28.
Nov 2022

Diesel-Ansprüche von vielen Mercedes-Fahrern könnten bald verjähren

Mercedes-Benz musste deutschlandweit bereits mehr als eine halbe Million Fahrzeuge wegen des Abgasskandals zurückrufen. Die Halter dieser Fahrzeuge müssen unter anderem mit hohen Wertverlusten rechnen, können jedoch auch Schadensersatzansprüche durchsetzen. Allerdings drohen die Rechte von vielen Mercedes-Besitzern zeitnah zu verjähren.

Rückruf im Jahr 2019 – Verjährung ab dem 01. Januar 2023

Seit 2018 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mittlerweile fast alle Mercedes-Modelle, die als Diesel-Varianten auf den Markt kamen, wegen des Abgasskandals zurückgerufen. Bei den betroffenen Fahrzeugen handelt es sich überwiegend um Fahrzeuge, die zwischen 2008 und 2018 hergestellt wurden.

Spätestens mit dem Erhalt eines solchen Rückrufbescheids begann für die Halter der manipulierten Autos die zivilrechtliche Verjährungsfrist, die nach drei Jahren zum Jahresende endet. Schließlich wussten sie ab diesem Zeitpunkt in jedem Fall, dass ihre Autos illegal manipuliert wurden.

Wer im Jahr 2019 von Mercedes bzw. dem Kraftfahrt-Bundesamt über die Manipulation des eigenen Fahrzeugs informiert wurde, hat demnach nur noch bis zum 31.12.2022 Zeit, um die eigenen Ansprüche in der Sache durchzusetzen. Betroffene Fahrzeughalter, die ihre Ansprüche bislang noch nicht geltend gemacht haben, sollten sich daher schnellstmöglich über ihre rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren und eine Klage zumindest in Erwägung ziehen.

Neuwagenkäufer können Restschadensersatzansprüche durchsetzen

Mit dem Ablauf der Verjährungsfrist verpuffen nämlich fast alle Chancen auf eine Entschädigung wegen des Abgasskandals. Das ist insofern ärgerlich, da die betroffenen Fahrzeuge wegen der Manipulationen nicht zuletzt enorm an Wert verloren haben und zudem Folgeschäden erleiden können. Wenn die Halter der manipulierten Fahrzeuge ihre bestehenden Rechte nicht durchsetzen, bleiben sie allerdings komplett auf dem Schaden sitzen.

Lediglich einige Käufer von Neuwagen haben noch ein Ass im Ärmel. Diese können nämlich unabhängig von der herkömmlichen Verjährungsfrist bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf noch sogenannte Restschadensersatzansprüche durchsetzen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die verantwortlichen Hersteller nicht wirtschaftlich von der illegalen Manipulation profitieren.

Da die Automobilhersteller im Normalfall nicht finanziell an Gebrauchtwagen-Verkäufen partizipieren, können Restschadensersatzansprüche allerdings nicht von Gebrauchtwagenkäufern durchgesetzt werden. Zudem gilt auch in diesem Fall: Je schneller die eigenen Ansprüche durchgesetzt werden, desto besser. Die Höhe der möglichen Entschädigung sinkt nämlich mit jedem weiteren Kilometer, den das manipulierte Fahrzeug zurückgelegt und kann im schlimmsten Fall auf null Euro fallen.

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Im Rahmen einer Diesel-Klage haben die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei können Verbraucher zudem in wenigen Schritten prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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