08.
Okt 2019

Abgasskandal: KBA verzögert Rückruf von Audi-Fahrzeugen

Der Bayerische Rundfunk hat heute einen Bericht veröffentlicht, der nahelegt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf von Audi Euro-4-Dieselfahrzeugen hinauszögert und dadurch die Verjährung von Schadenersatzansprüchen betroffener Fahrzeughalter riskiert.

Demnach habe das KBA den Ingolstädter Autobauer bereits 2015 mit dem Vorwurf konfrontiert, dass in bestimmten Fahrzeugen mit 2,7 und 3,0 Liter-Motoren, die zwischen 2003 und 2010 gebaut wurden, illegale Abschalteinrichtungen integriert seien. Diese sollen in Testsituationen einen geringeren Abgasausstoß vorgeben, als es im tatsächlichen Gebrauch der Fahrzeuge der Fall ist.

Rückruf zögert sich trotz eindeutigen Gutachtens hinaus
Dennoch zögerte das KBA die Beauftragung eines entsprechenden Gutachtens fast eineinhalb Jahre hinaus. Obwohl dieses Gutachten den Verdacht des KBA bereits Mitte 2018 bestätigte, hat die Behörde mit Sitz in Flensburg noch immer keinen Rückruf der betroffenen Fahrzeuge veranlasst. Audi selbst ließ eine Frist, um sich zu dem Sachverhalt zu äußern, bereits vor über einem Jahr verstreichen.

“Das Kraftfahrt-Bundesamt verhält sich in diesem Fall extrem verbraucherunfreundlich”, kommentiert Alexander Voigt, Rechtsanwalt von rightnow.eu.

“Die Behörde hätte viel schneller handeln müssen, denn es handelt sich um Fahrzeuge, die vor mehreren Jahren gebaut wurden. Die betroffenen Fahrzeughalter wurden hier eindeutig betrogen, denn sie haben PKW gekauft, welche  die vorgeschriebenen Abgasnormen nicht eingehalten haben. In solchen Fällen besteht normalerweise die Möglichkeit, die Fahrzeuge zurückzugeben und dafür eine Entschädigung über dem üblichen Marktwert zu erhalten. In diesem Fall wird Audi jedoch darauf setzen, dass die Ansprüche der betroffenen PKW-Kunden bereits verjährt sind”, sagt Voigt und führt fort:

“Sollte sich der Bericht des Bayerischen Rundfunks bestätigen, könnte das Kraftfahrt-Bundesamt in diesem Fall möglicherweise juristisch für sein Handeln belangt werden, da das Handeln der Behörde mit direkten negativen Konsequenzen für betroffene Fahrzeughalter einhergeht.”

Bereits im Oktober 2018 wurde Audi von der Staatsanwaltschaft München wegen der Manipulation von Dieselfahrzeugen mit einer Geldstrafe in Höhe von 800 Millionen Euro bestraft. Zu diesem Zeitpunkt wurden in Deutschland bereits Rückrufe für mehr als 150.000 Audi-Fahrzeuge veranlasst.

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