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BMW-Abgasskandal kommt vor den EuGH
Das höchste Gericht in Europa – der Europäische Gerichtshof (EuGH) – muss sich mit grundliegenden Fragen im Rahmen des BMW-Abgasskandals befassen. Konkret geht es darum, ob die Abschalteinrichtung, mit der BMW die eigenen Diesel-Fahrzeuge manipuliert hat, illegal ist.
Der Hintergrund dessen ist ein Verfahren am Landgericht (LG) Stuttgart. Dort geht ein Verbraucher gegen die ADAC Rechtsschutzversicherung vor. Die Versicherung hält die Abschalteinrichtung von BMW für nicht illegal und weigert sich daher, eine Schadensersatz-Klage gegen den Münchner Autobauer zu finanzieren.
BMW setzt auf sogenannte Thermofenster
Das LG Stuttgart hat sich deshalb an den EuGH gewandt, damit die obersten europäischen Richter ein für alle Mal klären, ob die Fahrzeug-Manipulationen von BMW tatsächlich illegal sind. Konkret setzt BMW auf sogenannte Thermofenster.
Diese Form der Abschalteinrichtung fährt die Abgasreinigung runter, wenn sich die Außentemperatur außerhalb eines gewissen Temperaturfensters befindet. Sobald sich die Temperatur unter bzw. über einen bestimmten Wert befindet (in der Regel etwa 20 bis 30 Grad), stößt das jeweilige Fahrzeug deutlich mehr Schadstoffe aus, als es eigentlich erlaubt wäre. In den Testlaboren, wo Normaltemperaturen herrschen, erfüllen die betroffenen PKW jedoch die geltenden Umweltrichtlinien. Deshalb wurden sie auch offiziell für den Straßenbetrieb zugelassen.
Zahlreiche Hersteller setzen auf Thermofenster
Neben BMW kommt diese Art der Abschalteinrichtung unter anderem auch bei Daimler- und Volvo-Modellen zum Einsatz. Selbst Volkswagen soll bei dem Software-Update für die manipulierten Dieselskandal-Fahrzeuge des Konzerns mit einem Thermofenster arbeiten. Dies legte ein ZDF-Bericht aus dem vergangenen Jahr nahe.
Die Autobauer selbst rechtfertigen den Einbau von Thermofenstern als eine notwendige Maßnahme zum Motorenschutz. Tatsächlich ist eine Abschalteinrichtung dann legal, wenn die diese notwendig ist, um den Motor vor Beschädigungen oder Unfällen zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. Experten bezweifeln jedoch, dass dies bei den betroffenen Modellen tatsächlich der Fall ist.
LG Düsseldorf verurteilte BMW bereits
So sah es beispielsweise das Landgericht Düsseldorf im Frühjahr 2020 als erwiesen an, dass die Abschalteinrichtung von BMW illegal ist. Ende April hat auch die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Das Autobauer-Argument, dass diese Einrichtungen dem Motorschutz dienen, ließen die Düsseldorfer Richter sowie die EuGH-Generalanwältin nicht gelten.
Verbraucheranwalt empfiehlt BMW-Haltern rechtliche Beratung
“Wir von der Kanzlei Goldenstein haben den Einsatz von Thermofenstern rechtlich genau analysiert und sind zu dem Entschluss gekommen, dass diese Form der Abschalteinrichung definitiv illegal ist”, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein. Er ergänzt:
“Es ist wichtig, dass sich nun auch der EuGH mit dieser Thematik befasst und endgültig Licht ins Dunkle bringt. Betroffenen Verbrauchern raten wir unbedingt dazu, sich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten zu informieren. Wer ein manipuliertes Dieselfahrzeug besitzt, muss massive Wertverluste in Kauf nehmen.
Diesen Schaden sollten deutsche Fahrzeughalter nicht einfach hinnehmen. Die Deckungsverweigerung der ADAC Rechtschutzversicherung ist diesbezüglich eine absolute Ausnahme, denn nahezu sämtliche Rechtsschutzversicherer finanzieren Abgasskandal-Klagen ohne Probleme. Gern beraten wir Diesel-Besitzer kostenfrei bezüglich der Durchsetzung ihrer Rechte.”
BMW steht bereits seit Jahren unter Verdacht der Fahrzeugmanipulation
BMW geriet bereits vor über zwei Jahren im Zusammenhang mit dem Dieselskandal in den Fokus der Öffentlichkeit. Nach einer Razzia im Frühjahr 2018 zahlte der Münchner Autobauer knapp ein Jahr später ein Bußgeld in Höhe von 8,5 Millionen Euro. Das Verfahren wurde anschließend eingestellt.
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.
So setzen sich die Entschädigung zusammen
Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.