04.
Mrz 2022

Das müssen Gebrauchtwagenkäufer über die Verjährungsfrage im Abgasskandal wissen

Pauschal lässt sich die Frage, wie lange die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen Rechtsansprüche wegen des Abgasskandal durchsetzen können, nicht beantworten. So haben Neuwagenkäufer nach der Fahrzeugübergabe zehn Jahre lang Zeit, um ihre Abgasskandal-Rechte geltend zu machen. Gebrauchtwagenkäufer müssen ihre Schadensersatzansprüche hingegen innerhalb von drei Jahren zum Jahresende durchsetzen, nachdem diese von der Manipulation ihres Fahrzeugs erfahren haben. Dieser Zeitpunkt der Kenntnisnahme kann sich jedoch individuell unterscheiden.

Der VW-Abgasskandal und die Verjährungsfrage

Als der VW-Abgasskandal 2015 publik wurde, veröffentlichte Volkswagen eine Ad-Hoc-Meldung sowie eine Website zum Thema. Auf dieser Website konnten Verbraucher prüfen, ob der manipulierte Diesel-Motor des Typs EA189 auch in ihrem Fahrzeug verbaut wurde. Wer bereits zu diesem Zeitpunkt von der Manipulation des eigenen Autos erfuhr, hatte nur bis zum 01. Januar 2019 Zeit, um entsprechende Rechtsansprüche wegen des Skandals durchzusetzen.

Allerdings wussten viele Fahrzeughalter gar nichts von dieser Website und erfuhren erst 2016 von der Manipulation ihres Autos, weil VW damals Rückrufbescheide wegen des Abgasskandals an die betroffenen PKW-Besitzer verschickte. Daher ist es möglich, dass einige VW-Halter noch bis zum 01. Januar 2020 die Möglichkeit hatten, ihre Abgasskandal-Recht durchzusetzen. In diese Richtung haben sich auch die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Februar 2022 im Rahmen eines Verfahrens der Kanzlei Goldenstein positioniert.

Neuwagenkäufer haben zehn Jahre lang Zeit für Rechtsdurchsetzung

Im vergangenen Monat verkündeten die BGH-Richter zudem eine weitere richtungsweisende Entscheidung im Zusammenhang mit der Verjährungsfrist im Abgasskandal. Am 21. Februar urteilten die obersten Zivilrichter Deutschlands, dass sich sogenannte Restschadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals bis zu zehn Jahre ab dem Übergabedatum eines manipulierten Fahrzeugs durchsetzen lassen. Die einzige Voraussetzung hierfür ist, dass das betroffene Auto als Neuwagen gekauft wurde.

Durch die Durchsetzung von Restschadensersatzansprüchen soll gewährleistet werden, dass Verbraucher auch nach der herkömmlichen Verjährungsfrist angemessen entschädigt werden, wenn sich jemand auf sittenwidrige Weise wirtschaftlich an ihnen bereichert hat. Das war im Rahmen des VW-Abgasskandals der Fall, denn VW hätte die manipulierten Fahrzeuge sicher nicht zu denselben Konditionen verkaufen können, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Da VW allerdings nicht wirtschaftlich an dem Weiterverkauf eines manipulierten Autos partizipiert, können nur Neuwagenkäufer Restschadensersatzansprüche durchsetzen.

Verjährung ist für viele betroffene Verbraucher noch kein Thema

Noch gar keine Gedanken über die Verjährung müssen sich Neuwagen- und Gebrauchtwagenkäufer machen, die erst im Jahr 2019 einen Rückrufbescheid wegen des Abgasskandals erhielten. Das trifft beispielsweise auf viele Mercedes-Benz-Halter zu. Zudem wurden auch hochmotorisierte Audi-, VW- und Porsche-Fahrzeuge im Jahr 2019 aufgrund illegaler Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Die Halter dieser Fahrzeuge können ihre Rechte noch mindestens bis zum 01. Januar 2023 geltend machen. Dennoch ist es sinnvoll, sich möglichst schnell mit der Durchsetzung dieser Rechtsansprüche zu befassen.

Die Höhe des fälligen Schadensersatzanspruches sinkt nämlich mit jedem gefahrenen Kilometer. Das liegt daran, dass sich betroffene Verbraucher eine sogenannte Nutzungsentschädigung von der jeweiligen Entschädigungssumme abziehen lassen müssen und diese orientiert sich an der Laufleistung des betroffenen Fahrzeugs. Anspruch auf Verzugszinsen, die diesen Wertverlust ausgleichen sollen, haben Verbraucher allerdings erst ab dem Tag, an dem ihre Klage eingereicht wurde.

Abgasskandal-Schadensersatz: Kostenfreier Schnellcheck möglich

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr manipuliertes Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug lässt sich eine finanzielle Entschädigung durchzusetzen, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis des Autos orientiert. Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz geltend machen.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene PKW-Besitzer kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit Hilfe des Online-Schnellchecks der Kanzlei können Verbraucher zudem in wenigen Schritten prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser ausfällt.

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