15.
Mrz 2022

Gute Nachrichten für österreichische Halter von manipulierten Autos

Die rechtliche Aufarbeitung des Abgasskandals ist in Österreich bis heute nicht abgeschlossen worden. Allerdings gibt es nun gleich zwei gute Nachrichten für österreichische Halter von manipulierten Autos: Erstens bestätigt der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien, dass Österreicher 30 Jahre lang Zeit haben, um die eigenen Rechte in der Sache durchzusetzen. Zweitens können Österreicher laut einem Gutachten, das das deutsche Landgericht (LG) in Braunschweig erstellen ließ, ihre Rechtsansprüche im Abgasskandal auch in Deutschland nach österreichischem Recht durchsetzen.

Österreicher profitieren von Rechtssicherheit in Deutschland 

Diese zwei Entscheidungen ermöglichen es sämtlichen österreichischen Konsumenten, ihre Rechtsansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal unkompliziert in Deutschland durchzusetzen. Dort haben die obersten Zivilrichter am Bundesgerichtshof (BGH) nämlich bereits im Mai 2020 im Rahmen eines Verfahrens von Goldenstein Rechtsanwälte entschieden, dass die Besitzer von illegal manipulierten Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben.

Grundsätzlich können Konsumenten aus der gesamten Europäischen Union ihre Abgasskandal-Rechte am eigenen Wohnort oder dem Gerichtsstand der beklagten Partei durchzusetzen. Da Fahrzeughersteller wie Audi, Volkswagen, Opel und Mercedes-Benz ihren Hauptsitz in Deutschland haben, können betroffene PKW-Besitzer ihre Rechte also auch in Deutschland geltend machen.

Österreicher können ihre Abgasskandal-Rechte noch heute durchsetzen

Am Landgericht Braunschweig – dem Gerichtsstand von Volkswagen – haben Österreicher bereits mehrfach Schadensersatz wegen des Abgasskandals zugesprochen bekommen. Nun steht jedoch auch fest, dass alle österreichischen Halter von illegal manipulierten Autos ihre Rechtsansprüche in der Sache auch heute noch durchsetzen können.

Während deutsche Konsumenten höchstens zehn Jahre lang Zeit haben, um zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen, können Österreicher dies innerhalb von 30 Jahren tun. Selbst die Halter der ersten manipulierten VW-Fahrzeuge aus den Baujahren 2009 haben deshalb noch heute die Möglichkeit, erfolgreich Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchsetzen.

Verbraucheranwalt: Schnelles Handeln ist trotz 30-jähriger Verjährungsfrist wichtig

„Der Abgasskandal hat unter anderem zu Wertverlusten und zu unvorhersehbaren Folgeschäden geführt. Betroffene Fahrzeughalter hätten ihre Autos sicher nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre“, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der gleichnamigen Kanzlei. Er ergänzt:

„Österreicher stehen nun auf der sicheren Seite, denn sie können ihre Rechte in der Sache auch heute noch problemlos durchzusetzen, ohne eine Verjährung zu riskieren und gleichzeitig von der fortgeschrittenen Aufarbeitung des Abgasskandals in Deutschland profitieren. Allerdings ist trotzdem Beeilung geboten, denn die Höhe des Schadensersatzes sinkt mit jedem gefahrenen Kilometer. Die bisherige Laufleistung des jeweiligen Fahrzeugs wirkt sich nämlich negativ auf die Entschädigungshöhe aus.

Mit dem Online-Schnellcheck unserer Kanzlei können die Halter von manipulierten Autos unkompliziert prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser ausfällt. Gern beraten wir betroffene Konsumenten kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.“

Risikofreie Rechtsdurchsetzung für Österreicher

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben Anspruch auf Schadensersatz. So ist es unter anderem möglich, das manipulierte Auto an den Verantwortlichen Hersteller zurückzugeben, um im Gegenzug eine Entschädigung in Höhe des ursprünglich gezahlten Kaufpreises zu erhalten.

In diesem Fall wirken sich lediglich die zurückgelegte Laufleistung negativ auf die Entschädigungshöhe aus. Ab dem Tag der Klage-Ergebung stehen betroffenen Haltern dafür Verzugszinsen zu, die die Entschädigung erhöhen. Österreichische Halter, die ihre Fahrzeuge mit einem Kredit finanziert haben, haben sogar ab dem Kaufzeitpunkt Anspruch auf Zinszahlungen.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: