17.
Apr 2020

Dieselskandal: BMW wird erstmals verurteilt

Während Volkswagen in den vergangenen Jahren bereits von nahezu jedem Zivilgericht in Deutschland der sittenwidrigen Handlung im Dieselskandal überführt wurde, gibt es bei BMW nun erst das erste verbraucherfreundliche Urteil in der Sache: Das Landgericht Düsseldorf sieht es als erwiesen an, dass der Münchner Autobauer in einem BMW X1 der Schadstoffklasse Euro 5 eine illegale Abschalteinrichtung verbaut hat.

Illegale Abschalteinrichtung: BMW ist nur bei bestimmter Außentemperatur sauber

So geht das Gericht davon aus, dass die Schadstoffreduktion in dem BMW nur bei Temperaturen zwischen 17 und 33 Grad richtig funktioniert. Ansonsten hält das Fahrzeug die vorgeschriebenen EU-Umweltrichtlinien nicht ein. Dies wertet das LG Düsseldorf als illegal.

Eine solche Abschalteinrichtung wird in Fachkreisen als Thermofenster bezeichnet. Neben BMW kommt diese Art der Abschalteinrichtung unter anderem auch bei Daimler- und Volvo-Modellen zum Einsatz. Auch Volkswagen soll bei dem Software-Update für die betroffenen Dieselskandal-Fahrzeuge des Konzerns mit einem Thermofenster arbeiten. Dies legte ein ZDF-Bericht aus dem vergangenen Jahr nahe.

Autobauer argumentieren mit Motorenschutz – Experten widersprechen

Die Autobauer selbst rechtfertigen den Einbau von Thermofenstern als eine notwendige Maßnahme zum Motorenschutz. Tatsächlich ist eine Abschalteinrichtung dann legal, wenn die diese notwendig ist, um den Motor vor Beschädigungen oder Unfällen zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. Experten bezweifeln jedoch, dass dies bei den betroffenen Modellen tatsächlich der Fall ist. Das Landgericht Düsseldorf scheint diese Ansicht zu teilen.

Kläger wird Schadenersatz zugesprochen

In der Folge sprach das Gericht dem Kläger einen Schadenersatz zu, der sich an dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges orientiert. Im Gegenzug darf dieser seinen PKW an manipulierten BMW zurückgeben. Das bayerische Unternehmen kündigte bereits an, vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in Berufung zu gehen.

“Das Urteil des LG Düsseldorf ist das erste verbraucherfreundliche Urteil im Zusammenhang mit dem Dieselskandal von BMW. Doch es wird lange nicht das letzte Urteil bleiben”, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner. Er führt fort:

“Wir von Goldenstein & Partner haben den Einsatz von Thermofenstern rechtlich genau analysiert und sind zu dem Entschluss gekommen, dass diese Form der Abschalteinrichung definitiv illegal ist. Wir gehen davon aus, dass zahlreiche Gerichte in den kommenden Wochen, Monaten und Jahren dieser Argumentation folgen werden. Auch der Europäische Gerichtshof befasst sich bereits mit der Thematik.

Betroffenen Verbrauchern raten wir unbedingt dazu, sich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten zu informieren. Wer ein manipuliertes Dieselfahrzeug besitzt, muss massive Wertverluste in Kauf nehmen. Diesen Schaden sollten deutsche Fahrzeughalter nicht hinnehmen. Gern beraten wir Diesel-Besitzer kostenfrei bezüglich der Durchsetzung ihrer Rechte.”

Thermofenster: EuGH-Urteil wird mit Spannung erwartet

Die Generalanwaltschaft des Europäische Gerichtshofs (EuGH) wird sich noch in diesem Monat zu der Legalität von Thermofenstern äußern. Ein entsprechender Termin ist für den 30. April angesetzt. Nahezu alle Experten gehen davon aus, dass auch diese Form der Abschalteinrichtung als illegal eingestuft wird. In der Folge könnten Millionen Fahrzeughalter weltweit die betroffenen Hersteller auf die Rückabwicklung verklagen und im Gegenzug den ursprünglichen Kaufpreis erhalten.

BMW steht bereits seit Jahren unter Verdacht der Fahrzeugmanipulation

BMW geriet bereits vor knapp zwei Jahren im Zusammenhang mit dem Dieselskandal in den Fokus der Öffentlichkeit. Nach einer Razzia im Frühjahr 2018 zahlte der Münchner Autobauer knapp ein Jahr später ein Bußgeld in Höhe von 8,5 Millionen Euro. Das Verfahren wurde anschließend eingestellt.

Diese Rechte haben Abgasskandal-Opfer

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

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