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Neue Abgastests: Auch BMW ist vom Dieselskandal betroffen
BMW behauptet bis heute, nicht in den Abgasskandal verwickelt zu sein und stets saubere Fahrzeuge produziert zu haben. Aktuelle Abgastests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) belegen allerdings das Gegenteil. Demnach wurden auch mehrere BMW-Modelle illegal manipuliert. Betroffene Fahrzeughalter können deshalb Schadensersatzansprüche durchsetzen.
Erhöhter Abgasausstoß bei BMW: DUH misst Rekordwert
Insgesamt hat die Deutsche Umwelthilfe gemeinsam mit ihrem Emissions-Kontroll-Institut knapp 280 Abgastests an 30 Diesel-Fahrzeugen von BMW durchgeführt. Fast alle getesteten Fahrzeuge haben die gesetzlich vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte während dieser Tests überschritten.
So lag der Stickoxid-Ausstoß eines BMW 525d, der unter der Abgasnorm Euro 5 zugelassen wurde, beispielsweise im Normalbetrieb bei 1226 Milligramm pro Kilometer. Erlaubt wären maximal 180 Milligramm pro Kilometer. Bei einer größeren Steigung emittierte das Fahrzeug sogar 5847 Milligramm Stickoxid pro Kilometer. Noch nie zuvor hatte das Emissions-Kontroll-Institut der DUH einen derart hohen Schadstoffwert gemessen.
Diese BMW-Modelle sind vom Abgasskandal betroffen
Insgesamt sind laut der DUH-Messungen mehrere Modellvarianten der 3er-, 4er-, 5er- und 7er-Serie von BMW vom Abgasskandal betroffen. Gleiches gilt für den X1, X3, X5 und M550d. Die betroffenen Fahrzeuge wurden allesamt unter den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 zugelassen und zwischen 2012 und 2019 gebaut.
Konkret entdeckte die DUH teilweise temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen – sogenannte Thermofenster – in den manipulierten PKW-Modellen von BMW. Eine solche Manipulationssoftware sorgt bereits bei Außentemperaturen unterhalb von 18 Grad – und somit fast ganzjährig in Deutschland – für einen erhöhten Abgasausstoß.
Teilweise wurden die Fahrzeuge von BMW aber auch so manipuliert, dass ihre Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit und des Drehmoments negativ verändert wird. Auch diese Abschalteinrichtungen sorgen im Normalbetrieb regelmäßig für unerlaubt hohe Stickoxid-Emissionen. Gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Bezug auf Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen hat BMW eindeutig gegen geltendes Recht verstoßen.
BMW-Dieselgate: Schadensersatzansprüche bestehen
Betroffene Fahrzeughalter sollten die Lage nun aufmerksam beobachte und sich frühzeitig bezüglich möglicher Schadensersatzansprüche in der Sache informieren. Nachweislich manipulierte Fahrzeuge können nämlich enorme Wertverluste und Folgeschäden erleiden und im schlimmsten Fall sogar stillgelegt werden. Dann dürften sie nicht mehr auf europäischen Straßen geparkt oder gefahren werden.
Zwar gab es bislang noch keine amtlichen Rückrufe der betroffenen BMW-Fahrzeuge. Doch die Deutsche Umwelthilfe hat bereits mehrere Klagen gegen die Typgenehmigung dieser Modelle vor dem Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht. Mit einer ähnlichen Klage gegen Volkswagen konnte die DUH im Februar bereits einen Erfolg vor Gericht feiern.
Angesichts der eindeutigen Beweislage wird es wohl auch in Bezug zu BMW nur eine Frage der Zeit sein, bis die zuständigen Richter die Typgenehmigungen der betroffenen Fahrzeuge für ungültig erklären. Auf BMW werden deshalb wohl zahlreiche Rückrufe und Schadensersatzforderungen zukommen. Rechtsansprüche wegen des Abgasskandals können BMW-Halter allerdings auch schon vor einem solchen Urteil erfolgreich geltend machen.
Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich
Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, die verantwortlichen Fahrzeughersteller juristisch zur Rücknahme der betroffenen Autos zu verpflichten. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.
Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.