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Die bislang wichtigsten BGH-Urteile zum Dieselgate
Auch fast sieben Jahre nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals befassen sich die Richter am deutschen Bundesgerichtshof (BGH) noch immer mit Detailfragen im Zusammenhang mit den Schadensersatzansprüchen von betroffenen Fahrzeughaltern. Bisher wurden jedoch auch viele wichtige Urteile schon verkündet und sehr viele Verbraucher genießen deshalb bereits Rechtssicherheit. Doch was waren die wichtigsten BGH-Entscheidungen zum Thema?
Das wichtigste Abgasskandal-Grundsatzurteil: BGH entschied 2020 verbraucherfreundlich
Das Abgasskandal-Urteil mit der höchsten Bedeutung hat die Kanzlei Goldenstein im Mai 2020 erwirkt. Damals entschied der BGH erstmals, dass die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben. Dieses Grundsatzurteil hat mehreren Millionen Verbrauchern zu Rechtssicherheit verholfen.
Der Mandant der Kanzlei erhielt damals eine Entschädigung, die fast der kompletten Höhe seines ursprünglich gezahlten Kaufpreises entsprach. Seinen manipulierten VW Sharan, den er im Jahr 2014 gekauft und seitdem rund 50.000 Kilometer gefahren hat, gab er im Gegenzug an Volkswagen zurück.
Wann startet die Verjährungsfrist?
Durch dieses Grundsatzurteil erhielten mehrere Millionen betroffene PKW-Besitzer Rechtssicherheit. Allerdings stellte sich schnell die Frage, wie lange Verbraucher überhaupt Zeit haben, um ihre Rechtsansprüche in der Sache durchzusetzen. Diesbezüglich verkündeten Deutschlands oberste Zivilrichter bereits mehrere relevante Entscheidungen.
So entschieden die BGH-Richter in Bezug auf den VW-Abgasskandal, dass die 2015 von VW veröffentlichte Ad-hoc-Meldung zum Thema unter Umständen schon ausreicht, damit betroffene PKW-Besitzer von der Manipulation ihres Fahrzeugs erfahren haben. Gemäß der zivilrechtlichen Verjährungsfrist in Höhe von drei Jahren zum Jahresende hatten Verbraucher demnach nur bis zum 01. Januar 2019 Zeit, um bestehende Rechtsansprüche in der Sache durchzusetzen.
Allerdings ließen die BGH-Richter im Rahmen anderer Verfahren auch schon durchblicken, dass einige Verbraucher möglicherweise erst nach dem Jahr 2015 davon erfuhren, dass ihr Auto vom Abgasskandal betroffen ist. VW verschickte beispielsweise erst im Jahr 2016 persönliche Rückrufschreiben an betroffene Halter.
Bei anderen Herstellern wie Audi oder Mercedes-Benz flogen die Manipulationen erst Jahre später auf. Betroffene PKW-Besitzer sollten sich dennoch schnellstmöglich über bestehende Rechtsansprüche beraten lassen, um keine Verjährung zu riskieren.
Neuwagenkäufer können Rechtsansprüche länger durchsetzen
Auf eine regulatorische Ausnahmeregelung bezüglich der Verjährung können sich die Käufer von manipulierten Neuwagen berufen. Diese haben nämlich laut BGH die Möglichkeit, sogenannte Restschadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Dieselskandal durchzusetzen. Dies ist bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf bzw. dem -übergabedatum möglich.
Restschadensersatzansprüche sollen betroffene Fahrzeughalter für die wirtschaftliche Bereicherung durch den Skandal finanziell entschädigen. Da die Hersteller von manipulierten Autos jedoch im Normalfall nicht wirtschaftlich an dem Weiterverkauf eines Autos partizipieren, können nur Neuwagenkäufer diese Ansprüche erfolgreich durchsetzen.
