07.
Okt 2020

Was ist eigentlich ein Thermofenster?

Zahlreiche Fahrzeughersteller haben ihre PKW so manipuliert, dass diese im normalen Straßenbetrieb deutlich mehr Schadstoffe ausstoßen als im Testbetrieb. Dadurch wurden weltweit mehrere Millionen Autos zugelassen, obwohl diese eigentlich gegen die geltenden Umweltvorschriften verstoßen haben. Ermöglicht wurde dieser Betrug durch den Einbau illegaler Abschalteinrichtungen. Eine solche Abschalteinrichtung ist auch das sogenannte Thermofenster, das unter anderem bei BMW-, Volvo- und Mercedes-Benz-Fahrzeugen zum Einsatz kommt. Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff Thermofenster? 

Funktionsweise des Thermofensters 

Das Thermofenster ist eine Abschalteinrichtung, welche die Abgasreinigung herunterfährt, wenn sich die Außentemperatur außerhalb eines gewissen ‘Temperaturfensters’ befindet. Sobald die Temperatur sich unter bzw. über dem Wert befindet, der in den Testlaboren der Hersteller vorgeschrieben ist (in der Regel etwa 15 bis 30 Grad), wird die Abgasrückführung per Computerbefehl heruntergefahren.  

Das bedeutet, dass diese PKW die geltenden Umweltrichtlinien nicht länger einhalten, sobald die Außentemperatur weniger als 15 oder mehr als 30 Grad beträgt. In Deutschland liegt die Durchschnittstemperatur nur in sehr wenigen Monaten innerhalb dieses Fensters. In der Folge halten zahlreiche PKW hierzulande nahezu das ganze Jahr die geltenden EU-Umweltregularien nicht ein. 

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Argumentation der Hersteller haltlos 

Begründet wurde die Nutzung des Thermofensters auf Herstellerseite durch den Bauteilschutz: Um der Versottung von Motor und Abgasreinigung vorzubeugen, sei eine Herunterregelung bei niedrigen Temperaturen unerlässlich, heißt es. Dieser Auffassung widersprach jedoch die EuGH-Generalanwaltschaft im Rahmen eines Schlussantrages im April 2020. So seien Abschalteinrichtungen nur dann zu rechtfertigen, wenn unmittelbare Beschädigungsrisiken, die die Zuverlässigkeit des Motors beeinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs darstellen, vorhanden sind.  

Thermofenster sind illegal: Zahlreichen Fahrzeugherstellern droht Klagewelle 

Weil die EuGH-Generalanwaltschaft in dem Schlussantrag sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen eingestuft hat, die im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand, ist demnach auch die Nutzung der Thermofenster gesetzwidrig. Claus Goldenstein erklärt, was das für den Dieselskandal bedeutet. Seine Kanzlei Goldenstein hat das erste Urteil vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BHG) im Abgasskandal erwirkt und vertritt über 22.000 Mandanten in dieser Sache:

“Durch den Schlussantrag der EuGH-Generalanwaltschaft nimmt der Dieselskandal komplett neue Ausmaße an und wird folgenschwere Konsequenzen für zahlreiche Autobauer nach sich ziehen. Allein in Deutschland sind mehrere Millionen Fahrzeuge mit eingebauten Thermofenstern oder anderen Abschalteinrichtungen zugelassen. Der gesamten Automobilindustrie drohen Rückrufs- und -Klagewellen sowie Strafen in Milliardenhöhe. 

Zwar ist ein Schlussantrag durch die Generalanwaltschaft kein rechtsgültiges Urteil, doch in der Regel folgen die Richter des EuGH dieser Rechtseinschätzung. Das abschließende Urteil in der Sache wird noch in diesem Jahr erwartet und endgültig Rechtssicherheit schaffen  – auch für betroffene Halter aus Deutschland. Fahrzeughalter in ganz Deutschland sollten sich unbedingt informieren, ob auch ihr PKW mit einer illegalen Abschalteinrichtung arbeitet. Für betroffene Fahrzeuge könnten zeitnah Fahrverbote in bestimmten Städten gelten. Im schlimmsten Fall droht sogar der Entzug der Zulassung. Definitiv müssen betroffene Halter mit massiven Wertverlusten rechnen. 

Betroffene Halter haben jedoch die Möglichkeit, Schadensersatz durchzusetzen. Gern stehen wir von der Kanzlei Goldenstein diesbezüglich für eine kostenlose und unverbindliche Rechtsberatung zur Verfügung.” 

Diese Rechte haben Abgasskandal-Opfer 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. 

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