unternehmen zu schützen. Die BaFin ahnte offensichtlich schon frühzeitig, dass es am Markt für Kryptowerte zum Zusammenbruch von namhaften Plattformen wie FTX kommen könnte.

Um deutsche Anleger vor solchen Ereignissen zu schützen, müssen Unternehmen für den Erhalt einer BaFin-Lizenz beispielsweise einen Businessplan präsentieren und Nachweise über ihre Geschäftsführung sowie die finanzielle Situation des Unternehmens an die BaFin übermitteln. Darüber hinaus ist es nötig, sich für verschiedene Finanzdienstleistungen auch um verschiedene Lizenzen zu bewerben. Wer also beispielsweise eine Lizenz für den Handel mit Kryptowerten hat, aber auch als Krypto-Verwahrstelle agieren möchte, braucht daher zwei BaFin-Lizenzen. Ansonsten ist das jeweils andere Geschäft trotz einer vorhandenen Lizenz illegal.

Deshalb können viele Anleger ihre Verluste aus Krypto-Geschäften zurückfordern

Obwohl die Gesetzeslage eindeutig ist, sind viele Krypto-Plattformen bis heute ohne BaFin-Lizenz in Deutschland aktiv und werben teilweise sogar gezielt um deutsche Kunden. Da entsprechende Angebote allerdings illegal sind, dürften die Betreibergesellschaften von unlizenzierten Krypto-Plattformen eigentlich gar keine Einzahlungen von deutschen Kunden annehmen.

Auch die Verträge zwischen diesen Unternehmen und ihren deutschen Kunden sind faktisch nichtig. Es ist nämlich gar nicht möglich, einen rechtskräftigen Vertrag für ein illegales Angebot abzuschließen. Das führt dazu, unlizenzierte Krypto-Plattformen ihren deutschen Kunden einfach Auszahlungen auf ihr Konto verweigern können. Unter anderem deshalb sollten deutsche Anleger unbedingt prüfen, ob die Plattform ihrer Wahl eine BaFin-Lizenz besitzt.

Wer bereits eine unlizenzierte Krypto-Plattform genutzt und auf dieser Geld verloren hat, kann allerdings unter Umständen sogar von diesem Umstand profitieren. Es ist nämlich möglich, diese Verluste aufgrund der ungültigen Verträge zwischen den betroffenen Anlegern und den verantwortlichen Plattformen vollständig zurückfordern. Konkret können sämtliche Verluste, die ab dem 01. Januar 2020 angefallen sind, zurückgefordert werden. Seitdem wird der Krypto-Markt in Deutschland nämlich durch die BaFin reguliert.

Die Voraussetzung für eine erfolgreiche Rückforderung ist einerseits, dass die jeweilige Krypto-Plattform ohne BaFin-Lizenz in Deutschland aktiv war oder ist und der jeweilige Kunde bei der Nutzung der Plattform nicht vorgegeben hat, sich außerhalb von Deutschland zu befinden. Andererseits ist es für die erfolgreiche Rückforderung der Verluste aber auch wichtig, dass das die Betreibergesellschaft der verantwortlichen Krypto-Plattform einen Sitz in Europa hat. Ansonsten wird es nämlich schwer, die erlittenen Verluste selbst nach einem positiven Urteil zurückzubekommen. Deutsche Urteile lassen sich nämlich nur schwer außerhalb der Europäischen Union vollstrecken.

Rückforderung von Verlusten aus Krypto-Investitionen: Risikofreie Rechtsdurchsetzung möglich

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Sollten Sie Ihre Verluste aus Krypto-Investments zurückfordern können, unterstützen wir Sie gern dabei und ziehen, wenn nötig, auch vor Gericht für Sie. Die Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche ist im Normalfall komplett ohne finanzielles Risiko möglich.

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, prüfen wir gern, ob ihre Versicherung die Kosten für ein mögliches Verfahren übernimmt. Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein, können Sie im Normalfall auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers setzen. Das sind Unternehmen, die die kompletten Anwalts- und Verfahrenskosten für Sie übernehmen und dafür ausschließlich im Erfolgsfall, also nach der erfolgten Rückerstattung ihrer Krypto-Verluste, eine Provision erhalten. Natürlich haben sie grundsätzlich auch die Möglichkeit, die Kosten für Ihr Verfahren selbst zu übernehmen.

Fragen und Antworten

Wieso können Verluste aus Investitionen in Kryptowerte rückgängig gemacht werden?
Wie lange können Krypto-Verluste von unlizenzierten Plattformen zurückgefordert werden?
Wie viel Geld kann ich maximal von illegalen Krypto-Plattformen zurückfordern?
Erhalte ich die Krypto-Verluste in Euro oder der jeweiligen Krypto-Währung zurück?
Was kostet mich die Rückforderung meiner Verluste?
Wie lange dauert die Rückforderung meiner Krypto-Verluste?
Wie hoch stehen die Erfolgschancen von Klagen gegen illegale Krypto-Plattformen?
Welche Chance habe ich, mein Geld zurückzubekommen, wenn die verantwortliche Krypto-Plattform im Ausland sitzt?
Kann ich auch Verluste, die vor dem 01. Januar 2020 entstanden sind, zurückfordern?
Von welchen Plattformen kann ich Krypto-Verluste zurückfordern?
Wieso sollte ich mich für die Rückforderung meiner Krypto-Verluste an Goldenstein Rechtsanwälte wenden?