27.
Dez 2022

Die wichtigsten Dieselskandal-Entscheidungen des Jahres 2022

Mehr als sieben Jahre nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals befassen sich Europas oberste Zivilrichter noch immer mit Detailfragen im Zusammenhang mit bestehenden Schadensersatzansprüchen von betroffenen Fahrzeughaltern. Auch 2022 wurden daher viele relevante Dieselskandal-Entscheidungen verkündet.

BGH-Urteil im Frühjahr 2022: Neuwagenkäufer können Restschadensersatz durchsetzen

Bereits zu Beginn dieses Jahres wurde am Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil verkündet, von dem auch in Zukunft noch viele Besitzer von manipulierten Diesel-Fahrzeugen profitieren können. Die BGH-Richter gaben nämlich bekannt, dass Neuwagenkäufer wegen des Abgasskandals auch sogenannte Restschadensersatzansprüche durchsetzen können.

Diese Entscheidung ist insofern relevant, da einige Fahrzeughalter dadurch auch nach der eigentlichen Verjährung ihrer bestehenden Ansprüche noch die Möglichkeit haben, eine finanzielle Entschädigung wegen des Abgasskandals durchzusetzen. Während zivilrechtliche Ansprüche wegen illegaler Manipulationen normalerweise nach dem Bekanntwerden des Schadens innerhalb von drei Jahren zum Jahresende verjähren, können Restschadensersatzansprüche bis zu zehn Jahre nach dem jeweiligen Fahrzeugkauf durchgesetzt werden.

Erste Abgasskandal-Entscheidung zugunsten eines Leasingnehmers

Im April legten die BGH-Richter mit einer weiteren Entscheidung nach: So sprachen Deutschlands oberste Zivilrichter einem Leasingnehmer eine Entschädigung wegen des Abgasskandals zu. Es war das erste Mal, dass der BGH eine verbraucherfreundliche Entscheidung im Zusammenhang mit einem manipulierten Auto, das geleast wurde, verkündete.

Demnach können Leasingnehmer Schadensersatzansprüche durchsetzen, sofern diese ihr manipuliertes Fahrzeug vor dem Bekanntwerden des Skandals übernommen haben. In diesem Fall haben Verbraucher die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben, um im Gegenzug eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem gezahlten Kaufpreis orientiert. Die geleisteten Leasingraten können sich Verbraucher allerdings nicht erstatten lassen.

Die wichtigsten Diesel-Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs

In diesem Jahr verkündete allerdings nicht nur der Bundesgerichtshof wegweisende Abgasskandal-Entscheidungen, sondern auch der Europäische Gerichtshof (EuGH). So gaben die EuGH-Richter beispielsweise im Juli bekannt, dass selbst das VW Software-Update, das die Abgasreinigung von manipulierten Volkswagen-Fahrzeugen eigentlich normalisieren sollte, ebenfalls eine illegale Abschalteinrichtung enthält.

Möglicherweise kommt es deshalb schon im Frühjahr 2023 zu einem erneuten Rückruf der betroffenen Fahrzeuge, denn am Schleswiger Verwaltungsgericht wird dann eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Genehmigung dieses Updates verhandelt.

Dass dies passiert, liegt ebenfalls an einer EuGH-Entscheidung aus diesem Jahr. Der Europäische Gerichtshof urteilte nämlich, dass Umweltvereine juristisch gegen bereits erteilte PKW-Zulassungen vorgehen dürfen. Daran hatten die Schleswiger Richter zuvor Zweifel geäußert. Nun verhandelt das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein mehrere DUH-Klagen gegen verschiedene Hersteller. Daher könnte es im kommenden Jahr erneut zu einer Rückrufwelle wegen des Abgasskandals kommen.

Halter von manipulierten Fahrzeugen sollten Ansprüche schnell prüfen lassen

Neben den Entscheidungen des Schleswiger Gerichts werden 2023 wohl auch viele weitere relevante Diesel-Urteile von EuGH, BGH und anderen Gerichten folgen. Das zeigt einmal mehr: Der Abgasskandal ist noch immer nicht beendet und die zivilrechtliche Aufarbeitung des Skandals geht auch in Zukunft weiter.

Für betroffene Verbraucher sollten die vielen verbraucherfreundlichen Urteile allerdings spätestens jetzt Anlass sein, die eigenen Ansprüche zumindest einmal prüfen lassen. Generell gilt nämlich: Je später die eigenen Rechtsansprüche durchgesetzt werden, desto geringer fällt die jeweilige Entschädigung aus. Darüber hinaus können bestehende Ansprüche im schlimmsten Fall sogar vollständig verjähren.

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: