16.
Dez 2019

Gemeinsam gegen den Umweltschutz: Illegale Absprachen deutscher Autobauer

Die EU-Wettbewerbshüter sind sich einig, dass sich die deutschen Autokonzerne BMW, Daimler und Volkswagen bezüglich des Einsatzes neuer Technologien zur Abgasreinigung abgesprochen haben und daraufhin bewusst weniger umweltfreundliche Fahrzeuge auf den Markt gebracht haben. Das bestätigte die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager aktuell.

Geringerer Umweltschutz für größeren Profit

Demnach hätten sich die drei Fahrzeughersteller unter anderem gegen den Einbau von Feinstaub-Partikelfiltern entschieden und mit Absicht kleinere Harnstofftanks zur Verringerung der Stickoxidemission in Dieselautos eingesetzt, um Geld zu sparen. Den Konzernen drohen deshalb nun Strafen in Milliardenhöhe. Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, kommentiert den Verstoß gegen das Kartellrecht:

“Die illegale Absprache von BMW, Daimler und VW verdeutlicht einmal mehr, dass diese Autobauer bewusst der Umwelt schaden, um ihren Profit zu maximieren. Die eigenen Kunden werden getäuscht und im Glauben gelassen, das umweltfreundlichste Fahrzeug am Markt zu kaufen. Tatsächlich ist dies aber nicht der Fall. Diese Machenschaften gipfelten letztlich im Abgasskandal: Im Rahmen dessen wurden sogar illegale Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen verbaut, um diese in Testsituationen sauberer wirken zu lassen, als es tatsächlich der Fall ist.

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter haben jedoch die Möglichkeit, sich zu wehren: Wer ein betroffenes Fahrzeug besitzt, kann gegen den verantwortlichen Autobauer vorgehen und sein Fahrzeug gegen eine Entschädigungszahlung zurückgeben. Betroffene Dieselfahrer in Deutschland haben sehr gute Aussichten auf eine Entschädigungszahlung, die weit über dem aktuellen Marktwert des jeweiligen Autos liegt. Vor allem betroffene VW-Halter sollten sich jedoch beeilen:

Für die derzeit betroffenen VW-Halter gilt in Deutschland eine dreijährige Verjährungsfrist ab der Kenntnis der geschädigten Personen. Da Volkswagen seine Kunden im Jahr 2016 über den Rückruf ihrer Fahrzeuge aufgrund des Dieselskandals informiert hat, geht die absolute Mehrheit der Experten davon aus, dass die Verjährungsfrist für sämtliche VW-Modelle des Motorentyps EA 189 am 31.12.2019 eintritt. Wer seinen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung bis dahin nicht angemeldet hat, verschenkt diesen und damit nicht nur bares Geld, sondern auch die Chance auf Gerechtigkeit.”

 

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