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Wohnmobil-Dieselskandal: Die größten Hersteller sind betroffen
Wohnmobile von namhaften Herstellern wie Hymer, Carthago, Knaus oder Dethleffs wurden illegal manipuliert. Insgesamt sind mehr als 50 Reisemobilbauer vom Wohnmobil-Dieselskandal betroffen. Die manipulierten Fahrzeuge halten die geltenden Umweltrichtlinien nicht ein und könnten deshalb enorm an Wert verlieren. Im schlimmsten Fall droht sogar der Verlust der Straßenzulassung. Betroffene Halter haben jedoch Anspruch auf Schadensersatz.
Diese Hersteller haben manipulierte Motoren verbaut
Das Spannende im Wohnmobil-Dieselskandal ist, dass die Wohnmobil-Hersteller die manipulierten Motoren in der Regel gar nicht selbst konzipiert haben. Diese wurden nämlich von Fiat und Iveco gebaut und von Reisemobilherstellern nur verwertet. Unter anderem wurde der Fiat Ducato, der bei knapp zwei Dritteln aller Reisemobilen als Basis verwendet wird, manipuliert. Die nachfolgenden Hersteller setzen unter anderem auf die Motoren und Fahrgestelle von Fiat und Iveco:
Adria | Kabe |
Arca | Karmann |
Autostar | Kerkamm |
Autotrail | Knaus |
Bavaria | La Strada |
Benimar | Laika |
Bimobil | Le Voyageur |
Bocklet | LMC |
Bürstner | McLouis |
Campereve | Mobilvetta |
Caravans international | Morelo |
Cardo | Niesmann & Bischoff |
Carthago | Notin |
Challenger | Phoenix |
Chausson | Pilote |
Concorde | PLA |
Dethleffs | Pössel |
Dopfer | Protec |
Elnagh | Rapido |
Eura Mobil | Rimor |
Fleurette | Roller Team |
Font Vendome | Sunlight |
Form IT | Sunliving |
Forster | Swift |
Frankia | Tourne |
Globecar | Weinsberg |
Hobby | Westfalia |
Hymer | Wingamm |
Itineo | Woelcke |
Joint |
Tabelle 1: Diese Reisemobilhersteller setzen auf Fiat- und Iveco-Motoren
Verbraucheranwalt Claus Goldenstein: Fiat und Iveco sind haftbar zu machen
“Für den entstandenen Schaden im Wohnmobil-Dieselskandal sind die Motorenhersteller haftbar zu machen. Die Reisemobilhersteller haben die Motoren nämlich auch nur gekauft, ohne von den Manipulationen zu wissen”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein, die im Dieselskandal mehr als 24.600 Mandanten vertritt und unter anderem für das erste BGH-Urteil in der Sache verantwortlich ist. Er ergänzt:
“Wer ein manipuliertes Wohnmobil besitzt, hat Anspruch auf Schadensersatz. So ist es möglich, das Fahrzeug zurückzugeben und eine Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises zu erhalten. Alternativ besteht auch die Option, das Fahrzeug zu behalten und den Wertverlust in Form einer finanziellen Entschädigung geltend zu machen. Auf diese Weise lassen sich 20-25 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises durchsetzen.
Wir von der Kanzlei Goldenstein raten Wohnmobilhaltern unbedingt dazu, sich zu bezüglich ihrer juristischen Möglichkeiten informieren und stehen für eine kostenfreie Rechtsberatung zur Verfügung. Die Durchsetzung von Schadensersatz ist auch gegen ausländische Hersteller wie Fiat in Deutschland möglich und für Verbraucher finanziell komplett risikofrei: Entweder übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Verfahrenskosten oder ein Prozesskostenfinanzierer springt ein. Gern beraten wir Verbraucher bezüglich Ihrer Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung.”
Wohnmobil-Dieselskandal Razzien in drei Ländern als Ausgangspunkt
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat in diesem Jahr in Deutschland, Italien und der Schweiz Standorte von Fiat Chrysler und Iveco durchsuchen lassen. Dadurch konkretisierte sich der Wohnmobil-Dieselskandal. Mittlerweile gaben die verantwortlichen Ermittler bekannt, dass allein in Deutschland rund 200.000 manipulierte Fahrzeuge zugelassen wurden – darunter viele Wohnmobile.
Zuvor hielten sich bereits seit Jahren Vermutungen, dass die Fahrzeughersteller illegale Abschalteinrichtungen verbaut haben. So ermitteln die US-Umweltbehörde EPA sowie die EU-Kommission bereits einiger Zeit in der Sache. Auch bei Schadstoff-Tests des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sollen Fiat-Fahrzeuge negativ aufgefallen sein. Das legt ein RBB-Bericht aus dem Oktober 2019 nahe.
Rechtssicherheit durch BGH-Urteil
Im Mai 2020 sorgte die Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein für das deutschlandweit erste Dieselskandal-Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Betroffene Halter haben nun die Gewissheit, dass sie ihre manipulierten PKW an den jeweiligen Hersteller zurückgeben können und dafür eine Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises sowie Verzugszinsen erhalten. Lediglich die bisherige Nutzungsdauer müssen sich die Kläger in Form einer sogenannten Nutzungsentschädigung von dem Schadensersatz abziehen lassen.
Auf das verbraucherfreundliche Urteil werden sich in Zukunft sämtliche deutschen Amt-, Landes- und Oberlandesgerichte beziehen. Zwar gilt es bislang nur für Volkswagen-Modelle mit dem EA189-Motor, doch es lässt sich grundsätzlich auf sämtliche Hersteller von manipulierten Dieselfahrzeugen übertragen – auch die von Fiat-Chrysler und Iveco.