27.
Sep 2022

Hunderttausende Fahrzeughalter haben Diesel-Ansprüche noch nicht durchgesetzt

Vor ziemlich genau sieben Jahren kam der VW-Abgasskandal ans Licht. Längst ist klar, dass auch Hersteller wie Mercedes-Benz, Audi, Opel oder Fiat ihre Diesel-Fahrzeuge illegal manipuliert haben. Allein in Deutschland wurden mehr als drei Millionen Autos wegen des Skandals zurückgerufen. Betroffene Halter haben deshalb Anspruch auf Schadensersatz. Doch noch immer haben Hunderttausende Verbraucher ihre Rechte nicht durchgesetzt. Dabei ist dies weiterhin möglich.

Deutsche Grundsatzurteile: Schadensersatzansprüche wegen Fahrzeug-Manipulationen

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen hätten ihre Autos nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Skandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Die manipulierten Autos haben nämlich unter anderem an Wert verloren. Zudem können sie Folgeschäden aufgrund durchgeführter Software-Updates erleiden. Unter anderem deshalb besteht Anspruch auf Schadensersatz.

Im Mai 2020 bestätigten die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) erstmals im Rahmen eines Verfahrens von Goldenstein Rechtsanwälte, dass die Halter von illegal manipulierten Autos die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug gegen eine Entschädigungszahlung an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Die Höhe dieser Entschädigung hängt dabei von dem ursprünglichen Kaufpreis sowie der zurückgelegten Laufleistung ab und liegt im Normalfall deutlich über dem aktuellen Gebrauchtwagenwert des jeweiligen Fahrzeugs.

Mittlerweile stellten die BGH-Richter zudem klar, dass betroffene Verbraucher ihre manipulierten Fahrzeuge auch behalten und dennoch Schadensersatzansprüche durchsetzen können. Selbst für bereits verkaufte Fahrzeuge besteht laut Bundesgerichtshof in vielen Fällen ein Anspruch auf Entschädigung.

Die Verjährungsfrist im Zusammenhang mit dem Abgasskandal

Zivilrechtliche Ansprüche lassen sich innerhalb von drei Jahren zum Jahresende ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der jeweiligen Person durchsetzen. Das bedeutet konkret: Wer beispielsweise im Jahr 2016 einen Rückrufbescheid wegen der Manipulation des eigenen Fahrzeugs erhielt, hatte bis zum 31.12.2019 Zeit, um die eigenen Ansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal durchzusetzen.

Da selbst heute noch Diesel-Rückrufbescheide verschickt werden, sind noch längst nicht alle Ansprüche in der Sache verjährt. Zudem haben Neuwagenkäufer oftmals noch länger Zeit, um ihre Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal durchzusetzen. Die Käufer von manipulierten Neufahrzeugen können nämlich auf den Tag genau bis zu zehn Jahre nach dem Kauf- bzw. Übergabedatum sogenannte Restschadensersatzansprüche durchsetzen.

Was sind Restschadensersatzansprüche?

Durch die Durchsetzung von Restschadensersatzansprüchen gemäß § 852 BGB sollen betroffene Verbraucher eine Entschädigung für die wirtschaftliche Bereicherung durch die Manipulationen erhalten. Schließlich haben die verantwortlichen Autobauer durch den Abgasskandal hohe Gewinne auf Kosten ihrer Kunden eingefahren.

Wer Restschadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchsetzt, kann daher von dem verantwortlichen Fahrzeughersteller die Summe verlangen, die das Unternehmen durch den Betrug verdient hat. Im Normalfall unterscheidet sich die Höhe des fälligen Schadensersatzes nur marginal von der durchsetzbaren Summe, die im Rahmen einer herkömmlichen Schadensersatzklage möglich wäre. Anspruch auf diese Form des Schadensersatzes haben aktuell also alle Fahrzeughalter, die ihre manipulierten Diesel-Fahrzeuge vor dem Oktober 2012 als Neuwagen gekauft haben.

Abgasskandal: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Rechtsschutzversicherer übernehmen nämlich die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei können Verbraucher zudem in wenigen Schritten prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: