23.
Jul 2020

Sorgt der Europäische Gerichtshof für einen weiteren Dieselskandal?

Volkswagen hat mehrere Millionen Dieselfahrzeuge illegal manipuliert. Im tatsächlichen Straßengebrauch haben die betroffenen Fahrzeuge deutlich mehr Schadstoffe ausgestoßen als auf dem Prüfstand. Die Besitzer der PKW haben Anspruch auf hohe Entschädigungen. Das ist seit dem von der Kanzlei Goldenstein erwirkten Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klar. Doch auch andere Hersteller könnte der Dieselskandal bald einholen, denn nahezu jeder Autobauer hat Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen verbaut. 

EuGH-Generalanwaltschaft wertet sämtliche Abschalteinrichtungen als illegal 

Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Schlussantrag relevante Rechtseinschätzungen zum Dieselskandal veröffentlicht. Demnach wertet Generalanwältin Eleanor Sharpston alle Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen als illegal, sofern der Schadstoffausstoß dadurch im Normalbetrieb über den vorgeschriebenen Grenzwerten liegt.  

Zeitnah werden die Richter des EuGH ein finales Urteil in der Sache verkünden. Dabei ist davon auszugehen, dass diese der Rechtsauffassung von Eleanor Sharpston folgen werden. Im Anschluss wäre EU-weit geklärt: Auch die Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen von Mercedes-Benz, BMW, Renault, Volvo und zahlreichen weiteren Herstellern sind illegal. Doch was bedeutet das eigentlich für betroffene Halter? 

 

VW-Halter haben seit BGH-Urteil Rechtssicherheit 

Seit langem ist bereits klar, dass Volkswagen seine Dieselfahrzeuge mit dem Motor des Typs EA 189 illegal manipuliert hat. In der Folge haben die betroffenen Fahrzeuge enorm an Wert verloren. Halter dieser PKW haben die Möglichkeit, ihr Auto gegen den ursprünglichen Kaufpreis an Volkswagen zurückzugeben. Dabei müssen sie sich lediglich die bisher zurückgelegte Laufleistung anrechnen lassen. Allerdings erhalten sie auch zusätzliche Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme weiter erhöht.  

Diese Rechtssicherheit genießen betroffene Halter seit dem 25. Mai 2020, als die Rechtsanwälte der Kanzlei Goldenstein das erste Dieselskandal-Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) erwirkt haben. Seitdem orientieren sich alle Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte an dieser Entscheidung. 

 

Dieselskandal bei Daimler, BMW und Co: Das ist die aktuelle Lage 

Bislang lässt sich das Urteil aber nur auf entsprechende VW-Fahrzeuge übertragen, obwohl auch bei anderen Herstellern klar ist, dass diese ihre Diesel-PKW manipuliert haben. So setzen beispielsweise einige Autobauer auf sogenannte Thermofenster. 

Hinter dieser Begrifflichkeit steckt eine Abschalteinrichtung, welche die Abgasreinigung herunterfährt, sobald sich die Außentemperatur außerhalb eines gewissen Temperaturfensters befindet. Demnach halten betroffene Fahrzeuge die vorgeschriebenen EU-Umwelrichtlinien nur bei Temperaturen zwischen ungefähr 15 und 30 Grad ein. In Deutschland werden diese Grenzwerte in nahezu jedem Monat im Schnitt unter- oder überschritten.  

PKW-Hersteller wie BMW, Mercedes-Benz und Volvo nutzen diese Thermofenster. Tests haben zudem ergeben, dass auch die manipulierten VW-Dieselfahrzeuge nach der Durchführung des verpflichtenden Software-Updates nur bei bestimmten Temperaturen tatsächlich sauber sind. Die jeweiligen Hersteller begründeten die Verwendung von Thermofenstern in der Regel mit dem Schutz der jeweiligen Motoren. 

 

EuGH-Generalanwaltschaft: Thermofenster sind illegal 

Dieser Auffassung widerspricht die EuGH-Generalanwaltschaft klar. So seien Abschalteinrichtungen nur dann zu rechtfertigen, wenn unmittelbare Beschädigungsrisiken, die die Zuverlässigkeit des Motors beeinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs darstellen, vorhanden sind. Im Normalfall schützen Thermofenster jedoch lediglich vor dem Verschleiß oder der Verschmutzung des jeweiligen Motors. 

 

Folge des EuGH-Urteils: Rückruf- und Klagewelle droht 

Dadurch nimmt der Dieselskandal komplett neue Ausmaße an. Allein in Deutschland sind mehrere Millionen Fahrzeuge mit eingebauten Thermofenstern oder anderen Abschalteinrichtungen zugelassen. In Folge des EuGH-Urteils könnten all diese PKW von Rückrufaktionen betroffen sein. Im schlimmsten Fall droht sogar der Verlust der Straßenlizenz. 

“Wir von der Kanzlei Goldenstein sind schon lange davon überzeugt, dass quasi die gesamte Automobilindustrie ihre Dieselfahrzeuge illegal manipuliert hat. Betroffenen Haltern raten wir unbedingt, sich bezüglich ihrer Rechte zu informieren. Gern stehen wir für eine kostenfreie Beratung zur Verfügung”, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein. 

 

Seit BGH-Urteil haben VW-Halter Rechtssicherheit  

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen. 

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