01.
Feb 2022

Österreicher können ihre Dieselgate-Rechte noch immer vollständig durchsetzen

Deutsche Verbraucher, die vom Abgasskandal betroffen sind, können deshalb bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf Schadensersatzansprüche durchsetzen. Das bedeutet, dass PKW-Besitzer, die ihr Fahrzeug vor 2012 gekauft haben, keine Möglichkeiten mehr auf die Durchsetzung von finanziellen Entschädigungen haben. Österreicher können ihre Rechte hingegen auch heute noch problemlos durchsetzen. Allerdings sollten auch Österreicher nicht zu lange zögern.

Österreich: Zivilrechtliche Durchsetzung bis zu 30 Jahre lang möglich

Österreicher haben grundsätzlich bis zu 30 Jahre Zeit, um bestehende Schadensersatzansprüche im Fall von Betrug bzw. sittenwidriger Schädigung – der Tatbestand im Abgasskandal – durchzusetzen. Während sich in Deutschland drei Jahre nach dem Bekanntwerden eines Betrugs nur noch sogenannte Restschadensersatzansprüche durchsetzen lassen, ist die Rechtsdurchsetzung für Österreicher auch heutzutage in keiner Weise beschnitten worden.

Allerdings sollten auch Österreicher nicht allzu lang zögern, um ihre Abgasskandal-Rechte durchzusetzen. Wer das eigene Fahrzeug an den verantwortlichen Autobauer zurückgeben möchte, muss sich nämlich eine sogenannte Nutzungsentschädigung von der fälligen Schadensersatzsumme abziehen lassen und diese orientiert sich an der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeugs.

Das bedeutet, dass die mögliche Schadensersatzsumme mit jedem gefahrenen Kilometer sinkt. Erst ab dem Tag der Klage-Einreichung stehen betroffenen Konsumenten Verzugszinsen zu, die diesen Wertverlust ausgleichen sollen. Schließlich signalisieren Konsumenten mit dem Einreichen einer Abgasskandal-Klage, dass diese ihr Auto nicht länger nutzen möchten.

Rechtssicherheit in Deutschland – auch für Österreicher

Von der dreißigjährigen Verjährungsfrist profitieren Österreicher selbst dann, wenn diese ihre Rechte in Deutschland durchsetzen. Das kann insofern sinnvoll sein, da es in Deutschland schon mehrere verbraucherfreundliche Grundsatzurteile von dem obersten Zivilgericht – dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe – gibt. Während in Deutschland also im Abgasskandal weitgehend Rechtssicherheit herrscht, haben sich die obersten Zivilrichter in Österreich bislang noch gar nicht mit der Thematik auseinandergesetzt.

Die Rechtsdurchsetzung in Deutschland ist für Österreicher möglich, wenn der verantwortliche Hersteller seinen Hauptsitz in Deutschland hat. Das trifft beispielsweise auf Volkswagen, Audi, Opel, Porsche und Mercedes-Benz zu. Diese Hersteller wurden bereits mehrfach an ihren jeweiligen Gerichtsständen in Deutschland verurteilt. Auch Österreicher konnten ihre Rechte im Abgasskandal beispielsweise schon erfolgreich am Gerichtsstand von Volkswagen in Braunschweig durchsetzen.

Abgasskandal: Diese Rechte haben betroffene Konsumenten

Wer ein illegal manipuliertes Fahrzeug besitzt, hat grundsätzlich die Möglichkeit, das Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug lässt sich eine finanzielle Entschädigung durchsetzen, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Selbst im Falle einer juristischen Niederlage müssen Verbraucher also keine Prozess- oder Anwaltskosten zahlen, wenn diese mit einem Prozesskostenfinanzierer kooperieren.

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