Kein Schadensersatzanspruch bei Fahrzeugkauf nach dem Bekanntwerden des Skandals
Einzig in einem Fall haben sowohl Neuwagen- als auch Gebrauchtwagenkäufer unabhängig von der Verjährungsfrist keine Möglichkeit, Schadensersatzansprüche durchzusetzen: Wenn das eigene Fahrzeug nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft wurde. In Bezug auf den VW-Abgasskandal gilt der 22. September 2015 als diesbezügliches Startdatum, denn an diesem Tag veröffentlichte der Wolfsburger Autobauer eine Ad-Hoc-Mitteilung zum Thema.
Bei Audi gilt der 23. Januar 2018 für die meisten Fahrzeuge als Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Manipulationen, denn an diesem Tag veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Pressemitteilung zum Audi-Abgasskandal. Um herauszufinden, ob das eigene Fahrzeug zu spät für die Durchsetzung von bestehenden Schadensersatzansprüchen gekauft wurde, sollten sich Verbraucher an eine Anwaltskanzlei wenden. Die Kanzlei Goldenstein bietet diesbezüglich eine kostenfreie Erstberatung an.
Kein Schadensersatz wegen zu hoher Laufleistung?
Im Rahmen einer solchen Erstberatung kann auch geklärt werden, ob das eigene Fahrzeug möglicherweise schon zu viele Kilometer genutzt wurde und deshalb keine Schadensersatzansprüche mehr bestehen. Wer das eigene Fahrzeug im Zusammenhang mit einer Abgasskandal-Klage an den jeweiligen Hersteller zurückgeben möchte, muss sich nämlich eine sogenannte Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, die sich an den bislang zurückgelegten Kilometern orientiert.
Übersteigt die bisherige Laufleistung die maximal erwartbare Laufleistung, die je nach Fahrzeug etwa 250.000-350.000 Kilometer beträgt, ist keine Fahrzeug-Rückgabe im Zusammenhang einer Abgasskandal-Klage mehr möglich. Doch auch für Vielfahrer gibt es einen Ausweg, um dennoch eine Entschädigung zu erhalten.
So können auch Vielfahrer eine Abgasskandal-Entschädigung erwirken
Die BGH-Richter haben nämlich ebenfalls bereits verkündet, dass die Halter von manipulierten Fahrzeugen die Möglichkeit haben, den sogenannten kleinen Schadensersatz durchzusetzen. In diesem Fall behalten die jeweiligen Verbraucher ihr manipuliertes Fahrzeug.
Das Ziel der Durchsetzung des kleinen Schadensersatzes ist es nämlich nicht, den Fahrzeugkauf ungeschehen zu machen. Stattdessen möchten betroffene PKW-Besitzer in diesem Fall lediglich so gestellt werden, als wäre der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen. In diesem Fall hätten sie nämlich etwa 20-25 Prozent weniger für ihr Auto gezahlt.
Dass auch Vielfahrer Anspruch auf diese Entschädigung haben, hat der BGH zwar noch nicht final bestätigt, doch ein entsprechendes Verfahren wurde an das zuständige Berufungsgericht zurückverwiesen. Nun ist es sehr wahrscheinlich, dass dieses Gericht dem Kläger Schadensersatz zuspricht und demnach klarmacht, dass auch Vielfahrer Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchsetzen können.
Viele weitere Detailfragen wurden bereits oder werden noch geklärt
Neben den bislang aufgezählten Entscheidungen gab es noch viele weitere Abgasskandal-Urteile durch die BGH-Richter. So haben Leasingnehmer beispielsweise keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn diese ihr Fahrzeug später nicht übernommen haben. Wer sein manipuliertes Auto verkauft hat, kann hingegen dennoch Schadensersatzansprüche durchsetzen. Verbraucher, die ihr Abgasskandal-Auto finanziert haben, haben zudem Anspruch auf die Erstattung von Zusatzkosten wie entstandene Darlehenszinsen.
Obwohl bereits so viele Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal verkündet wurden, stehen noch immer viele Einzelentscheidungen aus. Beispielsweise müssen die BGH-Richter noch abschließend klären, dass auch Hersteller wie Audi, Mercedes-Benz und Fiat ihre Fahrzeuge illegal manipuliert haben. Betroffene Verbraucher sollten sich dennoch keine Zeit mit der Durchsetzung ihrer Rechte lassen.
Ansonsten droht nämlich unter anderem eine Verjährung.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.