06.
Nov 2020

BMW-Abgasskandal: Das ist aktuell bekannt

Der Abgasskandal betrifft auch BMW. Der Münchner Autobauer hat zahlreiche Fahrzeuge so manipuliert, dass diese während offizieller Tests deutlich weniger Schadstoffe ausstoßen als im tatsächlichen Straßenbetrieb. Mittlerweile befasst sich sogar der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit den Fahrzeugmanipulationen von BMW. Doch ist aktuell eigentlich über den BMW-Abgasskandal bekannt? 

 

So funktioniert manipulierte BMW die eigenen PKW 

BMW setzte bei den Fahrzeugmanipulationen teilweise auf sogenannte Thermofenster. Diese Form der Abschalteinrichtung fährt die Abgasreinigung runter, wenn sich die Außentemperatur außerhalb eines gewissen Temperaturfensters befindet. Sobald sich die Temperatur unter bzw. über einen bestimmten Wert liegt (in der Regel etwa 20 bis 30 Grad), stößt das jeweilige Fahrzeug deutlich mehr Schadstoffe aus, als es eigentlich erlaubt wäre. In den Testlaboren, wo Normaltemperaturen herrschen, erfüllen die betroffenen PKW jedoch die geltenden Umweltrichtlinien. Deshalb wurden sie auch offiziell für den Straßenbetrieb zugelassen. 

Diese Art der Abschalteinrichtung kommt unter anderem auch bei Daimler- und Volvo-Modellen zum Einsatz. Die Autobauer selbst rechtfertigen den Einbau von Thermofenstern als eine notwendige Maßnahme zum Motorenschutz. Tatsächlich ist eine Abschalteinrichtung dann legal, wenn die diese notwendig ist, um den Motor vor Beschädigungen oder Unfällen zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten.  

  

Rechtsexperten halten BMW-Manipulationen für illegal  

Das Landgericht (LG) Düsseldorf sah es im Frühjahr 2020 jedoch als erwiesen an, dass die Abschalteinrichtung von BMW nicht legal ist. Ende April hat zudem die Generalanwaltschaft des EuGH in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Das Autobauer-Argument, dass diese Einrichtungen dem Motorschutz dienen, ließen die Düsseldorfer Richter sowie die EuGH-Generalanwältin nicht gelten. Ein finales Urteil in dieser Sache wird möglicherweise noch in diesem Jahr verkündet. 

 

Wurde auch die Hardware von BMW-Fahrzeugen manipuliert? 

In BMW-Fahrzeugen wurden jedoch noch weitere Manipulationen entdeckt. Im Jahr 2018 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf des BMW 750d xDrive an. Der Grund: Die Limousine überschritt den zulässigen Stickoxid-Grenzwert für ein Fahrzeug der Schadstoffklasse Euro 6 um fast das Achtfache. Ein Software-Update sollte dieses Problem wieder in den Griff kriegen. Doch auch nach dem Update stößt der fast 400 PS-starke PKW siebenmal mehr aus als es die EU-Regularien zulassen.  

Ein Gerichtsgutachten konnte die tatsächlichen Hintergründe der massiven Grenzwert-Überschreitung offenlegen. Demnach ist nicht die Software, sondern die Hardware von BMW für die unerlaubte Umweltbelastung verantwortlich.  

So kann der Stickoxid-Speicherkatalysator das gefährliche Gas bei einem Kaltstart und entspannter Fahrweise noch gut speichern. Auf dem Prüfstand fahren die Fahrzeuge im Schnitt mit Geschwindigkeiten von 34,7 km/h. Bei dieser Geschwindigkeit kann das Auto den eigenen Stickoxid-Ausstoß noch vergleichsweise gut begrenzen. Dadurch wurden die PKW auch problemlos zugelassen.  

 

BMW-Abgasreinigung versagt bereits bei geringer Laufleistung komplett  

Bei höherer Motorleistung funktioniert der Katalysator jedoch nicht mehr wie geplant, da er dann aufgrund seiner Einbaulage mit Temperaturen von bis zu 500 Grad Celsius konfrontiert wird. Dadurch kommt es zu einem stark erhöhten Ausstoß von Stickoxiden. Gleichzeitig verursachen die hohen Temperaturen, denen der Katalysator ausgesetzt ist, aber auch Langzeitschäden. Demnach soll die Schadstoffreduzierung teilweise bereits bei einer Laufleistung von weniger als 60.000 Kilometern komplett versagen. Das erklärt, wieso auch ein Software-Update den erhöhten Stickoxid-Ausstoß nicht eindämmen kann.  

 

Diese Modelle sind von Rückrufen betroffen

Baureihe Modell
5-er M550d xDrive LimousineM550d xDrive Touring
7-er 750d xDrive750Ld xDrive

Neben den offiziellen Rückrufen werden auch noch mehr Modelle aufgrund von erhöhten Messwerten verdächtigt, eine illegale Abschalteinrichtung integriert zu haben.

Diese Modelle werden verdächtigt

Baureihe Modell
3-er 318d Touring320d GT xDrive

320d Efficient

320d Touring

5-er 520d Touring
X X1 xDrive18dX5 xDrive25d

 

Betroffene BMW-Fahrer haben Anspruch auf Schadensersatz 

“Wenn ein Fahrzeug die geltenden Umweltrichtlinien nicht einhält, ist das illegal. Erfüllt ein PKW diese Kriterien auf dem Prüfstand, im tatsächlichen Straßengebrauch jedoch nicht, dann ist das eine Täuschungshandlung. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies an der Hard- oder der Software liegt. Die Halter der betroffenen Fahrzeuge sind davon ausgegangen, dass ihre Autos umweltfreundlich sind. Dies war nicht der Fall. Zudem haben die meisten Dieselfahrzeuge nach Bekanntwerden dieses Skandals massiv an Wert verloren und sind teilweise von Fahrverboten in deutschen Städten betroffen.   

Deshalb haben die Fahrzeughalter von manipulierten PKW die Möglichkeit, einen angemessenen Schadensersatz von dem jeweiligen Hersteller einzufordern und ihr Fahrzeug zurückzugeben. Wir von der Kanzlei Goldenstein unterstützen bereits mehr als 22.000 Mandanten bei diesem Vorgehen. Gern beraten wir auch BMW-Fahrer bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten.” 

   

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal  

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.   

  

So setzen sich die Entschädigung zusammen  

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

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